Newsletter

Abonnements

„Gerry Webers Insolvenzplan ist ein Novum“

Christian Gerloff ist als Generalbevollmächtigter von Gerry Weber eingesetzt. Der Insolvenzplan des Unternehmens bietet vielen Gläubigern Wahlmöglichkeiten.
Gerloff-Liebler

Herr Gerloff, am 18. September stimmen die Gläubiger von Gerry Weber über den mit den Fonds Robus Capital und Whitebox Advisors erarbeiteten Insolvenzplan ab. Der Vorschlag sieht vor, dass viele Gläubiger zwischen mehreren Optionen wählen können, um ihre Recovery-Quote zu steigern, jedoch gibt es Ausnahmen. Wieso haben nicht alle die Wahl?
Die Insolvenzforderungen von insgesamt gut 261 Millionen Euro verteilen sich auf Gläubiger unterschiedlicher Gruppen und Bedürfnisse: solche mit hohen und mit niedrigeren Forderungen, Mitarbeiter, Tochterfirmen und öffentlich-rechtliche Gläubiger. Nicht allen bieten wir Optionen an. Kleingläubiger mit Forderungen unter 2.500 Euro sowie Arbeitnehmer, die beide Interesse an einer schnellen Quotenzahlung haben, sollen laut Plan durchweg eine erhöhte Basis-Planquote von 27 Prozent sowie weitere Quoten erhalten.

Was spricht gegen Optionen für diese Gruppe?
Bei diesen Volumina verschiedene Optionen wie etwa Anleihen anzubieten, würde die Modelle zu stark verkomplizieren oder wäre technisch nicht umsetzbar. Denn für die Ausgabe von Kapitalmarktinstrumenten müssen bestimmte Mindestgrößen erreicht werden – Kleingläubiger können sich schlecht eine Viertel-Aktie ins Depot legen. Inklusive verschiedener Zusatzquoten gehen wir jedoch davon aus, dass auch diese Gläubigergruppe am Ende auf eine Quote von gut 46 Prozent kommen kann. Auch den öffentlich-rechtlichen Gläubigern bieten wir ausschließlich Bar-Optionen an, denn Krankenkassen oder die Agentur für Arbeit dürften sich schon aus regulatorischen Gründen nicht an Kapitalmarktinstrumenten beteiligen. Bei anderen Gläubigergruppen sieht das anders aus.

Gläubiger können auf Erholung von Gerry Weber setzen

Welche Optionen sieht der Plan für diese weiteren Gläubigergruppen vor?
Jeder Gläubiger kann eine Bar-Option nutzen, die bei einer Basis-Planquote von 12 Prozent und diversen weiteren Zusatzquoten voraussichtlich eine Recovery von 31,5 Prozent erreichen wird. Über Kapitalmarktinstrumente können bestimmte Gläubiger alternativ aber auch einen Teil ihrer Forderungen im Unternehmen belassen und auf eine Erholung von Gerry Weber setzen, wodurch die Quote mit zeitlicher Verzögerung auf mehr als 50 Prozent steigen kann. 

Wie genau sähe das dann aus?
Gläubiger mit Forderungen von mehr als 2.500 Euro könnten nach einem Haircut, bei dem sie auf 60 Prozent ihrer Forderungen verzichten müssten, den Restbetrag in Anleihen tauschen. Diese laufen bis Ende 2023 und sind anfangs mit 4 Prozent, im letzten Jahr der Laufzeit mit 5 Prozent verzinst. 

Großgläubiger mit mehr als 333.333 Euro an Forderungen müssten einem Haircut auf 70 Prozent zustimmen und diese Restforderung dann in eine Wandelschuldverschreibung tauschen, die mit 3 Prozent verzinst ist und nach Ablauf Ende 2023 in Aktien gewandelt werden kann. Bei einer erfolgreichen Performance von Gerry Weber und entsprechender Wertentwicklung der Aktie ist dadurch auf lange Sicht eine erhebliche Wertaufholung denkbar.

Sie sprachen vorhin von Zusatzquoten, die die Ausschüttungen an die Gläubiger steigern könnten. Woher kommen diese Mittel?
Diese Quoten errechnen sich aus vorhandener und erwarteter zukünftiger Liquidität, aber auch aus geplanten Verkäufen: Bis spätestens 2021 soll zum Beispiel das Logistikzentrum Ravenna Park verwertet werden. Der verbliebene 12-prozentige Anteil von Gerry Weber an Hallhuber soll bis spätestens 2024 verkauft werden.

„Der Anteil an Hallhuber soll bis 2024 verkauft werden.“

Christian Gerloff, Generalbevollmächtigter von Gerry Weber

Dass das Unternehmen den Gläubigern so viele Optionen bietet, ist eher ungewöhnlich. Wie kam es dazu?
Gerry Webers Insolvenzplan ist in dieser Hinsicht ein Novum in Deutschland. Bei einer Restrukturierung setzt sich am Ende aber nun einmal das Konzept durch, das die beste Befriedigung für die Gläubiger verspricht. Wir haben verschiedene Möglichkeiten geprüft, auch die Verwertung über einen Unternehmensverkauf. Darüber hätten wir vermutlich eine Quote erreicht, die etwas unter der Mindestbefriedigungsquote von rund 32 Prozent geblieben wäre. 

