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Bundesfinanzhof grätscht in laufende Restrukturierungen

Die Fabrik steht leer: Sanierungsexperten warnen davor, dass die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu mehr Insolvenzen führen könnte.
Timothy Wang/iStock/Thinkstock/Getty Images

Der Job von CFOs in Krisenunternehmen ist ohnehin nicht leicht, nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) den Finanzchefs und Restrukturierungsberatern einen weiteren dicken Brocken in den Weg gelegt: Das Gericht hat die Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen gekippt. Unternehmen, die ihre Gläubiger von einem Schuldenschnitt überzeugen konnten, müssen die daraus entstehenden Buchgewinne ab sofort versteuern. Vor allem großen Unternehmen drohen hohe Liquiditätsabflüsse.

Sanierungsexperten warnen gar vor dem Scheitern von Restrukturierungsverhandlungen: „Wenn Gläubiger befürchten müssen, dass anschließend der Fiskus kräftig zulangt, dürften sie kaum gewillt sein, sich überhaupt auf einen entlastenden Schuldenschnitt einzulassen“, sagt Rainer Schaaf von der Kanzlei Theopark. Denn am Ende wählt der Gläubiger die Option, die ihm die höchste Recovery-Quote bietet. „Das könnte nach dem jetzigen BFH-Entscheid in vielen Fällen nicht mehr das Schutzschirm- oder Eigenverwaltungsverfahren sein, sondern die Regelinsolvenz. Dort fällt kein Sanierungsgewinn an, weil es keinen Forderungsverzicht gibt“, sagt Schaaf. Eine schlechte Nachricht für CFOs –Unternehmen könnten schneller in die Pleite schlittern.

Große Sanierungsfälle sind besonders vom BFH-Urteil betroffen

Bei einem Gläubigerverzicht fällt auf der Passivseite der Bilanz eine Verbindlichkeit heraus, der Wert auf der Aktivseite bleibt jedoch gleich. So entsteht ein Buchgewinn. „Das Problem ist, dass dieser künftig nur noch bis zu einer Grenze von 1 Million Euro gegen die Verlustvorträge aus den Vorjahren verrechnet werden kann“, erklärt Michael Krumwiede, Steuerrechtsexperte bei Theopark. „40 Prozent des Wertes darüber muss künftig versteuert werden.“ Bei einem Sanierungsgewinn von 5 Millionen Euro wären das etwa 1,6 Millionen Euro. Je größer der Forderungsverzicht und je niedriger die laufende Verluste, die voll angerechnet werden können, desto höher ist die Belastung für das Unternehmen.

Die Politik hat dieses Problem schon vor über zehn Jahren erkannt: Um insolvenzgefährdete Unternehmen zu schützen, hatte das Bundesfinanzministerium 2003 eine allgemeinverbindliche Verwaltungsanweisung an alle Finanzämter herausgegeben, wonach Sanierungsgewinne steuerfrei bleiben. Diesen Sanierungserlass hat das BFH jetzt kassiert. In Einzelfällen darf das Finanzamt zwar weiterhin im Rahmen einer sogenannten Billigkeitsmaßnahme Steuerfreiheit gewähren. „Welche Kriterien dafür herangezogen werden, hat das Gericht aber nicht definiert“, kritisiert Krumwiede.

CFOs müssen über alternative Sanierungsinstrumente nachdenken

Für sanierungsbedürftige Unternehmen hat das Folgen: Sie müssen zum einen noch viel stärker als bislang die Finanzbehörden in die Verhandlungen mit den Gläubigern einbinden. Darüber hinaus sollten CFOs über alternative Restrukturierungsinstrumente nachdenken, wenn der klassische Schuldenschnitt unattraktiver wird. „Möglich wäre etwa eine Stundung von Forderungen oder der Weg in die Nachrangigkeit“, sagt Schaaf. Der Effekt für das Unternehmen wäre ähnlich entlastend, es entstünde aber kein zu versteuernder Buchgewinn.

Unklar bleibt, was mit laufenden Sanierungsverfahren passiert. Deren Lenker könnten gezwungen sein, umzudisponieren. Ebenfalls fraglich ist, ob Finanzbehörden auch rückwirkend Steuern nachfordern müssen. Steuerexperte Krumwiede glaubt das nicht: „Wo bereits Steuerbescheide ausgestellt sind, dürfte sich nichts ändern.“ Einige Unternehmen hätten sich daher bereits im Vorfeld des Urteils eine verbindliche Auskunft erteilen lassen. Es war bekannt, dass eine Entscheidung kommen wird, auch wenn der Ausgang viele Experten überrascht hat.

Neue Hürde für das präventives Sanierungsverfahren der EU

Weil die Entscheidung des BFH so gravierend ist, sind schon kurz danach Forderungen an die Politik aufgekommen, sich der Sache anzunehmen. Die Bundesregierung sollte jetzt handeln und ein neues Gesetz auf den Weg bringen, fordern Sanierungsexperten. Doch das ist leichter gesagt als getan, meint Steuerfachmann Krumwiede: „Es spielen diverse rechtliche Rahmenbedingungen mithinein, etwa auch die Frage, ob es sich um eine europarechtswidrige Beihilfe in Form einer Steuervergünstigung handelt.“ Ein neues Gesetz zu machen, dass sogleich wieder vom Europäischen Gerichtshof kassiert werde, sei kaum ratsam.

Umgekehrt will aber auch die EU den Unternehmen keine Steine bei der Restrukturierung in den Weg legen – im Gegenteil: Sie hat gerade einen Richtlinie auf den Weg gebracht, mit der im Kern gesunde, aber hoch verschuldete Unternehmen leichter saniert werden können. Dieses präventive Sanierungsverfahren würde durch die BFH-Entscheidung jetzt jedoch ad absurdum geführt, monieren die Betroffenen.

desiree.backhaus[at]finance-magazin.de

Info

Welche Unternehmen sich derzeit in einer Sanierung befinden und welche aktuellen Trends es am Markt der Restrukturierungsberater gibt, das erfahren Sie auf der FINANCE-Themenseite Restrukturierung.