Ein bisher geheimes Gutachten bringt wieder Bewegung in den Fall Air Berlin. Der Sachwalter der insolventen Fluggesellschaft, Lucas Flöther, lässt mögliche Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Manager von Air Berlin prüfen. Die Beratungsgesellschaft PwC soll unter anderem ein mögliches Fehlverhalten des ehemaligen Air-Berlin-Chefs Joachim Hunold untersuchen.
Das geht aus einem Bericht der „Bild am Sonntag“ hervor. Die Zeitung beruft sich auf ein bisher geheimes Gutachten aus dem Jahr 2012, in dem bereits erste Untreuevorwürfe gegen Hunold laut geworden sein sollen. Ziel der Prüfung sei es zu klären, ob so „ein Zufluss für die Insolvenzmasse generiert werden kann“, zitiert die Zeitung einen Sprecher der Airline.
Air-Berlin-Gläubiger dürfte in die Röhre schauen
Dieses Vorgehen ist an sich nicht unüblich – im Gegenteil: Insolvenzverwalter sind dazu verpflichtet, alle Möglichkeiten zu prüfen, die im Interesse der Gläubiger die Insolvenzmasse steigern könnten. Dazu gehört auch die Prüfung von Forderungen gegen ehemalige Manager. Bei Air Berlin geht es um viel Geld: Allein am Kapitalmarkt hat die insolvente Fluggesellschaft verschiedene Instrumente im Gesamtwert von über 830 Millionen Euro ausstehend.
Die Bondgläubiger dürfen sich aber trotz des geplanten 210-Millionen-Euro schweren Verkaufs der Air-Berlin-Töchter Niki und LGW an Lufthansa kaum Hoffnung machen, überhaupt etwas von ihrem Geld wieder zu sehen. Denn nach dem sogenannten Wasserfallprinzip werden andere Forderungen zuerst bedient – darunter vor allem der vorrangige Überbrückungskredit über 150 Millionen Euro, den die Staatsbank KfW gewährt hatte.
Insolvenzverwalter Flöther will 420.000 Euro von Hunold
Bei den Vorwürfen gegen Hunold geht es um vergleichsweise kleine Beträge, der Inhalt hat es aber in sich: Die Vorwürfe beziehen sich auf das Jahr 2005, als Air Berlin dem Eventmanager Manfred Schmidt eine sogenannte Counter Card Premium Plus aushändigte, die ihm und Dritten Freiflüge mit der Berliner Fluggesellschaft ermöglichte.
Laut den Daten aus seinem Kundenkonto soll Schmidt diesen Service intensiv genutzt haben. Er alleine soll Flüge im Wert von gut 40.000 Euro gebucht haben. Dritten wiederum habe er Buchungen im Wert von über 380.000 Euro ermöglicht. Insolvenzverwalter Flöther lässt nun offenbar durch PwC prüfen, inwiefern der Untreueverdacht sich erhärtet und ob eine Schadensersatzforderung realistisch ist.
Laut Gutachten hätte zwar der Tatverdacht der Untreue bestanden, jedoch sei dieser nicht ausreichend für eine Anklage von Hunold gewesen, heißt es in dem Bericht der „Bild am Sonntag“. „Ein Anfangsverdacht, aber kein hinreichender Tatverdacht" hätte vorgelegen, wird aus dem Gutachten zitiert. Dementsprechend musste sich Hunold vor fünf Jahren auch nicht vor Gericht verantworten.
Air Berlin rutschte in die Insolvenz
Die ehemals zweitgrößte deutsche Airline musste im August 2017 Insolvenz anmelden. Der damalige Air-Berlin-Eigentümer Etihad hatte den Geldhahn nach mehreren Finanzspritzen zugedreht und die Fluggesellschaft in den Bankrott gestürzt. Nach einem intensiven Bieterstreit konnte sich die Lufthansa einen Großteil von Air Berlin sichern.
Aktuell könnte der Deal noch an einer Überprüfung der EU scheitern. Um genau das zu verhindern, ist die Lufthansa nun bereit, Zugeständnisse gegenüber der EU-Kommission zu machen. Für die Übernahme der Air-Berlin-Tochter Nikki ist Lufthansa bereit, auf die Start- und Landerechte des österreichischen Ferienfliegers zu verzichten. Bis zum 21. Dezember hat die EU noch Zeit, um zu einer Entscheidung zu gelangen.
andreas.mehring[at]finance-magazin.de
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