(cow) Schlechte Zensuren für Deutschland: Neuesten Studienergebnissen der European Private Equity and Venture Capital Association (EVCA) zufolge belegt Deutschland in Europa nur Rang 20 von 25 hinsichtlich der Rahmenbedingugen für Private Equity Investments. In einer Benchmark-Studie vergleicht und analysiert die EVCA die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Private Equity und Unternehmertum in den europäischen Ländern. In Vorgängerstudien belegt Deutschland immerhin noch Rang 14 von 15 (2003) und Rang 20 von 21 (2004).
Die Studie zeigt, dass Deutschland zwar bei den Fondsstrukturen im internationalen Vergleich durchaus mithalten kann. Das gilt aber nur, wenn alle Kriterien des BMF-Schreibens vom Dezember 2003 zur Besteuerung von Private Equity-Fonds erfüllt werden. Mit dem Schreiben wird geregelt, unter welchen Kriterien ein Fonds vermögensverwaltend oder aber als gewerblich einzustufen ist und damit der Gewerbesteuer unterliegt. In der Praxis bleiben dennoch Unklarheiten bestehen.
Die Studie zeigt darüber hinaus auf, dass die Rahmenbedingungen auch für Initiatoren und private Kapitalgeber in Deutschland ungünstiger sind als in anderen europäischen Ländern: Die Untersuchung weist hier besonders auf die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen, hohe Einkommensteuern sowie die Besteuerung von Stock Options und Carried Interest hin, die in den meisten anderen untersuchten Ländern unüblich sind.
Quellen: BVK, FINANCE