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ESUG-Eigenverwaltung: Das Berater-Ranking

Ob nach dem ESUG oder bei der Regelinsolvenz: Eine Handvoll Beratungen macht die meisten Verfahren unter sich aus.
rozkmina/iStock/Thinkstock/Getty Images

Noch ist der Anteil von ESUG-Verfahren im Vergleich zur Menge an regulären Insolvenzverfahren gering. Aber für die Beraterbranche hat der Gesetzgeber mit der Einführung der Sanierung unter Eigenverwaltung ganz neue Betätigungsfelder eröffnet. Denn: Anders als im klassischen Insolvenzverfahren, bei dem ein vom Gericht ernannter Verwalter das Unternehmen häufig nur rechtlich abwickelt, zielt das ESUG-Verfahren auf eine langfristige Restrukturierung. Da sind nicht nur juristische Kenntnisse gefragt, sondern auch betriebswirtschaftliches Knowhow.

In fast allen großen Sanierungsverfahren ist heute deshalb nicht nur der obligatorische Sachwalter dabei, der in der Eigenverwaltung den Insolvenzverwalter ersetzt, sondern zusätzlich auch ein Unternehmensberater. Das zeigt eine Auswertung der Kanzlei und Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp, die auf der Grundlage eigener Informationen sowie von Daten der Beratung Perspektiv GmbH und des Insolvenzportals die 100 größten Eigenverwaltungsverfahren für das Jahr 2014 zusammengetragen hat.

Ausschlaggebend für das Ranking waren die Umsatzzahlen der Unternehmen aus den Jahren 2012/2013. Zudem wurden nur Verfahren berücksichtigt, bei denen ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung im Laufe des Jahres 2014 beantragt wurde und die nicht später in das Regelinsolvenzverfahren übergegangen sind.

Buchalik Brömmekamp nach eigener Zählung Marktführer

In mindestens 85 der 100 größten Verfahren war demnach eine Beratung mit an Bord. Für weitere 15 Verfahren liegen keine Informationen zu einem Beratermandat vor, allerdings muss deren Einsatz auch nicht veröffentlicht werden. Die Verteilung der Mandate zeichnet ein deutliches Bild: In 18 Verfahren war der Herausgeber des Rankings Buchalik Brömmekamp mandatiert, auf dem nächsten Platz folgt mit weitem Abstand und fünf Verfahren Schultze & Braun, drei Verfahren entfielen jeweils auf die Kanzleien beziehungsweise Unternehmensberatungen von Wellensiek, Görg, hww, M/S/L Dr. Silcher und Kulitzscher & Ettel.

Viele der Insolvenzberatungen finden sich aber auch auf der Seite der Sachwalter: Die alteingesessenen Insolvenzrechtskanzleien von Görg und Schultze & Braun haben in sieben beziehungsweise sechs der größten Verfahren den Sachwalter gestellt. Nur White & Case war mit neun Verfahren häufiger präsent. Zwar stammen Sachwalter und Berater nie aus demselben Haus, aber besonders die Sachwalter profitieren von ihren Netzwerken: Sie werden von den Gläubigern und den Beratungen ernannt, der Insolvenzrichter kann dieser Wahl nur unter sehr eng definierten Umständen einen Strich durch die Rechnung machen.

Wie eng die Bande sind, zeigen die sich wiederholenden Konstellationen: So arbeitete die Beratung von Buchalik Brömmekamp in sechs der größten Verfahren mit einem Sachwalter von White & Case zusammen, in je drei Fällen kamen Sachwalter von den Kanzleien hww und Görg zum Zuge.

Konzentration bei den Restrukturierern?

Die Konzentration der großen Mandate auf wenige Häuser könnte in Zukunft sogar noch weiter zunehmen. In den vergangenen Monaten haben sich unter anderem die Insolvenz-Kanzleien hww und Hermann sowie PF&P und Schneider Geiwitz zusammengeschlossen. Ohne enge Beraterkontakte und das entsprechende Netzwerk dürften kleine Player in Zukunft kaum noch eine Chance auf einen Einsatz im Eigenverwaltungsverfahren haben.

Aber nicht nur bei den ESUG-Verfahren konzentrierten sich die Berater – auch die Gesamtstatistik zeichnet ein klares Bild. Das Branchenblatt „Juve“ spricht bereits von den „Big Five“ der Insolvenzkanzleien, die gemeinsam gut 1.500 Verfahren jährlich abwickeln: Schultze & Braun, White & Case, Brinkmann & Partner, Pluta und hww – auch wenn sich noch nicht alle von ihnen in den ESUG-Verfahren etabliert haben.

sarah.nitsche[at]finance-magazin.de