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Viele Wege führen aus der Unternehmenskrise

Wege aus einer Unternehmenskrise gibt es viele – doch wie findet man den richtigen? (Foto: stockpics - stock.adobe.com)

Die Zahl der Insolvenzen ist in Deutschland weiterhin niedrig, die befürchtete Welle ist bisher ausgeblieben. Jedoch verzeichnet eine aktuelle Statistik der Creditreform für das erste Halbjahr 2021 bereits leicht steigende Zahlungsverzögerungen bei Lieferanten und Kreditgebern. Obwohl die Zahlungsziele für die Kunden gekürzt wurden, stieg die durchschnittliche Forderungslaufzeit leicht an.

Solche Verzögerungen können ein erstes Zeichen für mögliche Liquiditätsschwierigkeiten sein. Dies sollten Betroffene zügig überprüfen. Denn bei einem Liquiditätsengpass ist schnelles Handeln gefragt. Eine frühzeitig geplante und umgesetzte Restrukturierung kann mögliche Probleme rasch beheben und den Betrieb vor einer existenziellen Krise bewahren. In Deutschland gibt es dafür verschiedene Möglichkeiten. Durch bewährte sowie durch neue außergerichtliche Verfahren ist der Werkzeugkoffer der Sanierungsexperten gut gefüllt. 

Gründliche Analyse ist wichtig

Bei einer Unternehmenskrise ist eine Analyse, welches Sanierungswerkzeug passend ist, unumgänglich. In einem ersten Schritt gehört dazu die grundlegende Frage, ob die Zahlungsunfähigkeit in den kommenden 24 Monaten droht oder ob die Insolvenzgründe Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sogar bereits eingetreten sind. Dann wäre ein Insolvenzantrag zwingend.

Die Voraussetzung für eine sorgfältige Analyse ist, dass die Geschäftsführung eine aussagefähige und belastbare Unternehmensplanung für die kommenden 24 Monate bereithält. Außerdem muss die Geschäftsführung bei Anzeichen für eine bereits bestehende Liquiditätslücke einen Liquiditätsstatus sowie eine kurzfristige Liquiditätsvorschau („Zahlungsunfähigkeitsstatus“) erstellen. Die Analyse umfasst eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der fälligen und eingeforderten Verbindlichkeiten auf der einen Seite sowie der liquiden Mittel, die zur Tilgung vorhanden sind, auf der anderen Seite.

Darüber hinaus haben die Geschäftsleiter Anzeichen für eine insolvenzrechtliche Überschuldung zu prüfen und gegebenenfalls einen Überschuldungsstatus aufzustellen. Diese Analysen sind entscheidend, um darauf aufbauend die Sanierungs- oder Vergleichsszenarien zu erörtern. Externe Berater unterstützen bei der Unternehmensplanung und der Beurteilung des Liquiditäts- und Überschuldungsstatus.

Wenn kein Insolvenzgrund vorliegt, stehen dem Unternehmen mehrere Sanierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Doch welche Pläne und Optionen gibt es mit Blick auf Forderungen der Gläubiger, Nachverhandlungen laufender Verträge oder mögliche Personalmaßnahmen? Danach richtet sich die Wahl des richtigen Instruments.

Ein Strauß an Sanierungsmöglichkeiten

Ob außergerichtliche Verhandlungen, Sanierungsmoderation, Restrukturierungsplan oder Eigenverwaltung – die Sanierungswege sind vielfältig. Je nach gewählter Option sollten verschiedene Aspekte berücksichtigt werden.

Viele Faktoren berücksichtigen die Wahl des richtigen Sanierungswegs. (Grafik: Pluta)

Viele Unternehmer scheuen beispielsweise die Einbindung eines Gerichts, denn sie fürchten einen Imageschaden und den Stempel der Insolvenz. Außergerichtliche Verhandlungen haben den Vorteil, dass eine öffentliche Bekanntmachung entfällt. Mit der präventiven Sanierung durch den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) kann das Unternehmen ein privatrechtliches Verfahren betreiben, bis es eines der Sanierungsinstrumente in Anspruch nehmen will oder über einen abgeschlossenen Restrukturierungsplan beschließen lassen möchte. Dann wird die Einbindung des Gerichtes nötig, eine Bekanntmachung jedoch (zumindest derzeit noch) nicht.

StaRUG eignet sich bei hoher Verschuldung

In der Praxis eignet sich dieses Instrument für Firmen mit einer hohen Verschuldung, um die Passivseite der Bilanz zu restrukturieren. Da die präventive Sanierung bereits vor dem Eintritt der Insolvenzreife, bei drohender Zahlungsunfähigkeit ansetzt, darf noch keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen. Muss das Unternehmen dagegen Personal abbauen, wäre ein gerichtliches Verfahren wie die Eigenverwaltung der bessere Weg. Die Geschäftsführung bleibt dabei im Amt und wird durch erfahrene Sanierungsexperten bei diesem gerichtlichen Verfahren begleitet. Im Zuge des Verfahrens erhält das Krisenunternehmen umfassende Sonderkündigungsrechte, etwa für Vertragsbeendigungen, die in außergerichtlichen Verfahren nicht oder nur konsensual möglich wären.

Wenn das betroffene Unternehmen in Verhandlungen mit den Vertragspartnern keine Stundungen oder Verzichte erreicht und auch keine weitere Unterstützung etwa durch Patronatserklärungen von Gesellschaftern oder Dritten zu erwarten ist, sollten die Verantwortlichen so früh wie möglich eine Sanierung unter Insolvenzschutz in Betracht ziehen. Wenn eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit schon vorliegt, ist ein Insolvenzantrag nicht zu vermeiden. Wer zu lange zögert, dem drohen Haftungsrisiken und sogar mögliche strafrechtliche Konsequenzen.

Viele Faktoren beeinflussen die Wahl

Es gibt bei einer Restrukturierung nicht „das eine“ passende Instrument, um ein in eine Krise geratenes Unternehmen zu sanieren. Viele Faktoren können die Wahl des richtigen Wegs erheblich beeinflussen. Wichtig ist es, dass die Betroffenen alle relevanten Parameter analysieren und wichtige Eckpunkte rechtzeitig festlegen. Dabei können auch praktische Erfahrungen von Sanierern Orientierung bieten.

Eine sorgfältige Analyse kann auch ergeben, dass ein gerichtliches Insolvenzverfahren beantragt werden muss. Aber auch dann gilt: Das ist nicht das Ende des Unternehmens, sondern möglicherweise der Weg in die Neuaufstellung und in eine zukunftsfähige Ausrichtung. Bei Restrukturierungen gilt: Viele Wege können in eine erfolgreiche Zukunft führen.

Dr. Maximilian Pluta ist Geschäftsführer der PLUTA Rechtsanwalts GmbH und der PLUTA Management GmbH. Der Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann und Steuerberater ist Leiter des Geschäftsfeldes Sanierung und Restrukturierung.