Lange war um einen europaweit einheitlichen Rahmen für Restrukturierungen gerungen worden, jetzt steht fest: Deutschland muss ein präventives Sanierungsverfahren einführen, um insolvenzbedrohten Unternehmen die Möglichkeit zur frühzeitigen Rettung zu geben. Das EU-Parlament hat Ende März eine entsprechende Richtlinie verabschiedet. Damit haben die Mitgliedsstaaten nun zwei Jahre Zeit, ihre Gesetze anzupassen.
Der Restrukturierungsrahmen bietet für angeschlagene Unternehmen einige Entlastungen. Die zentralste Änderung: Künftig können einzelne Gläubiger oder Gläubigergruppen überstimmt werden. Bislang scheitern außergerichtliche Restrukturierungen häufig daran, dass alle Geldgeber den Sanierungsplan absegnen müssen. „Künftig liegt die notwendige Zustimmungsquote bei außergerichtlichen Vergleichen bei maximal 75 Prozent“, sagt Patrick Ehret, Rechtsanwalt und Partner der auf Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei Schultze & Braun. „Das ist eine deutliche Erleichterung für die Schuldner.“ Aber auch Gläubiger könnten profitieren, wenn einzelne Geldgeber nicht mehr querschießen und eine Insolvenz so vermieden werden könne.
Restrukturierung
Sparprogramme, Verlagerungen, Bilanzsanierung: Kaum ein Unternehmen kommt über die Jahre ohne eine Restrukturierung aus. Für Sanierungsberater ist das ein gutes Geschäft.