Die Außenwirtschafts­förderung im Wandel

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Fachbeitrag aus der Sonderbeilage zur Structured FINANCE 2024. Foto: jchizhe - stock.adobe.com
Fachbeitrag aus der Sonderbeilage zur Structured FINANCE 2024. Foto: jchizhe - stock.adobe.com

Die Bundesrepublik Deutschland hat bereits im Jahr 1949, kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, mit den sogenannten Hermesdeckungen ein staatlich getragenes Instrumentarium der Außenwirtschaftsförderung entwickelt, das deutsche Unternehmen dabei unterstützen soll, ihre Produkte im Ausland zu vermarkten. Die Hermesdeckungen sind Exportkreditgarantien des Bundes, die deutschen Exporteuren Schutz vor Zahlungsausfällen bieten und somit das Risiko von Exportgeschäften reduzieren sollen.

Mit der Durchführung des Förderinstruments hat die Bundesregierung die Euler Hermes AG beauftragt. Seit ihrer Einführung haben die Hermesdeckungen dazu beigetragen, den deutschen Export zu fördern und die Position deutscher Unternehmen auf den internationalen Märkten zu stärken. Auch andere – insbesondere europäische – exportorientierte Länder haben entsprechende, auf ihre jeweiligen Außenhandelsstrukturen abgestimmte Exportkreditagenturen (Export Credit Agencies, ECAs) geschaffen. Kommerzielle Banken haben zusätzlich die Möglichkeit, von diesen Instrumentarien zu profitieren und ihre Kredite abzusichern, wenn sie die jeweiligen Exportprojekte finanzieren.

ECAs: Neue Kriterien für neue Zeiten

Traditionell richtet sich die Größenordnung der ECA-Deckungen nach dem Umfang der nationalen Wertschöpfung, also der im jeweiligen Land produzierten und dann exportierten Güter und Dienstleistungen. Zusätzlich können in einem gewissen Umfang ausländische Zulieferungen und Lokalkosten in die Deckungen einbezogen werden. Im Zuge der fortschreitenden Globalisierung können die ECA-Instrumente jedoch nicht mehr ihre volle Wirksamkeit entfalten, da der Umfang der deutschen beziehungsweise europäischen Wertschöpfung signifikant zurückgegangen ist. Zudem kann die Fokussierung auf jeweils nationale Lieferanteile nicht mehr die nötige Unterstützung bieten.

Die europäischen ECAs haben darauf gerade in den vergangenen Jahren mit einer Fülle von neuen oder angepassten Deckungsprodukten reagiert, die entweder die spezifischen Lieferstrukturen und Wertschöpfungsketten ihrer führenden Exporteure angemessen berücksichtigen oder mit einer breiten Interpretationsbasis das nationale Interesse ihres Landes in den Vordergrund stellen.

Deutscher UFK hat nun eine Klima-Variante

Das deutsche ECA-Instrumentarium hat schon in den 1950er Jahren mit dem Ungebundenen Finanzkredit (UFK) ein lieferungebundenes Produkt etabliert, das statt der Förderung deutscher Exporte die Einfuhr von Rohstoffen nach Deutschland auf Basis langfristiger Abnahmeverträge zum Ziel hatte. Dabei standen und stehen die Interessen der rohstoffintensiven und -abhängigen deutschen Industrie.

Der UFK hat sich über die Jahrzehnte bewährt und wurde im Herbst 2023 um die zusätzliche Variante des „Klima-UFK“ ergänzt. Dieser will den aktuellen globalen Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende dahingehend Rechnung tragen, dass er insbesondere dazu beitragen soll, die Versorgungslücke der deutschen Industrie bei grünen Energieträgern wie grünem Wasserstoff, Ammoniak, Methanol oder Batterietechnologien zu schließen.

Der Klima-UFK geht jedoch noch darüber hinaus und öffnet sich ganz generell für die Unterstützung deutscher Unternehmen im internationalen Geschäftsverkehr. Diese sehr weit gefasste Formulierung lässt viel Spielraum für kreative Konzepte zur Unterstützung von Transformationsprojekten deutscher Unternehmen in ihren internationalen Konzernstrukturen und Wertschöpfungsketten.

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SF Themen