T-Online darf wieder Telekom sein

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(sta) Der Bundesgerichtshof erklärte heute die Rechtsbeschwerden gegen ein Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt über die Rückführung der T-Online in die Deutsche Telekom für unzulässig. Im entsprechenden Fall hatte das OLG entschieden, dass die Klagen von einigen T-Online-Aktionären dem positiven Beschluss der Hauptversammlung vom April 2005 über die Verschmelzung beider Unternehmen nicht entgegen stehen. Die Transaktion wird nun mit der Eintragung in den Handelsregistern beider Unternehmen wirksam werden.

Die Deutsche Telekom hatte ihre Internet-Sparte im Jahr 2000 an die Börse gebracht. Im vergangenen Jahr entschieden die beiden Unternehmen, eine Wiederverschmelzung durchzuführen. T-Online-Aktionäre sollen für eine Aktie 0,52 Telekom-Aktien erhalten.

 

Quellen: T-Online, FINANCE

 

 

 

 

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