Pension Buy-out: De-Risking aus Banksicht

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Fachbeitrag aus der Sonderbeilage zur Structured FINANCE 2025. Foto: tostphoto - stock.adobe.com
Fachbeitrag aus der Sonderbeilage zur Structured FINANCE 2025. Foto: tostphoto - stock.adobe.com

In einem in der Verbandszeitschrift BetrAV 5/2025 veröffentlichten Artikel wurde für das Jahr 2023 ermittelt, dass 4,6 Millionen Direktzusagen existieren, denen Deckungsmittel in Höhe von 336 Milliarden Euro gegenüberstehen. Jedoch sind laut einer Studie der ALH-Gruppe aus dem Februar 2024 nur etwa 50 Prozent der Direktzusagen mit Kapital gedeckt. Für die restlichen 50 Prozent gibt es nur eine partielle (29 Prozent) oder unter Umständen gar keine Ausfinanzierung.

Mittelstand hat Nachholbedarf

Unternehmen mit externen Ratings kennen bereits die Adjustierungen externer Ratingagenturen. Hier sind Pensionsverbindlichkeiten schon lange gleichgesetzt mit Finanzverbindlichkeiten. Dax-Unternehmen haben daher zum Beispiel schon früh begonnen, ihre Pensionslasten rückzudecken oder auszulagern. Für mittelständische Unternehmen sind Fragen zu Risikoaspekten oder Auswirkungen auf das bankinterne Rating im Bankengespräch hingegen noch eher unüblich.

Dabei sind schon heute Auswirkungen auch auf bankinterne Ratings sichtbar, selbst wenn die Verbindlichkeit (noch) nicht gleichgesetzt ist mit Finanzverbindlichkeiten. So laufen etwa Erhöhungen der Rückstellungen gegen das Eigenkapital, kalkulatorische Zinskosten belasten den Zinsdeckungsgrad und laufende Rentenzahlungen belasten den nachhaltigen Cashflow.

Die Volatilität der Rückstellung ist insbesondere durch Veränderungen des Rechnungszinssatzes getrieben. Eine Änderung um 1 Prozent führt laut einer Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln aus dem Jahr 2021 zu einer Veränderung der bilanziellen Pensionslasten zwischen 13 und 15 Prozent und wirkt vom Effekt stärker als zum Beispiel eine um ein Jahr gestiegene Lebenserwartung (3 bis 5 Prozent).

CFOs mit zwei Bedenken

Finanzchefs und Treasurer begegnen Überlegungen zu einer Ausfinanzierung (etwa zur doppelten Sicherungstreuhand Contractual Trust Agreement, CTA) oder einer Auslagerung auf einen externen Risikoträger wie Pensionsfonds oder Rentnergesellschaften oftmals mit zwei Bedenken: Was kostet es mich an Liquidität und wie sicher ist die Renditeerwartung beziehungsweise der Planvermögensertrag?

Dies ist ein Denkfehler: Denn aufgrund der unterschiedlichen Fristigkeit liegt aus bilanzieller Sicht bereits ein negativer Interest Carry zwischen Sichteinlagenertrag und (höherem) Planvermögensertrag vor. Ein höherer Planvermögensertrag wirkt sich zudem positiv auf die Cashflow-Betrachtung aus und Schwankungen durch Zinsänderungen können durch das Asset Management ausgeglichen werden. Externe Risikoträger können sogar zusätzliche Vorteile bieten.

Mit der Übertragung der Verpflichtungen auf externe Risikoträger wie die Rentnergesellschaft ist das abgebende Unternehmen rechtlich nicht mehr verantwortlich und von wirtschaftlichen Risiken wie Langlebigkeit, Inflation und Kapitalanlage befreit. Hochattraktiv ist, dass die Rendite „eingeloggt“ werden kann und somit eine sichere Kalkulationsgrundlage besteht, was den Interessen von CFO und Treasury entgegenkommt.

Eine bilanziell durchschlagende Volatilität ist damit ausgeschlossen. Externe Risikoträger bieten eine logische Fortsetzung der „De-Risking“-Reise, bestehende CTAs bieten eine gute Ausgangsbasis zur Auslagerung oder um mit der Ausfinanzierung zu beginnen.

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