Silvio Höfer, Autor bei FINANCE https://www.finance-magazin.de/ueber-uns/gastautor/silvio-hoefer/?mab_v3=155307 für kluge Finanzentscheidungen Thu, 15 Jun 2023 08:57:44 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.4 Transformation der Retail-Branche https://www.finance-magazin.de/expertenbeitraege/transformation-der-retail-branche-155307/ Wed, 14 Jun 2023 15:49:50 +0000 https://www.finance-magazin.de/?p=155307 Retail-Unternehmen müssen sich transformieren. Foto: onlyyouqj - stock.adobe.com

Retail-Unternehmen sind in den vergangenen Jahren unter Druck geraten. Das betrifft insbesondere Filialisten. So gehen Unternehmen die Restrukturierung an.

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Retail-Unternehmen müssen sich transformieren. Foto: onlyyouqj - stock.adobe.com

Retail-Unternehmen sind in den vergangenen Jahren unter Druck geraten. Das betrifft insbesondere Filialisten. So gehen Unternehmen die Restrukturierung an.

Der stationäre Einzelhandel hat im Bereich Non-food durch die Konkurrenz aus dem E-Commerce teils erhebliche Umsatzeinbußen in den vergangenen Jahren hinnehmen müssen. Durch die Einschränkung im Zuge der Covid19-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2021 kamen weitere, extern bedingte Umsatzverluste hinzu. Zudem änderten die Konsumenten ihre Einkaufsgewohnheiten und bevorzugen zunehmend das Onlineshopping sowie mobile Einkäufe.

Teilweise konnte der Einzelhandel diesen Verlusten durch rechtzeitige Online-Strategien entgegenwirken. Doch es gilt: Filialisten müssen sich anpassen und ihre Geschäftsmodelle sowie die Einkaufserlebnisse als solche transformieren.

Retail-Branche: hoher Kostendruck

Nach der Aufhebung der Maßnahmen gegen die Pandemie ist die Kundenzahl in den Innenstädten – entgegen den Erwartungen – wieder deutlich gestiegen. Im Bereich E-Commerce stagniert das erwartete Wachstum. Einzelne Händler haben die Kapazität im Online-Segment als Reaktion auf die stationären Umsatzrückgänge überdimensioniert. Auch dies kann zu Verlusten führen.

Die seit 2022 anhaltende hohe Inflationsrate führt zudem zur Kaufzurückhaltung der Kunden und drückt erneut die Umsätze. Diesen Umsatzrückgang spüren insbesondere Premiumsegmente, auch im Food-Bereich.

Letztlich steht der Retail-Bereich unter hohem Kostendruck in Bezug auf Miet- und Betriebskosten und spürt den Arbeits- und Fachkräftemangel besonders stark, weil Löhne und Gehälter im Branchenvergleich eher niedrig sind. Wenn kein qualifiziertes Personal mehr in den Filialen ist, greift ein zentrales Argument für den stationären Handel – die Beratung vor Ort – nicht mehr. Der Ausbau des Online-Geschäfts hingegen führt zu einem Anstieg von Marketing- und Werbekosten sowie zu hohen Anfangsinvestitionen, um die notwendige Infrastruktur in den Bereichen IT und Logistik zu schaffen.

Schutzschirm eignet sich gut für Retail-Unternehmen

Diese Entwicklungen zeigen sich auch in der Praxis. In den vergangenen Monaten häuften sich die Insolvenzanträge im Einzelhandel: Galeria Karstadt Kaufhof, Peek & Cloppenburg und Görtz sind nur einige Beispiele. Sie zeigen aber, dass es neben der Konkurrenz durch E-Commerce oder den Nachwirkungen des Lockdowns noch weitere Gründe für die Insolvenzanträge gibt. gibt. Peek & Cloppenburg etwa plant nicht, Filialen zu reduzieren.

Damit die Transformation gelingt, benötigen Retail-Unternehmen eine umfassende Strategie. Eine Maßnahme, auf die mehrere Einzelhändler zuletzt setzten, kann das Schutzschirmverfahren sein. Damit können sich Unternehmen operativ und finanziell restrukturieren. Durch ein Sonderkündigungsrecht für Mietverhältnisse kann bei Bedarf die Filialstruktur neu aufgestellt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, langlaufende Verträge zu beenden und so Rahmenlieferverträge, Marketingkooperation oder Point-Of-Sale-Partnerschaften neu zu strukturieren. Personelle Veränderungen in der Verwaltung oder auf der Fläche sind im Schutzschirmverfahren mit kürzeren Fristen und gedeckelten Sozialplanansprüchen möglich.

