Die aktuelle wirtschaftliche Lage stellt viele Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Mittelständische Unternehmen und auch größere Betriebe müssen frühzeitig handeln und Sanierungsoptionen prüfen. Das Schutzschirmverfahren bietet hierbei die Möglichkeit, die Restrukturierung in Eigenverwaltung durchzuführen.
Es gelten jedoch deutlich höhere Zugangsbeschränkungen im Vergleich zur „normalen“ Eigenverwaltung. Eine zentrale Eintrittsvoraussetzung für dieses Verfahren ist die sogenannte Schutzschirmbescheinigung. Es handelt sich dabei um ein Gutachten, das die Weichen für die Annahme des Antrags stellt.
Höhere Hürden als bei der Eigenverwaltung
Diese Bescheinigung darf ausschließlich von einem erfahrenen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder einer vergleichbar qualifizierten Person mit Erfahrung in Insolvenzverfahren erstellt werden. Darin muss der Gutachter zweifelsfrei bestätigen, dass eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmens vorliegt, aber noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist.
Ohne eine Bescheinigung ist kein Schutzschirmverfahren möglich. Sie erfüllt dabei eine Doppelfunktion. Juristisch dient sie dem Gericht als Nachweis, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Schutzschirmverfahrens vorliegen. Wirtschaftlich zeigt sie Gläubigern und Stakeholdern, dass eine realistische Sanierungschance besteht.
Die drei wesentlichen Punkte für die Schutzschirmbescheinigung
- Keine Zahlungsunfähigkeit: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf das Unternehmen nicht bereits zahlungsunfähig sein. Zulässig ist hingegen die drohende Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung.
- Sanierungsfähigkeit: Es muss eine ernsthafte Aussicht bestehen, dass die angestrebte Sanierung innerhalb des Schutzschirmverfahrens gelingt. Hierbei spielt die Unternehmensplanung eine zentrale Rolle.
- Plausibilität der Maßnahmen: Die geplanten Restrukturierungsmaßnahmen müssen nachvollziehbar und realistisch sein.
Kein Standardformular, sondern individuelles Gutachten
Die Bescheinigung ist kein Standardformular, sondern ein Gutachten in komprimierter Form. Es wird individuell für jedes Unternehmen nach einer umfassenden Analyse erstellt und sollte u. a. folgende Punkte enthalten:
- Darstellung der aktuellen wirtschaftlichen Lage,
- Prüfung der Insolvenzgründe,
- Liquiditätsplanung,
- Erläuterung der Krise (z. B. Marktveränderungen, Strukturprobleme),
- Begründung, warum eine Sanierung unter dem Schutzschirm realistisch ist.
Mit der Bescheinigung zeigt das Krisenunternehmen dem Gericht, dass eine nachhaltige Sanierung geplant und aussichtsreich umgesetzt werden kann.
Timing ist entscheidend
Bei der Antragstellung ist Folgendes zu berücksichtigen: Die Gerichte achten darauf, dass am Tag der Antragstellung keine Zahlungsunfähigkeit besteht. Das bedeutet: Die Bescheinigung muss auf den Tag der Antragstellung datiert sein und die Finanzlage genau dieses Tages widerspiegeln. In der Finanzplanung ist sicherzustellen, dass unmittelbar nach der Antragstellung (in den darauffolgenden Tagen) keine Zahlungsunfähigkeit eintritt. Andernfalls kann das Gericht bei der ein- bis dreitägigen Prüfung zum Schluss kommen, dass zwar am Tag der Antragstellung keine, inzwischen jedoch eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt.
Info
Aus der Praxis
Ein mittelständischer Dienstleister kann zwar aktuell noch seine Verbindlichkeiten bedienen, die Liquiditätsplanung zeigt aber eine Unterdeckung in den kommenden 24 Monaten. Die Verantwortlichen ziehen daher eine Sanierung im Schutzschirmverfahren in Erwägung. Durch die Zusammenarbeit mit Sanierungsexperten wird ein Restrukturierungsplan erstellt. Er sieht vor, durch den Verkauf einer defizitären Tochtergesellschaft und die Konzentration auf margenstarke Geschäftsfelder Profitabilität zurückzugewinnen und durch neue Lieferantenverträge die Kosten nachhaltig zu senken.
In der Bescheinigung für das Verfahren werden die Voraussetzungen der drohenden Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO geprüft sowie die notwendigen Kennzahlen berechnet und aufgeführt. Außerdem wird erklärt, dass nach einem 6-Monats-Finanzplan die Fortführung des Geschäftsbetriebes und die Deckung der Verfahrenskosten sichergestellt sind. Zudem werden die Sanierungsmaßnahmen erläutert und ein Ausblick auf die Zeit nach dem Verfahren gegeben. Die durch den Experten erstellte Bescheinigung wird dem Antrag beigefügt.
Schutzschirm: Eintrittskarte für den Start in die Zukunft
Die Schutzschirmbescheinigung ist mehr als eine reine Formalie. Sie bildet die Eintrittskarte in das Schutzschirmverfahren. Für Unternehmen bedeutet das, frühzeitig mit erfahrenen Sanierungsexperten zusammenzuarbeiten, um eine belastbare Planung als Basis für dieses Gutachten vorzulegen. Nur so lässt sich die Chance nutzen, das Schutzschirmverfahren erfolgreich für eine nachhaltige Sanierung einzusetzen.
Sanierungsexperte Ludwig Stern ist Partner der PLUTA Management GmbH. Der Diplom-Betriebswirt und Restrukturierungsmanager ist seit 2015 bei PLUTA in München im Geschäftsbereich Sanierung und Restrukturierung tätig.
