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CFOs: Mit Belegschaftsaktien die Aktienkultur stärken

Die DAI-Konferenz zu den Auswirkungen des Koalitionsvertrags auf Kapitalmärkte und Unternehmen lieferte auch für CFOs spannende Einblicke.
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Die Große Koalition in Berlin hat ihre Arbeit aufgenommen, im Koalitionsvertrag hat sich die Regierung auf zentrale Strukturen ihrer gemeinsamen Arbeit verständigt. Ein bestimmtes Thema hält die Geschäftsführerin des Deutschen Aktieninstituts (DAI), Christine Bortenlänger, dort für unterrepräsentiert: die Stärkung der Aktienkultur in Deutschland. Statt die Kapitalmärkte öffentlich und politisch in eine „Schmuddelecke“ abzudrängen, müsse die ökonomische Bildung politisch gefördert werden. Erfahrungswissen über Kapitalmarktmechanismen könnten auch Unternehmen bei ihren Mitarbeitern schaffen, etwa über die Emission von Belegschaftsaktien: „Das Potential dieser Art von Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist noch längst nicht voll erschlossen“, sagte Bortenlänger auf einer Veranstaltung des DAI, die sich schwerpunktmäßig mit den Folgen des Koalitionsvertrags für Kapitalmärkte und Unternehmen befasste.

Zunehmend internationale Abstimmung bei Steuerpolitik

Hans-Jürgen A. Feyerabend, Rechtsanwalt und Steuerberater bei KPMG, beurteilt einen anderen Aspekt des Koalitionsvertrags kritisch: die Steuerpolitik der neuen Regierung. Im Koalitionsvertrag sieht er eher eine Fülle an Einzelvorhaben als einen tiefgreifenden Reformanspruch. Von staatlicher Seite sei die Einführung IT-basierter Steuerverfahren ein zentrales Vorhaben, die Eindämmung von Steuerhinterziehung und -vermeidung sei als Schwerpunktthema der Großen Koalition erkennbar.

Außerdem sei in Steuerangelegenheiten eine Tendenz zum internationalen Austausch mit anderen Regierungen auszumachen. In diesem Zusammenhang sei auch der europäische Vorschlag zu einem EU-FATCA zu sehen, der einen Informationsaustausch der europäischen Finanzbehörden etwa über Dividenden und Kapitalgewinne vorsehe. Daran habe auch der deutsche Fiskus ein Interesse, der sich den Kampf gegen grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen international operierender Unternehmen zum Ziel gesetzt habe. Dass die Regierung eine Verschärfung der Konditionen der steuerlichen Selbstanzeige prüft, ist laut Feyerabend auch für Unternehmen relevant: Die Politik denkt hier über eine Ausweitung der Aufdeckungspflicht von fünf auf zehn Jahre nach.

Unternehmensstrafrecht unnötig

Spannende Einblicke für CFOs lieferte auch Bernd Groß, Fachanwalt für Strafrecht und Partner der Kanzlei Feigen Graf. Er beleuchtete die Regierungspläne zur Einführung eines sogenannten Unternehmensstrafrechts. Während der Koalitionsvertrag Groß zufolge dabei recht vage bleibt, liege in Nordrheinwestfalen ein präziser Gesetzesentwurf vor. Dieser sehe beispielsweise vor, dass Unternehmen, die wiederholt Straftaten begehen, aufgelöst werden können.

Groß hält die Androhung solch drakonischer Strafen für unangemessen und populistisch. Sein Kernargument ist, dass es gar kein Unternehmensstrafrecht braucht. Der Staat habe mit dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Ordnungswidrigkeitengesetz bereits ein Instrumentarium, das sowohl auf den einzelnen Verantwortlichen abschreckend wirke, als auch die Unternehmensbuße ermögliche, die man sich von einem Unternehmensstrafrecht erhoffe.

Aus seiner Sicht viel wichtiger sei die Verbesserung der Kooperationsregelung für Unternehmen. Bisher hätten Fälle außerordentlicher Kooperationsbereitschaft der Unternehmen mit Strafverfolgungsbehörden zu besonders hohen Unternehmensgeldbußen geführt. Als Beispiele erwähnte er unter anderen die Fälle Siemens, Ferrostaal und MAN. Hier herrsche Änderungsbedarf, zudem müsse den individuellen Umständen jeder Strafsache auch im Unternehmen Rechnung getragen werden.

vernessa.oberhansl[at]frankfurt-bm.com