Die sogenannte zweite Aktionärsrechterichtlinie bringt für börsennotierte Unternehmen Änderungen bei der Vorstandsvergütung: Unter anderem soll der Aufsichtsrat künftig eine Maximalvergütung für den Vorstand festlegen. Wie genau er die Komponenten dafür gewichtet, bleibt dem Gremium jedoch selbst überlassen: „Es bleibt ein großer Ermessensspielraum“, sagt Wolfgang Groß, Gesellschaftsrechtler bei Hengeler Mueller. Welche Rolle eine „nachhaltige Unternehmensentwicklung“ künftig für die Vorstandsvergütung spielt und warum sich der Gesetzgeber bei den Kosten für den neuen Vergütungsbericht aus seiner Sicht eklatant verschätzt hat, erklärt Jurist Groß bei FINANCE-TV.
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