57 Jahre hat es gedauert, bis sich Indien dazu durchringen konnte, ein neues Unternehmensgesetz zu verabschieden. Nun ersetzte die Regierung die Verordnungen von 1956 und krempelt damit das legale Umfeld der indischen Unternehmen um.„Die neuen Gesetze erleichtern geschäftsfreundliche Unternehmensregeln, verbessern die Rahmenbedingungen zur Unternehmensführung, verstärken die Rechnungslegungspflicht seitens der Unternehmen bzw. Rechnungsprüfer, fördern die Transparenz und schützen die Interessen insbesondere kleiner Investoren“, ließ Indiens staatliches Presseamt verlauten.
Ein besonders Novum des Gesetzesentwurfs ist, dass Unternehmen künftig mindestens zwei Prozent ihres Gewinns für Aktivitäten im Bereich Corporate Social Responsibilitiy (CSR) verwenden müssen. Der Betrag muss zudem in der Nähe der eigenen Geschäftsbereiche ausgegeben werden. Das Konzept, das denjenigen zu Gute kommen soll, die unterhalb der Armutsgrenze leben, richtet sich an Unternehmen mit einem Nettovermögen von 5 Billionen Rupien (umgerechnet 61,5 Millionen Euro) oder einem Umsatz von mindestens 10 Billionen Rupien.

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22.08.13
Wirtschaft
Corporate Governance-Reform: Indien ersetzt veraltete Unternehmensgesetze
Mehr Kontrolle für Vorstände und Prüfer
Mit den neuen Gesetzen unterliegen Vorstand und Rechnungsprüfer stärkeren Kontrollen, vor allem da das Betrugsdezernat SFIO (Serious Fraud Investigation Office) mächtiger wird. Aufsichtsratsmitglieder ohne operative Verantwortung im Unternehmen (in Großbritannien und anderen davon geprägten Ländern wie Indien besteht der Aufsichtsrat aus Mitgliedern mit und ohne operative Verantwortung) dürfen nun noch maximal fünf Jahre amtieren. Bedeutender ist jedoch die Bestimmung für größere Unternehmen, mindestens ein weibliches Vorstandsmitglied zu berufen. Zudem müssen die Wirtschaftsprüfer alle fünf Jahre wechseln und Rechnungsprüfer dürfen höchstens mit 20 verschiedenen Unternehmen arbeiten.
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