Das Finanzministerium plant, das Investmentsteuergesetz zu ändern. Unter anderem will der Bund es voll steuerpflichtig machen, wenn ein Unternehmen einen Anteil von weniger als 10 Prozent an einer anderen Firma verkauft. Jetzt hat das Ministerium einen Diskussionsentwurf vorgelegt. Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die Lobbygruppe der Private-Equity-Gesellschaften in Deutschland, läuft Sturm gegen die Pläne.
Bisher waren Veräußerungsgewinne aus M&A-Deals zu 95 Prozent steuerfrei. Das soll sich bald ändern, wenn es nach der Bundesregierung geht. Ab 2016 will Finanzminister Wolfgang Schäuble eine Körperschaftssteuer von 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag auf Gewinne erheben, die aus dem Verkauf von Unternehmensbeteiligungen mit einem Anteil von weniger als 10 Prozent entstehen. Höhere Beteiligungen sollen weiter ausgenommen bleiben, damit Konzerne nicht bluten müssen, wenn sie sich umstrukturieren.
BVK: Änderung von Körperschaftsteuergesetz trifft PE-Investoren
Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften kritisiert die geplante zusätzliche Steuer. In seiner Pressemitteilung hebt der BVK vor allem auf die Venture-Capital-Branche ab – einleuchtend, weil Wagniskapitalgeber einerseits oft Minderheitsbeteiligungen eingehen, andererseits als Geldgeber von Start-ups eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit genießen.
PE-Investoren halten zwar im Gegensatz zu Venture-Capital-Gesellschaften selten Beteiligungen von 10 Prozent oder weniger. Aber das Gesetz könnte sie dennoch treffen, indem es ihre Geldgeber trifft.
Institutionelle Investoren könnten die Lust auf Private Equity verlieren
Ein erfundenes Beispiel: Ein institutioneller Investor mit Sitz in Deutschland beteiligt sich zu 6,25 Prozent an einem Private-Equity-Fonds. Der Fonds ist zu 80 Prozent an einem Unternehmen beteiligt. Damit steckt der Versicherer zu 5 Prozent in dem Unternehmen.
Wenn jetzt der PE-Investor das Unternehmen verkauft, verkauft er auch den mittelbaren Anteil des Versicherers. Nach jetziger Gesetzeslage muss der nur 5 Prozent des Gewinns besteuern. In Zukunft müsste er den Profit voll besteuern. Auch wenn der Versicherer aktiv wird und den Fonds verkauft, ist er bisher zu 95 Prozent steuerfrei – ab dem 1.1. müsste er den vollen Steuersatz zahlen, wenn das Finanzministerium seinen Plan umsetzt.
Änderung kann dazu führen, dass PE-Investoren weniger Geld zufließt
Somit müssten institutionelle Investoren, die ihr Geld in Private-Equity-Fonds stecken, durch das Gesetz umdenken, sagt der BVK. Die geplante Änderung „drückt die verfügbare Liquidität der Investoren und kann so dazu führen, dass weniger Geld in Private Equity fließt“, sagt Christian Schatz, Vorstandsmitglied des BVK. Das Gesetz schade daher dem Beteiligungskapitalmarkt, so Schatz.
Die Gesetzesänderung war von den Bundesländern gefordert worden. Nicht nur der BVK hat ein Problem mit ihr. Auch die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus und Michael Fuchs (beide CDU), haben den Plan des eigenen Finanzministeriums kritisiert. Er unterwandere die Bemühungen der Koalition, Start-ups einen besseren Zugang zu Wagniskapital zu verschaffen.
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