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Crowdfunding: Ist der Schwarm die Bank der Zukunft?

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Auch in Deutschland geht der Trend zum Crowdfunding.
iStock / Thinkstock / Getty Images

In nur wenigen Monaten ist Crowdfunding zum letzten Schrei für Kleinstfinanzierungen geworden. Kleinunternehmer wie Brettspieldesigner oder Tech-Nerds haben sich im Laufe dieses Jahres schon  1,4 Millionen Euro über spezielle Internetplattformen in Deutschland besorgt. Das deutsche Biotechprojekt AMD Therapy ist gerade dabei, über Kleinbeträge im Tausend-Euro-Bereich bei Privatinvestoren 60 Millionen Euro für die Medikamentenforschung einzuwerben. Dutzende Plattformen zur Internetfinanzierung sind in den vergangenen Jahren allein in Kontinentaleuropa entstanden, wie das Berliner Core Institute in seiner Studie Bank Attackers zeigt. Ständig kommen neue hinzu, von denen viele das Thema Unternehmensfinanzierung spielen, häufig in Bezug auf Wachstumskapital. 

Längerfristig auch Option für reifere Firmen

Crowdinvesting ist auf Sicht auch ein Thema für reifere Unternehmen, behauptet Sven Umlauf, Gründer der Crowdplattform Group Capital. Für Mittelständler etwa sei die Crowd bei der Working-Capital-Finanzierung vorstellbar. Durchschnittstickets pro Investment auf seiner Plattform erlösen derzeit gleichwohl nur zwischen 500 und 1.500 Euro. Projekte bis zu 250.000 Euro will die Plattform finanzieren, bleibt damit aber immer noch weit unter dem Radar klassischer Unternehmensfinanzierung. Das hat auch rechtliche Gründe: „Ohne Prospekt können Emittenten nur stille Beteiligungen oder Genussrechte nach dem Vermögensanlagegesetz bis zu 100.000 Euro pro Jahr begeben“, bestätigt Jörg Begner von der BaFin gegenüber FINANCE.

Bergfürst hat BaFin-Lizenz beantragt

Die meisten Plattformanbieter in Deutschland unterstehen durch eine sogenannte „Bereichsausnahme“ im Kreditwesengesetz nicht der Aufsicht durch die BaFin sondern „nur“ durch die Gewerbeordnung. Diese gelte indes nur für Investmentfonds nach EU-Recht sowie Anlagen nach dem Vermögensanlagegesetz (auch Mezzanine-Kapital), jedenfalls aber nicht für Aktien. Plattformen, die Aktien begeben wollen, unterliegen ohnehin der BaFin-Aufsicht. Die Berliner Crowdplattform Bergfürst versucht, einen Schritt weiter zu kommen. Sie hat eine BaFin-Lizenz beantragt und erwartet diese für das vierte Quartal. ­Damit hätte Bergfürst ein Alleinstellungsmerkmal im deutschen Crowdmarkt. Gründer und CEO Guido Sandler trat schon zu Zeiten des Neuen Marktes (Nemax) als Pionier auf, indem er damals die  Berliner Effektenbank an den Start brachte, die in den späten Neunzigern zahlreiche Börsengänge begleitete. Durch die BaFin-Lizenz kann Bergfürst nun „echtes, voll stimmberechtigtes Equity“ platzieren, statt nur Mezzanine in unbegrenzter Höhe, reibt sich Sandler die Hände.

Sandlers Plan: Ein Kapitalmarkt im Kleinen soll entstehen mit Ad-hoc-Publizität und Hauptversammlungen, gedacht für schnell wachsende Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 25 Millionen Euro, die einen Minderheitsanteil im Rahmen von 2 bis 5 Millionen Euro über vinkulierte Namensaktien platzieren wollen. Damit würde Crowd­funding auch für Mittelständler interessant werden.

Kosten und Nutzen des Crowdfunding

Doch auch für größere Unternehmen könnte Crowdfunding interessant werden, zumindest wenn ihre CFOs den Blick nicht auf die reine Kapitalaufnahme verengen. Neue Aktionäre durch Social Marketing zu begeistern kann einen hohen Werbeeffekt erzielen, und die Notiz auf der Crowd­plattform ermöglicht intensiven Kontakt zu den Investoren, schließlich sind bei  vinkulierten Aktien die Adressen der Aktionäre persönlich bekannt. Dies ermöglicht eine regelmäßige Kommunikation zwischen Emittenten und Investoren – auch zum Beispiel bei Produkteinführungen oder M&A-Deals. Wer sich einmal über die Crowd finanziert hat, könnte sich gleichzeitig einen langfristigen IR- und PR-Kanal erschließen. Sandler setzt für die Kommunikation auf das Web 2.0. In Online-Webinaren sollen die Konzernvorstände ihr Unternehmen und die Trans­aktion präsentieren.

Großen Nutzen braucht man aber auch, um die erheblichen Kosten des Crowdfundings zu rechtfertigen. Plattformbetreiber wie der US-Marktprimus Kickstarter behalten rund 5 Prozent der eingeworbenen Mittel ein, hinzu kommen weitere 3 bis 5 Prozent Gebühr für den Zahlungsdienstleister. Das ist deutlich mehr, als Unternehmen für ihre normalen Bank- oder Bondfinanzierungen bezahlen müssen. Es ist aber abzusehen, dass die Gebühren mit steigenden Transaktionsvolumina sinken dürften.

Crowdfunding braucht professionelle Transparenzstandards

Was die Anbieter zunächst aber werden nachweisen müssen, sind professionelle Transparenzstandards, seriöses Geschäftsgebahren und den tatsächlichen Zugang zu einer ausreichend großen Zahl finanzstarker Investoren. Noch erreicht die Crowd vor allem junge, wilde Anleger mit viel Enthusiasmus und wenig Kapital.

Und auch das Prinzip der Schwarmintelligenz selbst muss sich beweisen: Zwar propagiert Sven Umlauf unverdrossen die segenspendende Wirkung der Masse: „Die Schwarmintelligenz irrt sich selten.“ Der Widerspruch fällt mit Blick auf den schädlichen Einfluss des Herdentriebs auf die Anlegerpsychologie indes nicht schwer. Doch abtun sollten Finanzchefs den neuen Finanzierungstrend damit nicht. „Die Crowd eignet sich zum Assettest“, sagt Guido Sandler. Ein Feedback der Investoren ist bei Crowdinvesting garantiert. Vielleicht ist das der größte Wert, den Unternehmen mittelfristig aus der Begegnung mit dem Schwarm ziehen können.

marc-christian.ollrog[at]finance-magazin.de

Info

Crowdinvesting: wo rechtliche Fallstricke lauern

Plattformen sind erlaubnispflichtig durch die Aufsicht. Stark abhängig von der Konzeption der Plattform (aktive Vermittlung) sind manche Plattformen gegebenenfalls davon befreit. Crowdinvesting-Plattformen für OGAW-Fonds und Anlagen nach dem Vermögensanlage­gesetz unterstehen oft der Gewerbeordnung, solche nach KWG und WpHG der BaFin.