400 Milliarden Euro – so viel Geld stellt die Bundesregierung über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung, um Unternehmen in der Coronavirus-Krise bei der Refinanzierung über den Kapitalmarkt zu helfen. Dadurch wird eine neue Assetklasse geschaffen, die es so in Deutschland noch nicht gab: staatlich garantierte Unternehmensanleihen. In der Finanzkrise hatte es solche Bonds bereits für Banken gegeben.
Mit diesem und den weiteren Programmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds – Kredite und weitere Rekapitalisierungsmaßnahmen – soll die Volkswirtschaft stabilisiert und Arbeitsplätze gesichert werden. Doch welche Unternehmen können die Mittel überhaupt für sich in Anspruch nehmen?
Zunächst gibt es Voraussetzungen bezüglich der Größe. Unternehmen müssen eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro, Umsätze von mehr als 50 Millionen Euro und mehr als 249 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt haben. Das Bundesfinanzministerium weist allerdings darauf hin, dass auch kleinere Unternehmen die Instrumente des Wirtschaftsstabilisierungsfonds nutzen können, wenn sie für die Infrastruktur besonders relevant sind.
Darüber hinaus müssen die Unternehmen eine positive Fortführungsprognose für die Zeit nach der Corona-Pandemie aufweisen und dürfen zum Ende des Jahres 2019 keine finanziellen Schwierigkeiten gehabt haben.
FINANCE-Themenseite
Staatlich garantierte Bonds als letztes Mittel
So weit, so formal. Deutlich komplexer dürfte die Formulierung der weiteren Kriterien werden. „Noch steht das genaue Regelwerk für staatlich garantierte Unternehmensanleihen nicht fest“, erläutert Matthias Schell, Analyst bei LBBW Research. „Wir rechnen mit den Details in den kommenden Tagen“, so der Experte.
Unternehmen sollen nur auf Garantien des Bundes zurückgreifen, wenn sie keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten haben.
Unternehmen sollen nur auf Garantien des Bundes zurückgreifen können, wenn sie keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten mehr haben. „Wie genau das festgestellt wird, ist noch unklar“, so Schell. Der Experte rechnet mit einer relativ weich formulierten Regelung, die eine Einzelfallprüfung erlaubt. Schließlich könne nicht erwartet werden, dass Unternehmen nachweisen müssen, dass sie keine Kredite mehr erhalten und zudem erst erfolglos versuchen müssen, Bonds am Kapitalmarkt zu platzieren. „Das würde zu einem Reputationsschaden für die Unternehmen führen“, so Schell.
High-Yield-Emittenten als mögliche Nutzer?
Der Analyst geht deshalb davon aus, dass in erster Linie solche Unternehmen für staatlich garantierte Emissionen in Frage kommen könnten, bei denen ein Refinanzierungsweg marktbedingt völlig versiegt ist. „Derzeit gibt es keine Transaktionen am High-Yield-Markt“, so Schell. Das massive Notkaufprogramm der EZB greift nur im Investmentgrade-Segment. „Unternehmen, die auf den HY-Markt angewiesen sind, könnten also zu den ersten Anwärtern der Garantien zählen.“
Aber auch Investmentgrade-Emittenten aus stark von der Coronakrise betroffenen Branchen könnten in Frage kommen, auch wenn aktuell der IG-Markt grundsätzlich offen ist. „Letztlich dürfte es darum gehen, systemrelevante Großkonzerne, an denen viele Arbeitsplätze hängen, zu stützen“, so Schell.
In der Finanzkrise sei der Kreis der Nutzer deutlich eingeschränkter gewesen. „Damals war außerdem klar, dass die Banken am Kapitalmarkt keine Finanzierungsmöglichkeiten mehr hatten“, so Schell.
Emittenten müssen Garantieprämie zahlen
Genaue Details zur Gebührenstruktur von staatlich garantierten Bonds sind bislang noch nicht bekannt. „Es ist davon auszugehen, dass die Unternehmen den Investoren einen Aufschlag gegenüber den Spreads von Staatsanleihen zahlen müssen“, erklärt der Experte. Darüber hinaus werde eine Gebühr an den Staat für die Übernahme der Garantie anfallen. „Die Corporates bekommen diese Emissionen also nicht geschenkt“, betont Schell. „Auch wenn beim Investor nur ein geringer Risikoaufschlag ankommt.“
„Es wird eine Gebühr an den Staat für die Übernahme der Garantie anfallen.“
Die Bonds, die bis Ende 2021 emittiert werden können, dürfen nicht länger als fünf Jahre laufen. Die Garantie des Bundes gelte für die gesamte Laufzeit. Da in dem Gesetzentwurf von Garantien für „Schuldtitel und Verbindlichkeiten“ die Rede ist, kann Schell sich auch vorstellen, dass sie auch bei anderen Instrumenten außer Bonds zum Einsatz kommen könnten.
Grundsätzlich wären zum Beispiel auch neue Kredite und Schuldscheindarlehen denkbar, die mit einer Garantie des staatlichen Rettungsfonds ausgestattet werden könnten. Allerdings dürften großvolumige Anleihen im Vordergrund stehen. Nähere Hinweise dazu dürfte das Regelwerk geben, dass derzeit erarbeitet wird.
Antonia Kögler ist Redakteurin bei FINANCE und Chefin vom Dienst bei DerTreasurer. Sie hat einen Magisterabschluss in Amerikanistik, Publizistik und Politik und absolvierte während ihres Studiums Auslandssemester in Madrid und Washington DC. Sie befasst sich schwerpunktmäßig mit Finanzierungsthemen und verfolgt alle Entwicklungen rund um Green Finance und Nachhaltigkeit in der Finanzabteilung.