Acht Verfahren hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde Esma laut Jahresbericht 2013 durchgeführt, nur drei davon mit Erfolg für die Ratingagenturen in spe: Die britische Economist Intelligence Unit, die italienische Dagong Europe und die französische Spread Research sind die neuesten Mitglieder der nun aus 22 Unternehmen bestehenden Liste bei der Esma registrierten europäischen Ratingagenturen. Kein Vergleich zum Vorjahr, als lediglich eine Prüfung durchgeführt wurde. Für das Jahr 2014 wird mit noch mehr Verfahren gerechnet, vier seien bereits im Gange, weitere Unternehmen haben schon die Fühler ausgestreckt. Dies spiegelt sich auch in den Umsatzzahlen der Branche wider, die um durchschnittlich 15 Prozent angestiegen sind.
An der Esma führt für Ratingagenturen kein Weg vorbei. Als Reaktion auf die Finanzkrise hatte die Europäische Union 2010 eine Verordnung erlassen, wonach sich in Europa operierende Ratingagenturen einem umfangreichen Registrierungsverfahren unterziehen müssen und, sofern erfolgreich, im Weiteren von der Esma überprüfen lassen müssen. Wer in Europa ohne Registrierung ratet, muss mit Bußgeldern rechnen. Dadurch möchten EU und Esma die Qualität der Ratings sicherstellen. Auch nicht-europäische Agenturen mit Europa-Geschäft müssen sich zertifizieren lassen.
Esma: Ratingagenturen haben noch immer Interessenskonflikte
Mangelhafte Unabhängigkeit, Kontrolle, Sicherheit – auf diese drei Grundmerkmale lässt sich das Gros der Ablehnungen der Esma bei Registrierungsverfahren von Ratingagenturen zurückführen. Unabhängigkeit bedeutet dabei das Vermeiden von Interessenskonflikten. Zwar betonte die Esma, dass sie allen Geschäftsmodellen offen begegne, gerade im Bereich der internen Kontrolle und der Vermeidung von Interessenskonflikten hätten es aber Agenturen mit wenigen Mitarbeitern deutlich schwerer, die Aufsichtsbehörde von ihrer Robustheit und Unabhängigkeit zu überzeugen. Ein Grund für solche Konflikte können die Geschäftsmodelle einzelner Ratingagenturen darstellen, etwa dann, wenn der zahlende Kunde zugleich die zu bewertende Firma ist.
Auch in Fragen der internen Methoden-Überprüfung müssen die Aspiranten nachbessern, teilte die Esma mit. Teilweise fehle es an klaren Handlungsvorgaben, wie etwa im Falle von Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgegangen werden müsse, auch die interne Qualitätskontrolle erachtet die Esma nicht bei allen Bewerbern als ausreichend.
Ein dritter, immer wiederkehrender Punkt ist die IT-Sicherheit. Gerade beim Schutz rating-relevanter Informationen hätten viele Bewerber noch Nachholbedarf, heißt es im Esma-Bericht. Doch es wurden auch Fortschritte erzielt. Bei den bereits registrierten und überwachten Agenturen sei eine Zunahme an Transparenz und Regulierung zu verzeichnen, dies geht von einer ausführlichen Darstellung früherer Ratings auf der Homepage bis zu ausführlich formulierten Handlungsanweisungen (policies).