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Robus Capital soll Beate Uhse retten

Rettung für Beate Uhse? Der Finanzinvestor Robus Capital könnte in Kürze die insolvente Erotikikone übernehmen.
Grinvalds/Thinkstock/Getty Images

Der Finanzinvestor Robus Capital, der üblicherweise nur in börsennotierte Aktien und Anleihen investiert, steht kurz davor, neuer Mehrheitseigentümer der werthaltigen Teile von Beate Uhse zu werden, berichtet die „Wirtschaftswoche“. FINANCE-Quellen bestätigen dies.

Völlig überraschend kommt diese Entwicklung nicht, denn Robus hatte über verschiedene seiner Fonds Beate Uhse nach dem Insolvenzantrag im Dezember mit mehreren Massedarlehen finanziell über Wasser gehalten. „Läuft alles nach Plan, wird Robus Anfang Mai die werthaltigen Teile von Beate Uhse übernehmen“, sagte der Generalbevollmächtigte des Unternehmens, Georg Bernsau, der „Wirtschaftswoche“. 150 der 345 Arbeitsplätze könnten so erhalten bleiben. Am 19. April sollen die Gläubiger diese Lösung absegnen.

Wie FINANCE erfahren hat, wird die neue Beate Uhse mit dem Namen „Be you“ ihren Schwerpunkt weiterhin auf das Filial- und E-Commerce-Geschäft legen, allerdings bleiben nur die profitablen Teile dieser Geschäftseinheiten erhalten. Das Großhandelsgeschäft dürfte an Gewicht verlieren. 

Bondholder sollen Anteile an „Be you“ erhalten

Die jetzt im Raum stehende Auffanglösung ist komplex: An „Be you“ sollen sich auch die Inhaber der ausgefallenen Mittelstandsanleihe, die Beate Uhse nicht mehr stemmen konnte, beteiligen können – ebenso wie dritte Investoren. Dies lässt sich aus dem Insolvenzplan herauslesen. Robus Capital kontrolliert einen nennenswerten Anteil der Beate-Uhse-Anleihe.

Eine derartige Ausrichtung des Gesellschafterkreises würde zum Geschäftsprofil von Robus Capital passen. Das Haus ist kein aktiver Turnaround-Investor wie etwa Aurelius, der in Eigenregie abgestürzte Unternehmen zu sanieren versucht – im Gegenteil. Es ist anzunehmen, dass Robus versuchen wird, sich nach nicht allzu langer Zeit wieder aus der neuen Firma zurückzuziehen.

BFH durchkreuzt Debt-to-Equity-Swaps

Dass es trotzdem zu dieser Lösung kam, liegt an der aktuellen Unsicherheit im europäischen Steuerrecht. Anfang vergangenen Jahres stellte der Bundesfinanzhof die lange Jahre gepflegte Steuerfreiheit auf Sanierungsgewinne überraschend in Frage. Derartige Gewinne entstehen bei Debt-to-Equity-Swaps. Mit einem Urteil im November hat der BFH seine kritische Haltung untermauert und die Rechtsunsicherheit sogar noch ausgeweitet – ein Schock für die Sanierungsbranche.

Seitdem ist es ein erhebliches steuerliches Risiko, Unternehmen über einen klassischen Debt-to-Equity-Swap zu sanieren. Auch Beate Uhse durchläuft deshalb ein hoch komplexes Insolvenzverfahren, das sich über mehrere Länder und diverse Einzelgesellschaften erstreckt. 

Anleihegläubiger waren zum Zusehen verdammt

Eine früher eingeleitete Sanierung hätte die Insolvenz der Erotikikone womöglich verhindern können. Doch die Anleihebedingungen hatten die Bondholder zum Zusehen verdammt, obwohl Beate Uhse zwei Jahre hintereinander den Zinskupon nur mit mehrwöchiger Verspätung bezahlen konnte.

Es gab keine Sonderkündigungsrechte, die den Investoren die Möglichkeit gegeben hätten, mit Verweis auf die offensichtlichen Liquiditätsschwierigkeiten früher eine Restrukturierung der Anleihe einzuleiten. Dadurch hätte man mit der Sanierung von Beate Uhse jedoch den kritischen BFH-Urteilen zuvorkommen können.    

 

Info

Wie es zu der Pleite kam: Die Chronologie des Niedergangs der Erotikkette zum Nachlesen gibt es auf der FINANCE-Themenseite Beate Uhse.

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