Die Weisheit, man solle kaufen, wenn die Kanonen donnern, mag umstritten sein. Richtig ist in jedem Fall, dass Kaufpreise in Krisen sinken und sich insofern Chancen für einen günstigen Einstieg eröffnen. Gleichzeitig nimmt bei einer sich eintrübenden Konjunktur auch die verfügbare Kreditliquidität ab. Finanzhäuser werden bei der Neukreditvergabe selektiver.
Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig den Zugang zu ausreichenden Mitteln zu sichern. Unternehmen können beispielsweise eine fest zugesagte Fazilität für Akquisitionen in die Kreditdokumentation aufnehmen. Ein bei Finanzinvestoren bereits etabliertes Produkt findet zunehmend auch Eingang in die Finanzierungsstrukturen von Unternehmen ohne Private-Equity-Beteiligung: die sogenannte Hunting Line als eine revolvierende Fazilität (auch Revolving Credit Facility, kurz RCF) mit Freischaltung für Unternehmenskäufe.
Einige Parameter sind zu beachten
Ist die RCF in üblichen Kreditstrukturen vor allem für die Betriebsmittelfinanzierung und laufende Investitionen vorgesehen, lassen sich Unternehmen zunehmend auch die Mittelverwendung für Akquisitionen freischalten. Um dem Risikobewusstsein der Banken ebenfalls gerecht zu werden, sind hierbei die erlaubten Akquisitionen häufig auf bestimmte Regionen, Branchen und Größenklassen eingeschränkt. Wichtig ist dabei, vorausschauend die Pläne des Unternehmens abzudecken und – falls relevant – auch die Optionen von Minderheitsbeteiligungen und Joint Ventures einzuschließen.
Da fremdkapitalfinanzierte Übernahmen maßgeblich die Verschuldung des akquirierenden Unternehmens erhöhen, sind bereits bei Anlage der Kreditdokumentation gewisse Parameter zu beachten: Während die Neuverschuldung unmittelbar in voller Höhe in der Konzernbilanz berücksichtigt wird, fließt der Ergebnisbeitrag der akquirierten Gesellschaft erst sukzessive nach Erwerb in das Konzernergebnis ein. Das bedeutet unmittelbar nach Akquisition eine deutliche Ausweitung der Verschuldung ohne jeglichen Ergebnisbeitrag.
Um dieser Diskrepanz bei der Berechnung der Finanzkennzahlen Rechnung zu tragen, ist es empfehlenswert, eine Pro-forma-Berücksichtigung des operativen Ergebnisses der akquirierten Geschäftsbereiche auf Zwölfmonatsbasis zu vereinbaren. Darüber hinaus sollten auch Kostensynergien, die sich durch die Integration in den Konzern erzielen lassen, pro forma in der Berechnung der Finanzkennzahlen berücksichtigt werden. Üblich ist hierbei jedoch eine Beschränkung der zu berücksichtigenden Synergieeffekte auf 15 bis 20 Prozent des Gruppen-Ebitda.
Ebenfalls sinnvoll ist die Einführung eines sogenannten Spike-Konzepts, das für die ersten vier bis sechs Quartale nach erfolgter Akquisition eine Ausweitung der geltenden Grenzwerte für die Finanzkennzahlen vorsieht. Auf diese Weise werden die temporäre Erhöhung der Konzernverschuldung für Unternehmenskäufe ermöglicht, gleichzeitig aber auch eine zeitnahe Entschuldung und eine Rückkehr zu den ursprünglichen Verschuldungsgraden auferlegt.
Analog wirkt ein Margengitter, das in Kreditverträgen eine Entschuldung belohnt, indem sich der geltende Zinssatz, abhängig von dem Verschuldungsgrad des Konzerns, anpasst. Ausgehend von einer Startmarge, reduziert sich der Zinssatz üblicherweise bei sinkendem Verschuldungsgrad. Im Rahmen einer Hunting Line wird eine Margenerhöhung angelegt, sollte sich der Verschuldungsgrad durch Zukäufe und damit einhergehende Neuverschuldung erhöhen.
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Autoren:
Dr. Johannes Schmittat ist Managing Director Debt Capital Markets bei Houlihan Lokey in Frankfurt am Main.
Dr. Nicole Leder ist Vice President Debt Capital Markets bei Houlihan Lokey in Frankfurt am Main.