Nachhaltigkeit und Technologieoffenheit sind Begriffe, über die im politischen Geschäft – und nicht nur dort – gern gestritten wird. Auch im Jahr 2023. Beim Thema Nachhaltigkeit wird etwa darüber diskutiert, ob es hierbei einzig um ökologische Verbesserungen geht, die im Idealfall auch dazu beitragen, Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen. Technologieoffenheit bedeutet für die einen, offen für neue Technologien zu sein. Andere sehen darin eher eine Art Tarnvokabel dafür, technologisch alles beim Alten zu belassen.
Die Geschichte des Umweltinnovationsprogramms
Für Klarheit könnte ein Blick auf die Geschichte des Umweltinnovationsprogramms sorgen. Denn es steht exakt für Nachhaltigkeit und Technologieoffenheit. Das von der Bundesregierung 1979 eingeführte Förderprogramm trug zunächst den Namen „Investprogramm zur Luftreinhaltung“.
Seinerzeit ging es unter anderem um Themen wie die Abgasentschwefelung bei Kohlekraftwerken, um den „sauren Regen“ zu bekämpfen. Später wurde mit der Umbenennung in „Umweltinnovationsprogramm“ (UIP) dem Umstand Rechnung getragen, dass ganz unterschiedliche Verbesserungen der Umwelt gefördert werden sollten. Häufig geht es um das Einsparen von Rohstoffen, Wasser und Energie. Auch das Reduzieren von Lärm gehört zu den grundsätzlich förderfähigen Feldern.
Das Programm existiert also schon 44 Jahre. Es fördert gezielt – ganz technologieoffen – Umweltinnovationen, um diese als Motor für eine nachhaltig wachsende Wirtschaft zu etablieren. Fast 800 Unternehmen in Deutschland wurden mit Hilfe des UIP bereits gefördert.
Die Förderung im Jahr 2023
Auch im Jahr 2023 bezuschusst das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz unterschiedlichste Projekte. Diese zeigen, dass eine Investition in umweltentlastende Verfahren sowohl ökologisch als auch ökonomisch erfolgreich sein kann. Das erklärte Ziel dabei: Durch eine Förderung dieser Innovationen sollen viele andere Unternehmen einen Anreiz erhalten, Techniken einzusetzen, die die Umwelt entlasten, und eigene Prozesse unter Umweltschutzaspekten weiterzuentwickeln.
Die Förderung richtet sich primär an gewerbliche Unternehmen, wobei kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bevorzugt gefördert werden. Die Unterstützung besteht in einem Zuschuss in Höhe von maximal 30 Prozent der Investitionskosten. Die Höchstförderung beträgt in der Regel 7,5 Millionen Euro. Der Betrag muss nicht zurückgezahlt werden.
Über die Bezuschussung entscheidet das Bundesumweltministerium unter Berücksichtigung der drei Kernkriterien Innovation, Demonstrationscharakter (Übertragbarkeit auf andere Unternehmen oder Branchen) und Umweltentlastung. Gefördert werden technische Innovationen in Bereichen wie Luftreinhaltung und Klimaschutz, Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbare Energien, Minderung von Lärm und Erschütterungen, Bodenschutz, Abwasserbehandlung und Abfallvermeidung.
Die Zukunft des Umweltinnovationsprogramms
Die Geschichte des UIP wird nachhaltig und technologieoffen weitergehen. Das Programm stellt in Deutschland eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung technischer Pilotprojekte dar. Es spielt eine wichtige Rolle für Unternehmen, die technologisch und wirtschaftlich ins Risiko gehen. Zugleich soll es die deutsche Wirtschaft ökologisch voranbringen und zukunftsfest machen. Produzierende Unternehmen tun gut daran, sich die Möglichkeit dieser staatlichen Förderung nicht entgehen zu lassen – und sich damit einen Wettbewerbsvorteil zu sichern.
Autor
Christian Pott ist Leiter des Bereichs Vertrieb bei REM Capital in Stuttgart.
Romy Wagner ist Vertriebskoordinatorin bei REM Capital in Stuttgart.
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