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Durchbruch für die tokenbasierte Anleihe?

Blockchain-basierte Wertpapiere könnten mittelfristig auch für größere Unternehmen eine echte Alternative darstellen, glauben Experten.
iLexx/iStock/Getty Images

Die Bundesregierung sagt dubiosen Start-ups, die über Initial Coin Offerings (ICOs) Geld einsammeln, den Kampf an. Seit Beginn des Jahres gilt ein neues Gesetz, das den Handel und die Verwahrung von digitalen Vermögenswerten – sogenannten Tokens – unter Erlaubnispflicht stellt. Unternehmen, die solche Services in Deutschland anbieten wollen, müssen sich nun bei der Bafin eine entsprechende Lizenz besorgen.

Aus aufsichtsrechtlicher Sicht gibt es damit künftig keinen Unterschied mehr zwischen der Blockchain-Szene und der übrigen deutschen Finanzindustrie, erklärt Johannes Blassl, Kapitalmarktrechtler bei der Frankfurter Kanzlei GSK Stockmann: „Sämtliche Dienstleistungen rund um digitale Vermögenswerte werden hierzulande nun genauso streng reguliert wie andere Finanzdienstleistungen.“

Die Folge: Blockchain-basierte Wertpapiere könnten mittelfristig auch für größere Unternehmen eine echte Alternative darstellen – sowohl als Finanzierungs- als auch als Anlageinstrument, meint Blassl: „Deutschland schafft als eines der ersten Länder in Europa einen rechtssicheren Rahmen für Kryptowerte.“ Das Anlegerschutzniveau steige dank der neuen Regulierung deutlich, so der Anwalt.

Deutschland ist mit Blockchain-Gesetz Vorreiter

Dass Deutschland mit dem neuen Gesetz vorprescht, hat Gründe: Bereits im vergangenen Herbst hat die Bundesregierung eine Blockchain-Strategie vorgelegt und angekündigt, „die Weichen für eine Token-Ökonomie“ stellen zu wollen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Finanzsektor. Vor allem bei der Digitalisierung des Kapitalmarkts will Deutschland nicht abgehängt werden.

Deshalb soll zum einen das deutsche Recht für elektronische Schuldverschreibungen geöffnet werden. Dieser Schritt würde es Unternehmen ermöglichen, Anleihen oder Commercial Paper rein digital über die Blockchain zu platzieren. Bisher ist dafür in Deutschland eine physische Globalurkunde notwendig.

Zum anderen hatte Berlin damals angekündigt, Finanzdienstleistungen rund um Kryptowerte erlaubnispflichtig zu machen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in dem Bereich zu bekämpfen und gleichzeitig den Anlegerschutz zu erhöhen. Dieser Aussage hat die Bundesregierung nun zum 1. Januar Taten folgen lassen – und dabei auch den Begriff der Kryptowerte genauer definiert: „Darunter fallen nicht nur Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum, sondern auch digitale Anlageprodukte wie Security Tokens“, erklärt Rechtsanwalt Blassl.

L‘Osteria begab tokenbasierte Anleihe

Während die ICO-Welle nach zahlreichen Skandalen zuletzt abgeflacht ist, erfreuen sich sogenannte Security Token Offerings (STO) hierzulande wachsender Beliebtheit. Bei STOs erhalten Investoren im Gegenzug für ihr Geld Eigentums- oder Mitspracherechte, auch eine Gewinnbeteiligung ist denkbar. In den vergangenen Monaten gab es zudem erste tokenbasierte Anleihen.

„Deutschland schafft als eines der ersten Länder in Europa einen rechtssicheren Rahmen für Kryptowerte.“

Johannes Blassl, Kapitalmarktrechtler, GSK Stockmann

Bisher beschaffen sich zwar vor allem Start-ups, deren Kerngeschäft sich um die Blockchain-Technologie dreht, Kapital über digitale Wertpapiere. Doch der Markt wandelt sich langsam: So begab die Systemgastronomiekette L’Osteria im Dezember eine tokenbasierte Anleihe über die Crowdlending-Plattform Kapilendo.

Perspektivisch dürfte das Thema auch für größere Unternehmen relevant werden. So attestieren von der Bundesregierung befragte Experten den Tokens in den kommenden fünf Jahren „ein hohes Potenzial“ für „Finanzierung von Unternehmen und Projekten“ – allerdings nur dann, wenn es einen rechtssicheren Rahmen für solche Transaktionen gibt.

Anwalt: „Regulierung ist sehr umfassend“

Diesen Rechtsrahmen soll das neue Gesetz nun schaffen. Zwar biete es den Anlegern keinen vollständigen Schutz gegen schwarze Schafe, wie Blassl einräumt. Das gilt allein schon deshalb, weil lediglich der Handel und die Verwahrung, nicht aber die Schaffung von Krypto-Assets erlaubnispflichtig wird: „Dies wäre eine Überregulierung, schließlich benötigen Unternehmen, die Aktien oder Anleihen emittieren, dafür auch keine gesonderte Bafin-Lizenz“, so der Anwalt.

Allerdings: Einige Unternehmen, die sich tokenbasiert finanzieren, nehmen die gesamte Wertschöpfungskette selbst in die Hand. So hat etwa der Immobilieninvestor Exporo bei seiner digitalen Wertpapieremission im Sommer Debotbanken und Zentralverwahrer ausgeklammert, um sich Gebühren zu sparen. „Nahezu jedes tokenbasierte Geschäftsmodell erfordert regelmäßig auch eine zumindest vorübergehende Verwahrung dieser Assets, entsprechend umfassend ist die Regulierung“, kommentiert Blassl.

Blockchain-Gesetz birgt auch Risiken

Welche Folgen das Gesetz für die Praxis hat, dürfte sich allerdings erst in einigen Monaten zeigen. Zwar gilt die neue Rechtslage bereits seit Januar. Doch für Unternehmen, die bereits im vergangenen Jahr Geschäft betrieben haben, das nun erlaubnispflichtig wird, gibt es eine Übergangsfrist bis Ende November.

Der Aufwand für die Einholung einer Krypto-Verwahrlizenz bei der Bafin sei in jedem Fall hoch, meint Blassl. Er schätzt die Einmalkosten für ein solches BaFin-Erlaubnisverfahren auf einen sechsstelligen Betrag, hinzu käme ein ebenfalls sechsstelliger Betrag pro Jahr für die Erfüllung der Folgeplichten als BaFin reguliertes Finanzdienstleistungsinstitut. Dazu zählen etwa die Erstellung von bestimmten Berichten oder der Aufbau einer Compliance-Funktion.

Für die großen Börsen und Banken, die in dem Segment aktiv sind, sind das keine großen Summen – wohl aber für die kleinen Start-ups. Daher gibt es auch einige Stimmen, die fürchten, dass das Gesetz innovative Blockchain-Ansätze in Deutschland abwürgen werde. Das könnte der Preis für die Professionalisierung des Segments sein.

desiree.backhaus[at]finance-magazin.de