Mehr Impact und Transparenz dank PPA

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Fachbeitrag aus der Sonderbeilage zur Structured FINANCE 2025. Foto: tostphoto - stock.adobe.com
Fachbeitrag aus der Sonderbeilage zur Structured FINANCE 2025. Foto: tostphoto - stock.adobe.com

Ökostrom ist in deutschen Unternehmen längst etabliert: Laut KfW-Klimabarometer 2024 beziehen 93 Prozent der Großunternehmen und zwei Drittel der größeren Mittelständler Strom aus erneuerbaren Energien (EE). Dabei rückt neben der ESG-Konformität zunehmend der wirtschaftliche Nutzen in den Fokus – insbesondere durch Power Purchase Agreements (PPAs). Klassische Ökostromtarife basieren auf Herkunftsnachweisen (HKN), die rein bilanziell wirken: Der physische Strommix bleibt konventionell, neue EE-Anlagen entstehen dadurch nicht. In der Klimaberichterstattung werden HKN zwar anerkannt, stoßen aber bei Stakeholdern und Ratingagenturen zunehmend an Glaubwürdigkeitsgrenzen.

PPAs bieten dagegen echten Impact und Transparenz: Sie verbinden Abnehmer direkt mit konkret benannten Wind- oder Solarparks. Der klimafreundliche Strombezug wird dadurch nachvollziehbar. Denn auch wenn sich das jüngste Omnibusverfahren für eine Vielzahl von Unternehmen potentiell entlastend auf die regulatorische Berichtspflicht auswirken wird, erwarten einige Geschäftspartner und Investoren mehr Einsicht in die Lieferkette.

Stabile Zahlungsströme

Für Betreiber sichern PPAs stabile Zahlungsströme – eine Voraussetzung für die Finanzierung neuer Anlagen. Denn mit dem Wegfall staatlicher Fördermechanismen müssen Investitionen zunehmend über den Markt refinanziert werden. Die hohe Preisvolatilität und die Unsicherheit über regulatorische Rahmenbedingungen erschweren Betreibern die Kalkulation langfristiger Zahlungsströme – und damit die Bankfinanzierung.

Im Gegenzug ist die Kalkulationssicherheit auch für die den Strom beziehenden Unternehmen ein zentrales Motiv für feste Verträge. Die Energiekrise 2022 zeigte: Geopolitische Unruhen und regulatorische Eingriffe führten zu extremen Preisschwankungen am Spotmarkt. Gerade in energieintensiven Industrien kann diese Unsicherheit zu Wettbewerbsnachteilen und Investitionshemmnissen führen. Bei PPAs werden Menge, Herkunft und Preis des Grünstroms dagegen für prinzipiell beliebig lange Zeiträume verbindlich geregelt. So entsteht eine belastbare Kalkulationsbasis – unabhängig von Marktturbulenzen.

Ein fester Grünstromvertrag

Damit ein fester „Grünstromvertrag“ für Abnehmer wie Betreiber tragfähig ist, braucht es Erfahrung in Vertragsgestaltung, Risikoallokation, Preisformeln, steuerlichen Fragestellungen und vor allem in der Finanzierung. Für die Abnehmer können aufgrund häufig negativer Preise an den Strombörsen Vertragsklauseln sinnvoll sein, die in solchen Phasen Vergütung oder Bezug ausschließen. Auf der anderen Seite ist dies für Betreiber und Produzenten bei der Finanzierung der Projekte nachteilig.

Zugleich werden neue EE-Anlagen zunehmend mit Batteriespeichern kombiniert, um Strom flexibler am Markt zu platzieren und dadurch gegebenenfalls höhere PPA-Preise erzielen zu können. Sinkende Batteriepreise unterstützen diese Entwicklung. Durch die Kombination mit Batteriespeichern gewinnen PPAs an Planungssicherheit: Sie federn Preisschwankungen ab, vermeiden Erlösausfälle und ermöglichen es, Strom genau dann zu vermarkten, wenn er am Markt den höchsten Preis erzielt.

Die Finanzierung großer Batteriespeichersysteme (BESS) sowie die Integration von Speichern in beispielsweise bestehende oder neue Solarparks gestaltet sich teilweise noch anspruchsvoller. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich die Begleitung durch erfahrene Partner, die für beide Seiten wirtschaftlich tragfähige Lösungen strukturieren.

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