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Fachbeiträge aus der Sonderbeilage Structured FINANCE 2022
Fachbeiträge aus der Sonderbeilage Structured FINANCE 2022 Foto: Eduardo - stock.adobe.com

Bereits die Corona-Pandemie hat viele Unternehmen vor Herausforderungen gestellt. Kaum schien die Pandemie verdaut, da folgten mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine und den damit einhergehenden Sanktionen für manche Unternehmen die nächsten Rückschläge in Form von wegbrechenden Absatzmärkten, steigenden Einkaufspreisen und Produktionsausfällen. Und damit nicht genug: Die Sanktionierung Russlands in Kombination mit der bestehenden Energiepolitik führt gerade in eine veritable Energiekrise, die fast alle Bereiche der Wirtschaft treffen wird.

Beigeschmack bleibt

Um den Bankensektor nach Ausbruch der Corona-Pandemie mit den steigenden Liquiditätsbedürfnissen der Wirtschaft nicht zu überfordern, hat die öffentliche Hand ab März 2020 schnell reagiert und eine Handvoll Förderprogramme entwickelt oder fortentwickelt. Landesbürgschaften, Sonderprogramme der KfW und der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zählen dazu. Diese Maßnahmen erfreuten sich großer Beliebtheit und haben viele Unternehmen vor der Illiquidität bewahrt. Ein Beigeschmack bleibt trotzdem: Die gestiegenen Verschuldungsquoten können in vielen Fällen nur durch einen Verkauf von Unternehmensteilen oder des Unternehmens selbst reduziert werden.

Nachdem die Corona-bedingten Staatshilfen der KfW und des WSF ausgelaufen sind, hat die KfW im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt erneut mehrere Sonderprogramme für betroffene Unternehmen aufgelegt. Besondere Förderprogramme für Unternehmen im Zusammenhang mit der Energiekrise sind bislang noch nicht bekannt, werden aber vermutlich noch gebraucht werden und würden den größten Schmerz der Unternehmer lindern. Einzig für Energieunternehmen gibt es seit Juni dieses Jahres ein KfW-Absicherungsinstrument, das in Form von Kreditlinien die Liquidität von Versorgungsunternehmen sicherstellen soll, die an den Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln und dabei Sicherheitsleistungen erbringen müssen (sog. Margening). Eine Ausweitung dieses Programms oder eine Neuauflage eines KfW-Programms für Unternehmen, die nur wegen der explosionsartig gestiegenen Energiekosten in Schieflage geraten sind, wäre sehr wünschenswert. In diesem Zusammenhang sollte auch diskutiert werden, das Ausschlusskriterium des „Unternehmens in Schwierigkeiten (UiS)“ für diese Programme entfallen zu lassen.

Für Unternehmen, die aufgrund einer Krise erstmals oder erneut in die Verlegenheit kommen, dass weder ihre Hausbanken noch der Kapitalmarkt die Finanzierungsbedürfnisse abdecken, sind Staatshilfen regelmäßig ein wichtiger Rettungsanker.

Allerding müssen zunächst unter den diversen Förderprogrammen diejenigen identifiziert werden, die für das Unternehmen überhaupt in Betracht kommen, und dann die ausgewählt werden, die am besten geeignet sind. Die größte Herausforderung liegt danach in der Abstimmung des Wunsch-Förderprogramms mit den Interessen der anderen Stakeholder, deren Zustimmung notwendig ist. Die Komplexität der Abstimmung erhöht sich, wenn mehrere Förderprogramme zur Liquiditätsbeschaffung notwendig sind.

Auf dem Weg zum geeigneten Förderprogramm können aufgrund der Komplexität diverse Fehler passieren, die sich nur mit Aufwand und Mühe korrigieren lassen. Eine Finanzierungsberatung, die auch immer die Berücksichtigung der späteren Rückführungsoptionen erfassen sollte, kann helfen, das zu vermeiden.

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