Eine höhere Recovery über Aufholmechanismen wie bei den Kapitalmarktinstrumenten hätte es aber dann nicht gegeben. Das jetzige Konzept ging als Sieger aus einem sehr offenen und intensiven Investorenwettbewerb hervor und ist vom Gläubigerausschuss einstimmig angenommen worden.

Auch von den Aktionären? Sie gehen leer aus.
Das ist leider so, aber in einem Insolvenzfall ist es die Regel, dass die Aktionäre kein Geld zurückerhalten. Der Verteilungsmechanismus der Insolvenzordnung sieht nun mal eindeutig vor, dass erst alle Gläubiger vollständig befriedigt werden müssten, ehe etwas an Aktionäre ausgeschüttet werden könnte. 

Gerry-Weber-Gläubiger stimmen im September ab

Die Gläubiger stimmen am 18. September über den Insolvenzplan ab. Mit welchem Feedback rechnen Sie?
Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir den Plan so wie vorgeschlagen werden umsetzen können. Allerdings ist der Mechanismus nicht selbsterklärend. Wir werden daher auf der Gläubigerversammlung zunächst das Angebot ausführlich erläutern und alle offenen Fragen beantworten, bevor die Gläubiger dann ihre Entscheidung fällen. 

Gerry Weber ist ja nicht der einzige Restrukturierungsfall im Markt. Ist ein ähnliches Modell künftig auch für andere Insolvenzpläne vorstellbar?
Das Modell wird in der Branche mit Interesse beobachtet. Es braucht dafür allerdings zwei Voraussetzungen: Zum einen müssen Investoren – in unserem Fall Robus und Whitebox – das Konzept tragen. Für Investoren kann es durchaus vorteilhaft sein, schließlich müssen sie zunächst weniger Geld auf den Tisch legen, weil manche Gläubiger Teile ihrer Forderungen im Unternehmen belassen werden. 

„Das Konzept ging als Sieger aus einem sehr offenen und intensiven Investorenwettbewerb hervor.“

Christian Gerloff, Generalbevollmächtigter von Gerry Weber

Zum zweiten kann das Konzept nur funktionieren, wenn die Gläubiger daran glauben, dass das restrukturierte Unternehmen langfristig am Markt bestehen kann. Sonst zeichnet niemand ein Kapitalmarktinstrument mit mehreren Jahren Laufzeit. Im Ergebnis muss es also gelingen, über das Insolvenzverfahren neues Vertrauen bei den Beteiligten zu gewinnen. Dafür kann auch eine Eigenverwaltung durchaus hilfreich sein.

Auch bei Gerry Weber ist offen, was passiert – theoretisch könnten sich alle Gläubigergruppen, denen diese Option offensteht, für einen Bond oder auch alle dagegen entscheiden. Wie konkret kalkulieren Sie das im Vorhinein?
Wir haben in unseren Planrechnungen alle Szenarien durchgespielt, auch die Extremfälle, die allerdings sehr unwahrscheinlich sind. Würden alle in Frage kommenden Gläubiger sich für eine Bar-Option entscheiden, wäre die Liquiditätsbelastung maximal hoch. Sie könnte aber ohne Weiteres aus der vorgesehenen Investitionssumme getragen werden. Würden sich im Gegenzug alle für eine Wandlung in Bonds entscheiden, hätten wir das Szenario mit dem höchsten Verschuldungsgrad. Wir werden am Ende irgendwo in der Mitte liegen – welche Option wie häufig gewählt wird, vermag ich aber noch nicht abzuschätzen. 

Gerry Weber will Insolvenzverfahren zügig beenden

Schauen wir einmal noch etwas weiter nach vorn: Wann wird Gerry Weber das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung voraussichtlich beenden?
Insolvenzrechtlich kann ein Verfahren aufgehoben werden, wenn der Insolvenzplan rechtskräftig angenommen wurde und dem Gericht dokumentiert wird, dass alle Verpflichtungen erfüllt werden können. Da am Tag der Verfahrensaufhebung ein neues Bilanzjahr beginnt, sollte man es so steuern, dass aufwendige Sonder- und Zwischenabschlüsse im gesamten Konzern vermieden werden.

Was hieße das im Fall von Gerry Weber?

Grundsätzlich wäre eine Beendigung des Verfahrens zum 1. November wahrscheinlich möglich. Dies böte die Möglichkeit, im Einklang mit dem bisherigen Geschäftsjahresrhythmus von Gerry Weber zu bleiben. Das wäre allerdings ein sehr ambitionierter Zeitplan, und es dürfte an keiner Stelle eine Verzögerung auftreten. 

Möglicherweise erfolgt die Beendigung auch erst zum 1. Januar 2020. Dies hätte dann den Vorteil, dass das Bilanzjahr von Gerry Weber künftig im Einklang mit dem Kalenderjahr wäre.

Info

Wie sich die Krise des Modeunternehmens zugespitzt hat, lesen Sie auf unserer Themenseite Gerry Weber. Wer sonst noch gegen eine Krise kämpft, steht auf unserer Themenseite Restrukturierung

Welche Formen der Insolvenz es gibt und wie betroffene Unternehmen mit der Situation umgehen erfahren Sie auf unserer Themenseite Insolvenz.