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S.A.G. Solarstrom: Gläubiger fordert englisches Recht für UK-Tochter

Ein Gläubiger fordert eine „Administration Order“ für die S.A.G. Solar UK.
S.A.G. Solarstrom

Der Solarprojektierer S.A.G. Solarstrom kommt nicht zur Ruhe. Nachdem für die S.A.G. Solarstrom AG und zwei deutsche Tochterfirmen bereits Mitte Dezember Insolvenzantrag gestellt wurde, meldete sich nun ein Großgläubiger der 100-prozentigen britischen Tochterfirma S.A.G. Solar UK zu Wort. Wie S.A.G. Solarstrom jetzt mitteilte, hat sich der Gläubiger, der namentlich nicht genannt wurde, bereits am Dienstag der vergangenen Woche an die englische Justiz gewandt. Er habe beantragt, eine Verwaltungsanordnung („Administration Order“) in Bezug auf die S.A.G. Solar UK zu erlassen. Der Antrag sei der Gesellschaft gestern zugegangen.

Am heutigen Mittwoch soll die Chancery Division des High Court of Justice sich mit dem Fall befassen, im Tagesverlauf ist eine Anhörung zur Ernennung eines Administrators angesetzt. Sobald ein Administrator ernannt ist, wird ein Insolvenzverfahren nach englischem Recht eingeleitet. Die deutsche Mutter fürchtet allerdings ebenfalls  Konsequenzen aus dem Vorgang. „Für die S.A.G. Solarstrom AG könnten sich hieraus Forderungsausfälle, der Verlust von künftigen Ertragspotenzialen und ein Risiko der Inanspruchnahme aus gewährten Garantien ergeben“, teilte das Unternehmen mit.

Auch die britischen Behörden kritisierte der Solarprojektierer. Eine verspätete Akkreditierung durch die zuständige Behörde Ofgem habe dazu geführt, „dass der Verkauf eines bereits fertiggestellten Projektes bislang noch nicht wirksam werden konnte, und dadurch der Zahlungsmittelzufluss noch nicht erfolgen konnte“, hieß es in einer Mitteilung.

Cashpool bringt Italien-Tochter in Schieflage

Das Unternehmen, das auch zwei Mittelstandsanleihen ausstehen hat, hatte im Dezember bereits ein präventives Vergleichsverfahren („Concordato preventivo“) für seine Tochter in Italien eingeleitet. Während dieses Verfahrens nach italienischem Recht dürfen Forderungen gegenüber der S.A.G. Solar Italia nicht vollstreckt werden. Die italienische Tochter war über einen Cashpool mit dem insolventen Mutterkonzern verbunden. Nach Aussetzen des Cashpools hatte die S.A.G. Solar Italia nach Angaben des Unternehmens Ansprüche im mittleren einstelligen Millionenbereich gegenüber der Mutter. Der Solarparkprojektierer hatte laut Geschäftsbericht 2012 „alle wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften und die wesentlichen Tochtergesellschaften in Italien und Spanien“ in einem Cashpool zusammengeschlossen, um die Liquiditätsströme im Konzern zu optimieren.

Info

Alles über die jüngsten Entwicklungen im Unternehmen finden Sie auf unserer FINANCE Themenseite zu S.A.G. Solarstrom.