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Finanzierung: Was kommt nach der Coronakrise?

Auch während der Coronakrise sollten Unternehmen sich auf die Zeit danach vorbereiten und in Finanzierungsfragen für Sicherheit sorgen.
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Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Krise werden Unternehmen noch lange beschäftigen – im operativen Geschäft, aber auch bei der Finanzierung. Entscheidend für eine stabile Aufstellung sind drei Faktoren: das Marktumfeld, die Finanz- und Liquiditätssituation sowie der Zugriff auf unterschiedliche Finanzierungsinstrumente.

Dabei sollten Unternehmer immer die langfristige Strategie im Fokus haben: Was erwartet das Unternehmen nach der Coronakrise? Welchen Liquiditätsbedarf hat es? Das Management muss dabei nicht nur die klassische Betriebsmittelfinanzierung berücksichtigen, sondern auch die Finanzierung zurückgestellter Investitionen sowie einen möglichen Liquiditätspuffer für unvorhersehbare Ereignisse und den Kapitaldienst für die Rückführung eventueller Corona-Zuschüsse einkalkulieren.

„Vorbereitung kann man nicht nachholen!“

Erst wenn die Finanzierung geklärt ist, kann sich ein Unternehmer ganz auf sein Geschäft konzentrieren. Eine möglichst langfristige und nachhaltige Aufstellung ist in Liquiditätsfragen daher das Gebot der Stunde. Das umfasst eine Planung über die akute Krisenphase hinaus. Denn Vorbereitung kann man nicht nachholen!

Corona-Hilfen sind endlich

Für Unternehmer ist es wichtig darauf zu achten, dass Vermögen und Finanzierung zeitlich zusammenpassen, sie also fristenkongruent ausgestaltet sind – ein Aspekt, der gerade in Krisenzeiten nicht zu unterschätzen ist. Auch wenn es darum geht, die Nachfinanzierung finanzieller Corona-Hilfen anzugehen, die ein Unternehmen jetzt in Anspruch genommen hat, ist ein genauer Überblick über die Liquiditätssituation unabdingbar.

Denn die (kurzfristigen) Corona-Liquiditätshilfen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) müssen irgendwann wieder zurückgezahlt werden, und die Bürgschaften der KfW laufen aus. Spätestens wenn sich das abzeichnet, müssen Unternehmer handeln – im Idealfall tun sie es schon früher.

Transparenz ist Trumpf

Mehr denn je müssen Unternehmer derzeit auch ihren Kreditgebern zeigen, dass ihr Konzept und ihr Geschäftsmodell tragfähig sind. Dabei sind Transparenz und solide Zahlen Trumpf – ohne sie kann eine (Nach-)Finanzierung gescheitert sein, bevor die Verhandlungen mit den Kreditgebern überhaupt richtig begonnen haben.

Daher sollten Unternehmen ihre Geschäftsaktivitäten einem schonungslosen Stresstest unterziehen und mit Kunden, Mitarbeitern und Finanzierungspartnern immer offen und sachgemäß kommunizieren. Kommt es in Krisenzeiten zu Schwierigkeiten bei der Verständigung mit Banken und Finanzierungspartnern, kann auch die doppelnützige Treuhand einen Ausweg bieten. Dabei wird ein Treuhänder eingesetzt, der sicherzustellt, dass die Risiken zwischen allen Parteien ausbalanciert werden und sämtliche Beteiligte gleichberechtigt Zugang zu notwendigen Informationen haben.

„Unternehmer werden sich schrittweise an eine neue Wirklichkeit herantasten müssen.“

Der Planungsprozess der Vergangenheit wird in der Krise – und sehr wahrscheinlich auch danach – nicht mehr anwendbar sein. Unternehmer werden sich schrittweise an eine neue Wirklichkeit herantasten müssen. Für eine positive Zukunftsperspektive sind fundiertes Wissen um die Erfolgsaussichten des Kerngeschäfts, ein klar definiertes Geschäftsmodell sowie eine effiziente Führungsstruktur das A und O.

