Das Sozialpartnermodell in Form der reinen Beitragszusage (rBZ) bietet seit Einführung des ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Jahr 2018 eine innovative Gestaltungsoption für die betriebliche Altersversorgung (bAV). Dieses Gesetz hatte von Beginn an das Ziel, die bAV als wichtiges Modell neben der gesetzlichen Rente zu fördern und zu stärken.
Nur rund 54 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland greifen aktuell auf eine bAV zurück – das Ziel der Politik lautet, die bAV flächendeckend zu verbreiten, so dass auch der deutsche Mittelstand stärker von dieser Option profitiert.
Die Richtung, die der Gesetzgeber eingeschlagen hat, bringt den kompletten Verzicht auf Garantien des Arbeitgebers oder des Versorgungsträgers mit sich. Folglich wächst das Interesse einzelner Unternehmen und ganzer Branchen an einer Umsetzung des Modells der reinen Beitragszusage stetig. Trotzdem sind in vielen Fällen die Hürden noch zu hoch – das trifft besonders diejenigen, die nicht tarifgebunden sind.
Mit dem im September 2024 beschlossenen Regierungsentwurf zum zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) sollen die Möglichkeiten, an eine bereits bestehende rBZ andocken zu können, deutlich erleichtert werden. Damit gewinnen zahlreiche Unternehmen und Branchen erstmals die Möglichkeit, eine neue innovative Zukunftslösung in der bAV einführen zu können – unabhängig von ihrer Größe.
Was motiviert Unternehmen, sich mit der rBZ auseinanderzusetzen und sich eventuell einem bestehendem Sozialpartnermodell anzuschließen? Bisher sehen sich Arbeitgeber oftmals mit den unterschiedlichsten Modellen, den eigenen Erfahrungen und den nicht beeinflussbaren Haftungsrisiken in der bAV konfrontiert.
Der Wunsch, allen Beschäftigten ein zukunftsorientiertes bAV-Angebot unterbreiten zu können und einen echten finanziellen Mehrwert für die Beschäftigten im Alter zu schaffen, führt viele Unternehmen heutzutage zur rBZ. Diese kann als zentrales Element einer neu auszurichtenden bAV große Vorteile bringen. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei oftmals in der Schaffung der Möglichkeit für Beschäftigte, kosteneffizient an einer Kapitalanlage zu partizipieren, die nicht durch betriebliche oder regulatorische Interessen eingeschränkt ist oder langfristig durch Garantie- und Vertriebskosten aufgezehrt wird.
Vielen ist es immer wichtiger, dass bereits zum Rentenbeginn Startrenten möglich werden, die bei gleichem Beitrag um ein Vielfaches über den Leistungen traditioneller bAV-Angebote liegen können.
Erleichterter Zugang
Mit den Neuerungen, die durch das BRSG II umgesetzt werden sollen, werden die Zugangshürden zur rBZ stark herabgesetzt. Somit können alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die in den Organisationsbereich einer Gewerkschaft fallen und die bereits über ein Sozialpartnermodell zur rBZ verfügen, ohne großen eigenen Aufwand und insbesondere ohne eigenen Tarifvertrag an ein bestehendes Sozialpartnermodell andocken.
Im Hinblick auf die mögliche Anzahl der beitretenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellt dies eine enorme Entlastung für alle Beteiligten dar und dient der zügigen Verbreitung der bAV in Deutschland.
Gerade in den Branchen, in denen es noch keinen nachhaltigen Zugang zu attraktiven bAV-Modellen gibt, ist dies ein innovativer Lösungsbaustein, die eigene Unternehmensattraktivität nachhaltig zu steigern und interessierte Beschäftigte an sich zu binden.
Autor
Christian Pauly
Christian Pauly ist Generalbevollmächtigter der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG in Frankfurt am Main.