Deshalb kann sich ein Börsengang lohnen

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Fachbeitrag aus der Sonderbeilage zur Structured FINANCE 2024. Foto: jchizhe - stock.adobe.com
Fachbeitrag aus der Sonderbeilage zur Structured FINANCE 2024. Foto: jchizhe - stock.adobe.com

Spätestens wenn ein Unternehmen eine gewisse Größe erreicht hat, stellt sich mit Blick auf die weitere Entwicklung die Frage nach alternativen Finanzierungsoptionen zum Bankdarlehen. Eine besondere Bedeutung kann hierbei der Finanzierung über den Kapitalmarkt zukommen. Diese ermöglicht dem Unternehmen eine spürbar flexiblere, diversifizierte Finanzierungsstruktur.

Langfristig bietet eine Eigenkapitalfinanzierung über den Kapitalmarkt durch ein öffentliches Angebot der Aktien des Unternehmens und deren Börsennotiz das größte Potential. Mit „Börsengang“ sind in diesem Beitrag alle erstmaligen öffentlichen Angebote von Aktien eines Unternehmens gemeint, die später entweder zum Handel im regulierten Markt an einer Börse zugelassen oder zum Handel im sogenannten Freiverkehr einbezogen werden sollen.

Insbesondere wenn für ein Unternehmen der nächste Entwicklungsschritt ansteht und die eigene Expansion einen erhöhten Finanzierungsbedarf mit sich bringt, kann ein öffentliches Angebot dazu dienen, das erforderliche Eigenkapital einzuwerben. Auf diese Weise kann die Abhängigkeit von der Bankenfinanzierung erheblich vermindert werden. Daneben bietet ein Börsengang bisherigen Gesellschaftern auch die besondere Möglichkeit, Anteile zu veräußern. Nicht zuletzt erhöhen sich mit einem Börsengang auch die Bekanntheit und die Gesamtwahrnehmung des Unternehmens. Im besten Fall führt er zu einem Imagegewinn, was sowohl im Verhältnis zu Kunden wie auch zu gegenwärtigen und künftigen Mitarbeitern erhebliche Vorteile mit sich bringen kann.

Viel Arbeit im Vorfeld eines IPOs

Bei den rechtlichen Anforderungen des Börsengangs ist zu differenzieren zwischen jenen Anforderungen, die im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot zu beachten sind, und den Pflichten, die an die Börsennotierung anknüpfen und zu erfüllen sind, solange die Gesellschaft über die Börsennotierung verfügt.

Um ein öffentliches Angebot von Wertpapieren wie Aktien machen zu können, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Oftmals ist zunächst ein Rechtsformwechsel in eine börsenfähige Rechtsform notwendig. Bei deutschen Rechtsformen ist das entweder die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder die europäische Aktiengesellschaft beziehungsweise Societas Europaea (SE).

Der eigentliche Börsengang wird dann über einen mehrmonatigen Zeitraum vorbereitet. Einen erheblichen Arbeitsaufwand erfordert dabei die Erstellung des Wertpapierprospekts, der nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu veröffentlichen ist. Auch die Due Diligence im Auftrag der transaktionsbegleitenden Banken kann einen enormen zeitlichen Aufwand bedeuten.

Diese Pflichten entstehen durch die Börsennotierung

Nicht zu unterschätzen sind auch die zusätzlichen Anforderungen, die ab der Aufnahme der Börsennotierung für das Unternehmen gelten. So sind nach der europäischen Marktmissbrauchsverordnung unter anderem Insiderinformationen unverzüglich als Ad-hoc-Mitteilung zu veröffentlichen. Bei einem Aufschub der Veröffentlichung, der unter bestimmten Bedingungen möglich ist, müssen sehr detaillierte Insiderlisten geführt werden. Daneben sind Transaktionen von Führungskräften offenzulegen.

Eine Börsennotiz in einem regulierten Markt erfordert, dass nach dem internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS zu bilanzieren ist. Das ist der wesentlichste Unterschied zu einer Notierung im Freiverkehr. Im geregelten Markt haben außerdem Stimmrechtsmitteilungen zu erfolgen.

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