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Neues EU-Patent: Chance für Unternehmen?

Patentanmelder, die ihre Erfindung in Europa schützen lassen wollen, haben zukünftig die Wahl zwischen einem klassischen Europäischen Patent und dem neuen Einheitspatent. Während das klassische Europäische Patent seine Schutzwirkung nur in den Vertragsstaaten der Europäischen Patentorganisation entfaltet, wo es nach seiner Erteilung auch validiert wurde, bietet das neue EU-Patent automatisch einen einheitlichen Schutz und damit auch einen einheitlichen Unterlassungsanspruch für alle teilnehmenden 25 Mitgliedstaaten. Umgekehrt gilt: Wird das Einheitspatent beschränkt oder vernichtet, erfolgt auch dies mit einheitlicher Wirkung.

Darüber hinaus soll auch ein Einheitliches Patentgericht mit zwei Instanzen geschaffen werden: Als erste Instanz – neben einer Zentralkammer in Paris mit Nebenstellen in London und München – sind das vor allem lokale und regionale Kammern in den Mitgliedstaaten; als zweite Instanz ein zentrales Berufungsgericht in Luxemburg. In Deutschland werden Lokalkammern zumindest in Düsseldorf, München und Mannheim eingerichtet. In dem Zusammenhang wird sich zeigen, ob Deutschland seine Vorreiterrolle als Patentgerichtsstandort verteidigen kann. Immerhin werden hierzulande über 60 Prozent aller Patentstreitigkeiten in der EU ausgetragen.

Kostenreduzierung durch Einheitspatent?

Ziel des Einheitspatents ist es, Patentanmeldern in Europa einen vergleichbar starken Patent-schutz zu bieten, wie ihn etwa die USA, Japan und China bereits kennen. Gegenüber dem klassischen Europäischen Patent sollen die Anmeldekosten nach Angaben der EU-Kommission um bis zu 80 Prozent reduziert werden. Zusätzlich sollen die Kosten für die Rechtsdurchsetzung des Einheitspatents deutlich sinken.

Ob die von der Kommission betonte Kostenreduzierung für das Anmeldeverfahren realistisch ist, ist jedoch zweifelhaft. Schließlich validieren Anmelder ein klassisches Europäisches Patent gegenwärtig im Schnitt nur in drei bis sieben Vertragsstaaten. Damit entstehen die von der Kommission genannten Durchschnittskosten nicht einmal ansatzweise. Nicht zuletzt wegen der noch nicht absehbaren Kosten wird das Patentpaket daher insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen als gefährlich kritisiert.

Tipp: Ausstieg aus dem Einheitlichen Patentgerichtssystem

Trotz aller Kritik ist damit zu rechnen, dass das EU Patentpaket voraussichtlich in 2014 Realität wird. Neben dem Einheitspatent wird das Einheitliche Patentgericht dann – nach Ablauf einer siebenjährigen Übergangszeit – auch für sämtliche klassischen Europäischen Patente ausschließlich zuständig sein. Fehlende Erfahrungswerte mit dem Einheitlichen Patentgerichtssystem bringen allerdings Unsicherheiten mit sich. Deshalb empfehlen Praktiker den Inhabern von Europäischen Patenten, innerhalb der Übergangszeit (vorläufig) aus dem Einheitlichen Patentgerichtssystem auszusteigen („Opt-Out“). Ein späterer Wiedereinstieg ist jederzeit möglich.

redaktion[at]finance-magazin.de

Info

Sara Burghart ist Rechtsanwältin im Münchner Büro von Taylor Wessing.