Gleichzeitig ermöglicht das Schutzschirmverfahren eine finanzielle Restrukturierung. Altverbindlichkeiten können neu geordnet werden. Die bereinigte Bilanz ermöglicht einen Neustart und notwendige Investitionen können tatsächlich in die Transformation und die Bereiche E-Commerce, Marketing und Branding fließen. Selbst bei Erhalt bestehender Filialstrukturen, bietet die Möglichkeit der Kündigung unter dem Schutzschirm eine gute Ausgangsbasis für Nachverhandlungen mit Vermietern über Konditionen.

Gerade bei Verbrauchsgütern bestehen anders als in der Industrie keine größeren Gewährleistungsthemen, so dass die Sanierung den Kunden nicht schadet und bestenfalls von diesen kaum wahrgenommen wird.

Sanierungskonzept ist ein Muss

Eine Sanierung unter dem Schutzschirm muss jedoch von einem Sanierungskonzept begleitet sein und darf nicht nur für die Möglichkeit der Sonderkündigungsrechte oder verkürzten Kündigungsfristen genutzt werden. Der Gesetzgeber sieht den Schutzschirm als Sanierungsverfahren, bei dem die Interessen der Gläubigergemeinschaft zu wahren sind.

Ein Sanierungskonzept, begleitet durch eine umfassende Kommunikationsstrategie, kann die notwendige Transformation umsetzen und einen Auftritt als modernes, zukunftsorientiertes Unternehmen schaffen.

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Insolvenz in Eigenverwaltung: Diese Grundsätze gelten ab 2021 https://www.finance-magazin.de/expertenbeitraege/insolvenz-in-eigenverwaltung-diese-grundsaetze-gelten-ab-2021-84367/ Wed, 04 Aug 2021 04:15:00 +0000 https://stage01.finance-magazin.de/allgemein/insolvenz-in-eigenverwaltung-diese-grundsaetze-gelten-ab-2021-84367/ Das Zusammenspiel zwischen Restrukturierern, Management und Sachwalter muss bei der Insolvenz in Eigenverwaltung stimmen.

Eine Insolvenz in Eigenverwaltung bietet dem Schuldner mehr Kontrolle als eine Fremdverwaltung. Doch wer das Verfahren nutzen will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies sind die wichtigsten Grundsätze im Überblick.

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Das Zusammenspiel zwischen Restrukturierern, Management und Sachwalter muss bei der Insolvenz in Eigenverwaltung stimmen.

Eine Insolvenz in Eigenverwaltung bietet dem Schuldner mehr Kontrolle als eine Fremdverwaltung. Doch wer das Verfahren nutzen will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies sind die wichtigsten Grundsätze im Überblick.

Im Krisenfall streben viele Unternehmen eine Insolvenz in Eigenverwaltung an. Der Grund: Anders als bei einer Fremdverwaltung behält das schuldnerische Unternehmen im Rahmen der Eigenverwaltung sowie des Schutzschirmverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis. Das bedeutet, dass die handelnden Personen im Amt bleiben und das Verfahren ohne einen Insolvenzverwalter, nur unter Aufsicht eines Sachwalters abläuft.

Mit Beginn dieses Jahres hat der Gesetzgeber einige Vorschriften im Insolvenzrecht geändert. So trat das StaRUG mit dem präventiven Restrukturierungsrahmen in Kraft. Die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren sind durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) reformiert worden. Mit dessen Einführung gelten nun höhere Anforderungen an eine Insolvenz in Eigenverwaltung, allenfalls bis zum 31. Dezember 2021 bleibt unter bestimmten Voraussetzungen noch eine Eigenverwaltung unter den bisherigen Regelungen möglich.

Vorbereitung der Eigenverwaltung ist zentral

Alexander Reus

Anchor Rechtsanwälte

Alexander Reus

Um das Vertrauen der Gläubiger zu gewinnen und alle Sanierungsmöglichkeiten nutzen zu können, sind in Eigenverwaltungsverfahren insolvenzrechtliche Expertise und eine gewissenhafte Vorbereitung unerlässlich. Der Verein „Forum 270“, in dem sich Restrukturierungsexperten zusammengeschlossen haben, hat sich der Qualität und Verantwortung in der Eigenverwaltung verschrieben und bereits Ende 2018 Grundsätze einer ordnungsgemäßen Insolvenz in Eigenverwaltung aufgestellt. Diese nehmen die Vorbereitung und Umsetzung intensiv in den Blick.

Damit ein reibungsloser Start in das Verfahren gelingt, sollte ein starker Fokus darauf liegen, die Eigenverwaltung umfassend vorzubereiten. Die Kommunikation mit den Stakeholdern und eine verfahrensbezogene Liquiditäts- und Ergebnisplanung sind dafür unerlässlich.

