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Bayer: Glyphosat-Vergleich rückt näher

Die Klagen rund um das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat von Monsanto dürften Bayer Milliarden kosten.
Bayer

Im US-Rechtsstreit um sein Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat könnte Bayer womöglich bald einen wichtigen Durchbruch erzielen: Der US-Anwalt Ken Feinberg, der mit der Mediation zwischen Bayer und den Klägeranwälten betraut ist, sagte der Nachrichtenagentur Bloomberg, er sei „verhalten optimistisch“, dass innerhalb eines Monats eine Einigung zwischen Bayer und den Klägern erzielt werden könnte. Zu den Bedingungen und der Höhe eines möglichen Vergleich machte Feinberg jedoch keine Angaben.

„Eine schnelle Lösung des Rechtsstreits liegt im Interesse der Investoren“, kommentierte das Analysehaus Warburg Research die Aussagen Feinbergs. Obwohl vor diesem Hintergrund Feinbergs Aussagen positiv seien, rät Warburg den Investoren, „weiter an der Seitenlinie zu bleiben, bis der Staub sich gelegt hat“.

Die Bayer-Aktie verzeichnete im frühen Handel auch nur einen kleinen Zuwachs von unter 1 Prozent. Allerdings hat sie – angetrieben von der Hoffnung auf einen Glyphosat-Vergleich im laufenden Jahr – in den vergangenen drei Monaten auch schon um über 12 Prozent zugelegt.

Die Zahl der Glyphosat-Klagen steigt

Der Grund für die Zurückhaltung des Marktes ist, dass Feinberg in dem Bloomberg-Interview auch die Spekulationen um ein Anschwellen der Klagewelle angeheizt hat. Ihm zufolge könnte die Anzahl der Klagen inzwischen auf über 75.000 angestiegen sein.

Dem widersprach Bayer allerdings deutlich. Bei der von Feinberg genannten Zahl handele es sich um eine „spekulative Schätzung“ potenzieller Kläger, die ein möglicher Vergleich umfassen könnte, hieß es aus Leverkusen. Die Anzahl der tatsächlich zugestellten Klagen habe sich zwar erhöht, liege aber „deutlich unter 50.000“. Im September bezifferte Bayer die Zahl der Glyphosat-Klagen zuletzt mit etwa 42 700.

Auf der anderen Seite könnten die Kläger inzwischen allerdings auch eher geneigt sein, einem Vergleich zuzustimmen. Denn nachdem Bayer die ersten drei US-Prozesse wegen angeblicher Krebsgefahr durch Glyphosat Anfang vergangenen Jahres verloren und hohe Schadenersatz-Urteile kassiert hatte, wendete sich das Blatt zuletzt.

Im Dezember stellten sich sowohl die US-Umweltbehörde EPA als auch das US-Justizministerium hinter den Dax-Konzern. Beide forderten die Richter eines kalifornischen Gerichts auf, das Jury-Urteil im Fall Edwin Hardeman zurückzunehmen. Dabei handelt es sich um das zweite Verfahren, gegen das Bayer – wie in allen Fällen – in Berufung ging.

US-Behörde hält Glyphosat nicht für krebserregend

Bereits im August hatte die EPA erklärt, dass Glyphosat nicht für Krebserkrankungen verantwortlich sei. Deshalb erließ die Behörde sogar ein Verbot für Warnhinweise vor möglichen Krebsgefahren auf glyphosathaltigen Produkten.

Für Bayer ist dies aber ein zweischneidiges Schwert. Einerseits stärkt das EPA-Statement die Bayer-Position, dass Glyphosat – sofern sachgemäß angewendet – nicht krebserregend sei. Andererseits schränkt das Verbot von Warnhinweisen den Konzern in den Vergleichsverhandlungen ein, da Bayer den Klägern auf diesem Feld nun nicht mehr ohne weiteres entgegenkommen kann.

Wie teuer wird der Glyphosat-Vergleich für Bayer?

An der Prozessfront war zuletzt Ruhe eingekehrt. Nach dem jüngsten Prozess im Mai waren alle weiteren geplanten Gerichtsverhandlungen im vergangenen Jahr verschoben worden. Dies werteten die Investoren als Signal, dass die Mediation Fortschritte mache. Trotzdem stehen nun die nächsten Prozesse auf der Agenda. Laut Bloomberg sollen bereits heutigen Freitag einer in Kalifornien und ein weiterer in St. Louis beginnen.

Viele Analysten gehen derzeit für den Fall einer Einigung von Vergleichszahlungen in Höhe von 10 bis 15 Milliarden Euro aus, dies dürfte auch der Kapitalmarkt eingepreist haben. Sollte der Vergleich höher ausfallen, wäre dies für Bayer eine schlechte Nachricht. Geringere Vergleichszahlungen oder eine Stärkung der Bayer-Position in den nun anlaufenden Prozessen dürften der Aktie dagegen Auftrieb verleihen.

desiree.backhaus[at]finance-magazin.de