Das Wortungetüm erwacht zum Leben: Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt am morgigen Freitag, dem 25. Mai, in Kraft. Was genau auf sie zukommt, ist allerdings vielen Unternehmen noch immer nicht ganz klar. Einer aktuellen Umfrage des Branchenverbands Bitkom zufolge sind nur 24 Prozent der Unternehmen der Meinung, die Vorgaben der DSGVO zum morgigen Stichtag vollständig umgesetzt zu haben. Weitere 32 Prozent glauben, dass sie zumindest größtenteils regelkonform handeln.
Dem gegenüber steht ein Drittel der Befragten, das die Regelungen lediglich teilweise erfüllt. 4 Prozent der Befragten stehen nach eigener Einschätzung ganz am Anfang, 2 Prozent haben noch nicht einmal begonnen, ergab die Befragung unter mehr als 500 Unternehmen in Deutschland.
Bitkom sieht Nachholbedarf bei Datenschutz
Bitkom-Präsident Achim Berg glaubt, dass viele Unternehmen bei dem Thema Datenschutz ohnehin Nachholbedarf hatten – sie hätten sich in der Vergangenheit zu wenig darum gekümmert. Doch auch die Politik sieht er in der Pflicht: „Bei der Auslegung der Datenschutzgrundverordnung mangelt es von offizieller Seite bis heute an praktischen Hilfestellungen“, kritisiert Berg.
Problematisch für die zögerlichen Umsetzer ist, dass die möglichen Strafen beträchtlich sind: Es drohen im Extremfall Strafzahlungen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Von der DGSVO sind auch Finanzabteilungen betroffen, etwa wenn es um Zahlungsverkehrsdaten geht.
Politik findet versöhnliche Worte zur DSGVO
Vielen Unternehmen dürfte es da gelegen kommen, dass aus der Politik zuletzt versöhnliche Töne zu hören waren. Erst in der vergangenen Woche sagte die EU-Kommissarin für Justiz und Verbraucherschutz, Vera Jourova, es könnte bis zu zwei Jahre dauern, bis alle Firmen die DSGVO übernommen haben müssten – schränkte allerdings ein, dass dies nur ihre persönliche Annahme sei. Jourova zufolge seien die Behörden zunächst auf Beratung und Hilfestellung eingestellt.
Laut Bitkom wünschen sich tatsächlich vier von zehn befragten Unternehmen eine verlängerte Übergangsfrist ohne Sanktionen. Jeder zweite Befragte würde es begrüßen, wenn die Aufsichtsbehörden zunächst nur Nachbesserungen fordern anstatt Verstöße zu ahnden. Die jüngsten Äußerungen aus der Politik klingen so, als ob zumindest Unternehmen, die mit den Aufsichtsbehörden kooperieren, bei Problemen zunächst auf Hilfe hoffen dürfen.
Info
Mehr Informationen, was genau die DSGVO für die Arbeit in der Finanzabteilung bedeutet, finden Sie hier.