Zusätzliche Liquidität beschaffen

Muss ein Unternehmen sich zusätzliche Liquidität beschaffen, kommen neben Krediten auch atmende Finanzierungsprodukte wie der regresslose Forderungsverkauf in Betracht: Factoring, Forfaitierung sowie Sale-and-Lease-Back ermöglichen eine volumenkongruente Finanzierung, verhindern das Risiko von Forderungsausfällen und stabilisieren Finanzkennzahlen wie die Working Capital Ratio oder die Eigenkapitalquote.

Parallel dazu können Unternehmer prüfen, inwieweit ein Verkauf von Teilbereichen möglich oder notwendig ist, um die Perspektive für das Kerngeschäft zu verbessern. Die im Markt vorhandene hohe Liquidität bei Private-Equity-Investoren wie auch bei strategischen Investoren ermöglicht auch in wirtschaftlichen Krisenzeiten gezielte M&A-Transaktionen.

Die Alternative: Sanierung als Chance

Sollte das Unternehmen trotz aller Finanzierungsbemühungen kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stehen oder bereits zahlungsunfähig sein, muss das Management einen Insolvenzantrag prüfen und bei Zahlungsunfähigkeit auch stellen. Dies gilt trotz der aktuellen Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht durch die Corona-Gesetzgebung. Eine Sanierung mithilfe des Insolvenzrechts bedeutet dabei keineswegs das zwangsläufige Aus – sie kann vielmehr oftmals einen alternativen Weg für einen finanziellen und operativen Neuanfang darstellen.

„Eine Sanierung mithilfe des Insolvenzrechts bedeutet keineswegs das zwangsläufige Aus.“

Insbesondere das Eigenverwaltungsverfahren eröffnet dem Management die Möglichkeit, eigenverantwortlich die Sanierung des Unternehmens zu gestalten. Mit ergänzenden Instrumentarien wie dem Schutzschirmverfahren kann sich ein Unternehmen – soweit die Voraussetzungen vorliegen – finanz- und leistungswirtschaftlich sanieren, während die Geschäftsführung im Amt bleibt.

Im operativen Geschäft kann das Unternehmen den Vollstreckungsschutz nutzen, der sich aus der Anordnung sogenannter Sicherungsmaßnahmen in einer Insolvenz ergibt. Tilgungsleistungen und Zinsen sind dadurch ausgesetzt, fällige Verbindlichkeiten muss das Unternehmen zunächst nicht zurückzahlen. Eingehende Gelder können in der Regel voll dafür genutzt werden, den Geschäftsbetrieb fortzuführen

Langfristige Neuausrichtung

Durch die insolvenzrechtlichen Instrumentarien kann sich ein Unternehmen einfacher von nachteiligen Verbindlichkeiten wie etwa langlaufenden Mietverträgen lösen, auch ein Personalabbau ist im Rahmen einer Insolvenz oftmals tatsächlich leichter umsetzbar.

Zum Jahreswechsel wird durch den deutschen Gesetzgeber zudem das präventive Sanierungsverfahren als weiteres Instrument eingeführt, das zeitlich vor einer Insolvenz ansetzt. Die Verhandlung mit den Gläubigern kann dabei unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Wenn die finanzielle Stabilität trotz frühzeitiger Planung nicht anders gesichert werden kann, können die Sanierungsverfahren eine Möglichkeit bieten, ein Unternehmen langfristig neu auszurichten.

Info

Die Autoren
Dr. Ludwig J. Weber und Jürgen-Philipp Knepper sind Rechtsanwälte bei Schultze & Braun. Sie verfügen über langjährige Expertise in den Bereichen Unternehmensfinanzierung sowie Restrukturierung und Sanierungsberatung für die betroffenen Stakeholder.