Der Markt für grüne Anleihen hat sich im Jahr 2025 weiterentwickelt. Bisher waren die Green Bond Principles der International Capital Market Association (ICMA) der relevanteste Standard. Dieser hat sich im globalen Markt für grüne Anleihen seit seiner ersten Veröffentlichung vor elf Jahren bei Emittenten und Investoren auf der ganzen Welt etabliert.
Seit Dezember 2024 findet nun auch die Verordnung des Europäischen Parlaments über EU Green Bonds (EuGB) Anwendung. Damit geht Europa im Markt für nachhaltige Finanzierungen einen Schritt weiter. Emittenten, die sich für den neuen Standard entscheiden, müssen die Anforderungen der EU-Taxonomie, eines Regelwerks zur Klassifizierung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten, erfüllen und dies in einem gesonderten Informationsblatt, dem Factsheet, veröffentlichen.
Für manche Unternehmen ist dies bisher eine große Herausforderung. Doch zum einen bietet das EU-Regelwerk hier nun etwas Flexibilität und zum anderen veröffentlichen viele Emittenten bereits heute den Anteil ihrer Investitionsausgaben, der an die EU-Taxonomie angeglichen ist, im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung, die auf der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) beruht. Der Nachhaltigkeitsbericht bildet somit eine gute Basis für die Emission einer europäischen grünen Anleihe. Allerdings ist auch die Anwendung der Verordnung über EuGB, genau wie die des ICMA Green Bond Standard, freiwillig für europäische Unternehmen, Banken und öffentliche Emittenten.
Nutzung des EuGB bislang eher verhalten
Dennoch haben EuGB in diesem Jahr einen starken Start hingelegt. Emittenten, die den neuen Standard bereits genutzt haben, kommen aus unterschiedlichsten Sektoren. Unternehmen aus dem Bereich Energie, Netzbetreiber sowie Banken, öffentliche Emittenten und Nationalstaaten haben EuGB begeben oder als erste Schritte das erforderliche EuGB-Informationsblatt veröffentlicht.
Doch längst nicht alle Emittenten sind bereits von EuGB überzeugt. Besonders im deutschsprachigen Raum wurde der neue Standard bisher eher verhalten angenommen. Viele halten am etablierten ICMA-Standard fest. Außerdem mussten Vorgaben aus der Europäischen Union rund um das Thema Green Finance in diesem Jahr viel Kritik einstecken. Auch dies hat den EuGB nicht zu mehr Beliebtheit verholfen.
Erste Emittenten leisten Pionierarbeit
Dabei kann der EuGB-Standard Bond-Investoren durchaus einen Mehrwert bieten. Denn er hilft ihnen, die sich weiterentwickelnden regulatorischen Anforderungen der EU zu erfüllen. So haben beispielsweise Investoren Offenlegungsverpflichtungen in Bezug auf Nachhaltigkeit und das Zeichnen eines EuGB erfüllt die Voraussetzungen, ein Bondportfolio als nachhaltig auszuweisen.
Dazu kommt eine hohe öffentliche Wahrnehmung für die ersten Emittenten unter dem neuen Standard. Zu den ersten Unternehmen in Deutschland, die ein EuGB-Factsheet veröffentlicht haben, zählt der Netzbetreiber Eurogrid. Das Unternehmen ist somit zu einem Pionier in Sachen Green Finance in Deutschland geworden. Dieser Schritt ist naheliegend, da das Unternehmen hohe Investitionsausgaben im Bereich Stromnetze plant – eine Aktivität, die vollständig an die EU-Taxonomie angeglichen ist.
Gerade für Unternehmen, die vor hohen Investitionen im Bereich Transformation stehen, können EuGB also viele Vorteile bieten. Das Format könnte sich als fester Bestandteil im Funding-Mix etablieren und somit dazu beitragen, den „ESG-Gegenwind“ in „erneuerbare Energie“ für die Fremdkapitalfinanzierung umzuwandeln.
Autor
Robert Vielhaber
Robert Vielhaber ist verantwortlich für Sustainable Banking in Deutschland & Österreich bei Crédit Agricole CIB in Frankfurt am Main.