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Folgen der Insolvenzwelle: Marktbereinigung in Corona-Zeiten

Durch Corona steht eine Marktbereinigung bevor. Wer sich gut positioniert, kann diese für sich nutzen.
William - stock.adobe.com

Die Folgen der Coronavirus-Pandemie sind noch nicht in vollem Umfang abzusehen, doch schon jetzt ist klar: In vielen Branchen wird es zu großen Umbrüchen kommen. Auch Übernahmen infolge einer Insolvenzwelle sind dann eine Möglichkeit. Allerdings gibt es große Unterschiede zwischen den Branchen.

Der Blick ins Detail zeigt: Im Textil- und Einzelhandel werden voraussichtlich kleinere Anbieter verschwinden, weil die Nachfrage auch durch größere Anbieter gestillt werden kann. Auch innerhalb der Automobilzulieferer dürfte es eine echte Marktbereinigung geben. Der Lockdown sorgt dort für einen grundsätzlichen Absatzrückgang, hinzu kommen branchenspezifische Probleme wie der Dieselskandal und die Umstellung auf alternative Antriebstechniken. Dadurch dürften einige Zulieferer vom Markt verschwinden, während größere Anbieter die Produkte und Dienstleistungen der kleineren übernehmen werden. 

Distressed M&A: Was sind die Assets?

Branchen, die nur schwer sanierungsfähig sind, werden ebenfalls Bereinigungen erleben: In der Tourismusbranche wird es Übernahmen von Reiseveranstaltern und -büros geben. Bei solchen Transaktionen geht es in der Regel nicht darum, den organischen Betrieb zu übernehmen, sondern vielmehr darum, die wichtigen Assets zu erhalten – das sind in diesem Fall die Kundenkontakte. Der Käufer kann so seine Marktposition stärken. 

„Entscheidend für den Erfolg von Distressed M&A ist ein rechtssicherer Erwerb.“ 

Entscheidend für den Erfolg von Distressed M&A ist allerdings ein rechtssicherer Erwerb mit einer klaren Strategie. So hilft es einem Reiseunternehmer nicht, ein angeschlagenes Unternehmen zu erwerben, nur weil der Anteilseigner es günstig abstößt. Ein späterer Insolvenzverwalter wird den gezahlten Kaufpreis immer genau darauf prüfen, ob dieser angemessen war. 

Andernfalls wird er den Kaufvertrag anfechten. Dies kann schnell zu Rechtsunsicherheit, hohen Kosten und im schlimmsten Fall sogar zum Verlust des gerade erst übernommenen Unternehmens führen. 

Coronakrise bringt harte Zeiten für Investoren

Derzeit ist es jedoch oft schwierig, überhaupt Interessenten für Übernahmen zu finden. Strategische Investoren haben häufig schon Probleme damit, ihr eigenes Unternehmen durch die Krise zu navigieren. Finanzinvestoren stehen vor der Herausforderung, dass sie im Falle einer Übernahme möglicherweise ein Unternehmen an sich ketten, das mit Verbindlichkeiten überlastet sein könnte und bei dem vielleicht nicht vollkommen klar ist, ob es seine Schulden überhaupt noch tilgen kann. Für das geübte Prozedere, ein Unternehmen zu übernehmen, zu sanieren und weiterzuverkaufen, fehlen vielen Investoren in dieser besonderen Phase die Zeit und die Mittel. 

Hinzu kommt: Ein angeschlagenes Unternehmen hat heutzutage in der Regel bereits eine Corona-Historie. Daran ändert auch eine erneute Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (CovInsAG), von der im weiteren Verlauf der Pandemie auszugehen ist, nichts. Womöglich hat das Unternehmen Hilfskredite angenommen, Sonderzahlungen erhalten oder es steht in der Schuld der KfW. 

Damit ist es Verbindlichkeiten eingegangen, bei denen noch unklar ist, wie mit ihnen in der Praxis bei Restrukturierungsfällen umgegangen wird – und ob die Hürde für eine erfolgreiche „Bearbeitung“ und Transformation des Unternehmens überhaupt noch zu nehmen ist. 

