Die Einschränkungen infolge des Coronavirus bedeuten für viele Unternehmen einen jähen Geschäftseinbruch: Hotels sind verwaist, Diskotheken und Bars müssen schließen. Das Problem: Ist ein Unternehmen überschuldet oder zahlungsunfähig, muss die Geschäftsführung umgehend einen Insolvenzantrag stellen – maximal drei Wochen bleiben Zeit. Wer die Frist versäumt, kann juristisch belangt werden.
Zwar hat die Bundesregierung Hilfen für Unternehmen in Aussicht gestellt, die von den Folgen der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Doch bis diese bewilligt und ausgezahlt sind, wird einige Zeit vergehen. Das Bundesjustizministerium arbeitet daher an einer Regelung, die betroffene Unternehmen von der Insolvenzantragspflicht befreit.
„Wir wollen verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist der Insolvenzordnung ist für diese Fälle zu kurz bemessen“, wird Justizministerin Christine Lambrecht zu dem Vorstoß zitiert.
Coronavirus
Finanzierungen, Märkte, M&A-Deals, Lieferketten – so trifft das Coronavirus die Corporate-Finance-Welt.