In den letzten zwei Jahren erfuhr der weltweite Onlinehandel Umsatzzuwächse wie nie zuvor und dürfte sich schon bald auf fast 5 Billionen US-Dollar belaufen. Das freut die Betreiber von Online-Marktplätzen, doch um die indirekten Steuereinnahmen zu maximieren und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle zu schaffen, hat die EU die Umsatzsteuervorschriften für den grenzüberschreitenden B2C-Einzelhandel zum 1. Juli 2021 geändert.
Für Marktplätze und Verkäufer wird es damit komplizierter. Sie brauchen eine Strategie, um die Vorschriften einzuhalten und gleichzeitig ein reibungsloses Kundenerlebnis zu bieten.
Onlinehändler und -Marktplätze müssen die Regeln verstehen und robuste Verfahren und Technologien einsetzen, um Störungen zu vermeiden. Die folgenden 7 Punkte sind bei der Umsetzung der neuen Vorschriften besonders zu beachten.
1. Umsatzsteuerpflicht
Online-Warenkörbe können Artikel von vielen Verkäufern enthalten, für die je nach Versandort und Preis eine andere Umsatzsteuerpflicht gilt. Marktplätze müssen nun für jeden verkauften Artikel deutlich machen, ob die Umsatzsteuerpflicht beim Kunden, beim Verkäufer oder beim Marktplatz selbst liegt.
2. Produktklassifikation
Wenn der Marktplatz als Verkäufer gilt, muss er das Produkt klassifizieren, um die richtigen Umsatzsteuersätze anzuwenden. Diese Klassifizierung kann schwierig sein, da auf Marktplätzen im Allgemeinen nur begrenzte Informationen wie Produktbeschreibung und Bild verfügbar sind.
3. Kundenstandort
Die Höhe des Umsatzsteuersatzes hängt vom Wohnort des Kunden ab. Gerade bei digitalen Dienstleistungen, die keine Lieferung an einen bestimmten Ort umfassen, kann es schwierig sein, dies zu bestimmen. Sie müssen wissen, welche Daten zu erfassen sind und was bei Datenkonflikten zu tun ist.
4. Echtzeit-Verkaufswert
Ein Schwellenwert von 150 Euro pro Sendung bestimmt, ob der Marktplatz umsatzsteuerpflichtig ist oder ob die Artikel unter das IOSS-System fallen. Fremdwährungen müssen in Echtzeit umgerechnet werden, damit der richtige Wert und die richtige Steuerregelung angewandt werden. Enthält der Einkaufskorb Artikel aus verschiedenen Ländern, müssen gleichzeitige Konvertierungen möglich sein.
5. Rechnungsstellung
Die Vorschriften für die Rechnungsstellung sind komplexer geworden, da die Verantwortung in vielen Fällen von den Verkäufern auf die Marktplätze übergegangen ist. Sie müssen nun die Vorschriften von 27 EU-Ländern einhalten, mehrere Rechnungen für einzelne Artikel im Warenkorb ausstellen und im Wege der Selbstfakturierung Pro-Forma-Rechnungen für die zugrunde liegenden Lieferer ausstellen.
6. Onboarding von Verkäufern
Für das Onboarding von Verkäufern müssen strikte Regeln gelten und es muss regelmäßig kontrolliert werden, ob die Verkäufer alle Umsatzsteuervorschriften einhalten. Andernfalls kann der Marktplatz belangt werden.
7. Aufzeichnungspflichten
Die neuen EU-Vorschriften erlegen den Marktplätzen neue Aufzeichnungspflichten auf und verpflichten sie zu umfassender Archivierung aller Transaktionen. Alle Daten müssen leicht zugänglich und durchsuchbar sein, um Anfragen der Steuerbehörden schnell beantworten zu können. Eine geeignete Technologie ist hierfür unabdingbar.
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