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Was CFOs über die Euribor-Reform wissen müssen

Die Zeit für Euribor und Eonia läuft ab. Was müssen Unternehmen jetzt beachten?
Yozayo/istock/Thinkstock/GettyImages

Der Countdown läuft: Die Referenzzinssätze Euribor und Eonia werden in ihrer jetzigen Form abgeschafft, nach dem 31. Dezember 2021 müssen sie der EU-Benchmark-Verordnung entsprechen. Das Regelwerk soll dazu dienen, Manipulationen von Seiten der Banken wie es sie in der Vergangenheit gegeben hat, in Zukunft zu verhindern. Kernziel der Reform: Referenzzinssätze sollen stärker auf Transaktionen und weniger auf schwer überprüfbaren Einschätzungen von Banken bestehen.

Ursprünglich sollte die Umstellung der in Verruf geratenen Zinssätze schon bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden. Doch die Regulatoren räumten dem Markt erst vor wenigen Wochen mehr Zeit ein. Eine industriegeführte Arbeitsgruppe, die von der EZB und anderen Behörden ins Leben gerufen wurde, hatte eine solche Verlängerung der First zuvor gefordert.

Bis 2021 scheint zwar noch viel Zeit – doch die Umstellung sollten CFOs nicht auf die leichte Schulter nehmen, zumal einiges nach wie vor unklar ist. Was bereits feststeht und wo Unternehmen noch besonders aufmerksam sein müssen, zeigt der FINANCE-Überblick.

Der EZB-Referenzzins Estr ersetzt Eonia

Die Umstellung des risikolosen Referenzzinses Eonia (European Overnight Index Average) läuft auf Hochtouren, eine Alternative steht bereits fest: Der neue Zinssatz Estr (Euro Short-Term Rate) ist zum Nachfolger auserkoren worden. Die Arbeitsgruppe des Finanzmarkts hat den Zins, der von der EZB veröffentlicht werden wird, aus einer Reihe von möglichen Alternativen ausgewählt.

Doch auch diese Umstellung ist noch längst nicht abgeschlossen: Die EZB wird den Estr erst ab Oktober 2019 veröffentlichen. Zuvor gibt es lediglich einen sogenannte Pre-Ester, um erste Modellrechnungen zu erlauben und die Unterschiede zwischen Estr und Eonia besser abschätzen zu können.

Zur Erleichterung des Übergangs von Eonia auf Estr hat die Arbeitsgruppe vor kurzem eine neue Empfehlung ausgesprochen. Ab der Veröffentlichung des Estr im Oktober soll der Eonia – zum besseren Vergleich – aus dem neuen Zinssatz plus einem festen Zinsaufschlag berechnet werden. Dass soll den Finanzmarktakteuren den Übergang erleichtern.

Euribor-Reform noch deutlich unklarer

Viel weniger klar ist, was mit dem Referenzzinssatz Euribor passieren wird. Das European Money Market Institute (Emmi), das den Zinssatz herausgibt, arbeitet an einer Reform der Berechnungsmethode des Zinses. Statt wie bisher nur auf den Einschätzungen einer Reihe von Banken soll der Zinssatz in Zukunft stärker auf echten Transaktionsdaten beruhen – und somit weniger manipulierbar sein.

Viel weniger klar ist, was mit dem Referenzzinssatz Euribor passieren wird.

Eine vollständige Umstellung der Berechnung auf Transaktionsdaten war allerdings bereits 2017 einmal gescheitert. Das Volumen der Transaktionen reichte damals nicht aus. Nun schlägt das Institut eine hybride Berechnungsmethode vor. „In verschiedenen Stufen werden dafür auch adjustierte Ergebnisse aus mehr oder weniger vergleichbaren Marktdaten oder aus anderen Quellen zugelassen, wenn die Anzahl der tatsächlichen Transaktionen nicht ausreicht“, erklärt Jan Hartlieb, Geschäftsführer von Sachsen Asset Management. Er berät Kommunen, Länder und mittelständische Unternehmen bei Kapitalmarktfragen.

Ob das Emmi mit diesem Vorschlag letztlich Erfolg haben wird, sprich ob die Regulatoren die neue Berechnungsmethode für benchmark-konform erachten, ist noch offen. „Die Banken sind aus unserer Sicht sehr optimistisch, dass es zugelassen wird. Als Unternehmen sollte man sich aber darauf nicht verlassen, sondern schon jetzt prüfen, was man tut, wenn es nicht so kommt“, betont Experte Hartlieb.

Liquiditätsmanagement könnte erschwert werden

Die Arbeitsgruppe der Finanzwirtschaft arbeitet ebenfalls weiterhin an möglichen Alternativen für den Euribor, die wiederum auf dem neuen Referenzzins Estr basieren sollen. Konkret geht es um eine Methode zur Berechnung einer vorwärtsgerichteten Terminzinsstrukturkurve, die auf den Estr-Derivatemärkten beruht. Diese könnte dann als Fallback-Lösung in Verträge eingesetzt werden, die bislang den Euribor nutzen. Daneben sollen weitere vergangenheitsbezogene Ansätze analysiert werden.

Der Fokus auf die vorwärtsgerichteten Methoden ist für Unternehmen eine gute Nachricht, denn die rückwärtsgerichteten Methoden, über die ebenfalls diskutiert wird, sind nicht unproblematisch: „Am Beginn einer Zinsperiode würde die Höhe des Referenzzinses noch nicht feststehen. Bislang steht bei einem Kredit, der auf dem 3-Monats-Euribor basiert, am Anfang des Quartals fest, wie viel ein Unternehmen für den Kredit an Zinsen zahlen muss“, erläutert Hartlieb. „Bei rückwärtsgerichteten Berechnungsmethoden würde das erst am Ende des Quartals feststehen, was das Liquiditätsmanagement deutlich erschweren würde.“

Vertragsklauseln genau in den Blick nehmen

Finanzverantwortliche sollten die Fristverlängerung der EU nutzen, um sich bestmöglich auf die Umstellung der Referenzzinssätze vorzubereiten. Dazu zählt zunächst einmal, sich einen Überblick zu verschaffen, in welchen Verträgen mit einer Laufzeit über 2021 hinaus auf diese Zinssätze abgestellt wird. Auch Libor und andere internationale Referenzzinssätze werden derzeit umgestellt.

„Ein Fehler wäre, sich auf sogenannte Marktstörungsklauseln zu verlassen, die in vielen Verträgen vorhanden sind“, betont Hartlieb. „Diese Klauseln sind nur dafür gedacht, einen kurzen Zeitraum zu überbrücken, in dem ein Zins nicht verfügbar ist. Werden sie dauerhaft angewendet, kann das für Unternehmen ein Nachteil sein.“

Auch bei Verträgen die nun neu abgeschlossen werden, sollte man genau hinschauen. „In neuen Vertragsvorlagen oder Rahmenverträgen könnten Nachteile vorhanden sein, oder die Fallback-Klauseln könnten sehr bankenfreundlich ausgestaltet worden sein“, warnt der Experte.

antonia.koegler[at]finance-magazin.de

Antonia Kögler ist Redakteurin bei FINANCE und Chefin vom Dienst bei DerTreasurer. Sie hat einen Magisterabschluss in Amerikanistik, Publizistik und Politik und absolvierte während ihres Studiums Auslandssemester in Madrid und Washington DC. Sie befasst sich schwerpunktmäßig mit Finanzierungsthemen und verfolgt alle Entwicklungen rund um Green Finance und Nachhaltigkeit in der Finanzabteilung.