Es war eine Entscheidung mit Knalleffekt: Der EuGH urteilte, dass der Abgang von DaimlerChrysler-CEO Jürgen Schremppzu spät gemeldet wurde. Damit haben sich die Ad-hoc-Pflichten für Unternehmen deutlich verschärft. Bei FINANCE-TV mahnt Dr. Manuel Lorenz, Partner der Kanzlei Baker & McKenzie, dennoch zur Gelassenheit: „Die nötige Geheimhaltung bei M&A-Deals gefährdet das Urteil nicht, denn Unternehmen können sich von der Pflicht zu einer frühzeitigen Ad-hoc-Meldung befreien lassen.“ Wo das Urteil Unternehmen und CFOs trifft und in welchen Bereichen Investoren mit früheren Informationen rechnen können – hier bei FINANCE-TV.
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