Zombie-Unternehmen: Vorsicht vor den Untoten

Zombie-Unternehmen – also Gesellschaften, die sich nur mithilfe von Krediten am Leben halten, aber über ihr eigentliches Geschäftsmodell keine Profite mehr erzielen können – tragen während der Corona-Pandemie weiter zu einem unsicheren Geschäftsklima und einem Vertrauensverlust bei. Mit der Pandemie hat die Debatte um Zombie-Unternehmen noch eine neue Bedeutung bekommen, denn plötzlich sind auch vormals gesunde Gesellschaften mit einem Mal hoch defizitär.

Die Lufthansa etwa hatte zum Ende des dritten Quartals 2020 Nettofinanzschulden von 9 Milliarden Euro angehäuft, der Staat stellte im vergangenen Jahr ein milliardenschweres Rettungspaket bereit. Andere Unternehmen plagen sich mit einem steigenden Schuldenberg aufgrund des langen Lockdowns zur Jahreswende herum, da sie ihre Dienstleistungen nicht anbieten dürfen. 

Coronakrise ist keine klassische Marktbereinigung

Das Problem dabei: In diesen Fällen handelt es sich nicht um eine klassische Marktbereinigung, bei der wirtschaftlich weniger erfolgreiche Unternehmen aus dem Markt ausscheiden. Vielmehr müssen auch Unternehmen den Markt verlassen, die außerhalb der Corona-Pandemie gut gewirtschaftet haben und deren Geschäftsmodell an sich funktioniert hat. 

„Es müssen Unternehmen den Markt verlassen, deren Geschäftsmodell funktioniert hat.“

Es droht eine Verödung: Je länger der Lockdown in Deutschland dauert, desto mehr Einzelhändler werden sterben. Das führt zu einer heftigen Veränderung im Stadtbild und läutet möglicherweise das Ende von Einkaufsstraßen in den Innenstädten ein. Derzeit können viele Unternehmen im Konsumgüterbereich ihre Zukunft nur schlecht planen. Wie werden sich die Konsumenten nach der Pandemie verhalten? 

Ein Konsumrausch wäre aus Sicht der Händler wünschenswert. Doch könnten sich auch viele Menschen zurückhalten, weil sie während der Pandemie aufgrund von Kurzarbeit oder anderen Einbußen ihre Reserven angreifen mussten.

Präventive Sanierung kann Neuanfang bringen

Für Unternehmen ist es grundsätzlich sinnvoll, staatliche Hilfen für den Unternehmenserhalt in Anspruch zu nehmen, wann immer es möglich ist. Nach dem Ende der Pandemie müssen die Darlehen allerdings zurückgezahlt werden, auch wenn sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens verschlechtert hat. 

Dann kann das präventive Restrukturierungsverfahren, das im Rahmen des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) zum Jahresanfang eingeführt wurde, eine Option sein. Allerdings muss das zu restrukturierende Unternehmen dafür noch Liquidität aufweisen können. Ist es bereits zahlungsunfähig, kann es vom präventiven Restrukturierungsverfahren keinen Gebrauch machen. Das StaRUG-Verfahren ist zudem kein Selbstläufer: Es bleibt den Unternehmen vorbehalten, die es sich leisten können.

Für die Zeit nach der Coronakrise vorsorgen

Fakt ist: Für viele Unternehmen wird die Pandemie nicht gut ausgehen. Fehlende Zulieferungen und ausbleibende Einnahmen lassen in manchen Bereichen sogar die Angst vor einer Marktauflösung anstelle einer bloßen Marktbereinigung aufkommen. Doch auch wenn es schwerfällt, gilt es für kriselnde Unternehmen, Ruhe zu bewahren und sich laufend bei Handwerkskammern sowie fachkundigen Beratern zu informieren. Das gilt insbesondere mit Blick auf eine nachhaltige Unternehmensfinanzierung, Sanierungsmöglichkeiten und Notfallpläne.

Unternehmen, die wirtschaftlich solide durch die Pandemie kommen, sollten die Marktbewegungen ebenfalls aufmerksam verfolgen und sich auf die Zeit nach der Coronakrise vorbereiten. Für sie könnte sich dann die Möglichkeit bieten, als Konsolidierer eine aktive Rolle bei einer möglichen Marktbereinigung einzunehmen.

Info

Die Autoren
Dr. Ludwig J. Weber und Detlef Specovius sind Rechtsanwälte bei Schultze & Braun. Sie verfügen über langjährige Expertise in den Bereichen Unternehmensfinanzierung sowie Restrukturierung und Sanierungsberatung.