„Die Zugangsvoraussetzungen in ein Eigenverwaltungsverfahren sind erhöht worden.“

Die Zugangsvoraussetzungen in ein Eigenverwaltungsverfahren sind mit den jüngsten Änderungen zum Jahreswechsel erhöht worden. Bereits beim Antrag auf Eigenverwaltung müssen Unternehmen nun eine für das Insolvenzverfahren spezifische Liquiditäts- und Ergebnisplanung für die ersten sechs Monate nach der Einleitung des Verfahrens vorlegen. Die Planung muss dabei nicht nur die Kosten zur Fortführung des Geschäftsbetriebs in der Eigenverwaltung, sondern auch die Verfahrenskosten berücksichtigen. 

Unternehmen müssen detailliert planen

Silvio Höfer

Anchor Rechtsanwälte

Silvio Höfer

Die Unternehmensverantwortlichen müssen in ihrer Planung alle positiven und negativen Effekte des Eigenverwaltungsverfahrens abbilden. Dazu zählen Effekte, die die Liquidität schonen – etwa die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für die Arbeitnehmer – aber auch belastende Effekte. So verändern sich beispielsweise häufig die Zahlungsbedingungen gegenüber Lieferanten und Dienstleistern, da diese in einer solchen Situation oft auf Vorkasse umstellen.

Einen besonderen Wert legt der Gesetzgeber darauf, dass die insolvenzrechtlichen Pflichten eingehalten werden: Das Unternehmen muss in der Lage sein, seine Geschäftsführung an den Interessen der Gläubiger auszurichten. Dafür benötigt es in der Regel insolvenzrechtliche Expertise durch einen Eigenverwaltungsgeschäftsführer, einen Generalbevollmächtigten oder zumindest durch insolvenzrechtlich erfahrene Berater. Sie kommen häufig schon zum Einsatz, wenn das Unternehmen seine Optionen analysiert und die Eigenverwaltung vorbereitet. 

Eigenverwaltung: Aufgaben sinnvoll verteilen

Dr. Florian Harig

Anchor Rechtsanwälte

Dr. Florian Harig

Unternehmen sollten die in der Eigenverwaltung anfallenden Aufgaben intern sinnvoll verteilen, indem der als Experte hinzugezogene Sanierer die insolvenzrechtlichen Aufgaben übernimmt, während sich die bisherige Geschäftsführung um die Fortführung des operativen Geschäfts kümmert. Zudem sollten die Verantwortlichen in einer Geschäftsordnung mit dem Sachwalter, der von einem Gericht bestellt wird, die Entscheidungswege transparent darlegen. Der Sachwalter sollte zudem Einblick in sämtliche Geschäftsvorgänge erhalten.

Der vom Unternehmen hinzugezogene Insolvenzexperte übernimmt in der Regel während des Eigenverwaltungsverfahrens die Kommunikation und die Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss sowie dem Insolvenzgericht. Über die bisherige Geschäftsführung laufen dagegen meist weiterhin die Kunden- und Lieferantenkontakte, idealerweise übernimmt sie zudem die interne Kommunikation.

Restrukturierungsrahmen oder Eigenverwaltung?

Die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren bieten – im Gegensatz zum präventiven Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG – auch umfassende Instrumente zur operativen Sanierung. So können Unternehmen in der Eigenverwaltung Dauerschuldverhältnisse beenden, es greifen kürzere Kündigungsfristen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und die Sozialplanvolumina sind begrenzt. Darüber hinaus profitiert das Unternehmen von einem positiven Effekt des Insolvenzgelds und kann diesen nutzen, um Liquidität aufzubauen. 

Beim Gang in die Eigenverwaltung muss ein Unternehmen seit Jahresanfang auch ein Konzept für die Durchführung des Insolvenzverfahrens vorlegen. Dieses Konzept muss sowohl das Ziel des Verfahrens als auch die sich daraus ableitenden Maßnahmen beinhalten. Das Insolvenzverfahren bietet die Möglichkeit, über einen Insolvenzplan mit einfacher Mehrheit Schuldenschnitte zu vereinbaren und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen, etwa Kapitalherabsetzungen, umzusetzen. Weitere Optionen in der Eigenverwaltung sind eine übertragende Sanierung über einen Asset Deal oder die Liquidation.

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Die neuen gesetzlichen Regeln können mit den detaillierteren Anforderungen dazu beitragen, dass Eigenverwaltungsverfahren besser vorbereitet werden. Das wertet die Verfahren auch in der Wahrnehmung der Beteiligten auf. In erster Linie aber sorgt eine intensive Vorbereitung dafür, dass die Restrukturierungschancen im Verfahren steigen.

Info

Die Autoren

Alexander Reus ist Partner bei Anchor in München, er ist spezialisiert auf die Bereiche Restrukturierung und Eigenverwaltung.

Silvio Höfer ist Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Anchor in Hannover und sowohl in der Eigenverwaltung, als auch als Sach- und Insolvenzverwalter tätig.

Dr. Florian Harig ist Partner bei Anchor in Hannover und auf insolvenzrechtliche Beratung und Eigenverwaltung spezialisiert. 

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