Bislang waren die Dienstleistungssektoren Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Rechtsberatung für Investoren weitgehend abgeschottet. Private-Equity-Häuser hatten kaum Möglichkeiten, dort als Gesellschafter einzusteigen – das ändert sich gerade. Speziell im Anwaltsmarkt kommt das Interesse, das Verbot des Fremdbesitzes aufzubrechen, jedoch noch aus einer ganz anderen Richtung: der Versicherungsbranche.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Fremdbesitz vom Dezember 2024 war die Situation eigentlich geklärt: Die Luxemburger Richter entschieden im Streit zwischen dem bayerischen Anwalt Daniel Halmer und der Münchener Rechtsanwaltskammer, dass bestehende Einschränkungen in Deutschland mit EU-Recht vereinbar sind (Az.: C-295/23). Halmer kündigte Anfang November 2025 an, dagegen weiter vorzugehen. Doch diese neuen Verfahren laufen erst an.
Für die Versicherer hatte das EuGH-Urteil die Frage des Fremdbesitzes auf die lange Bank geschoben. „Von unserer Seite gibt es da aktuell keine Vorstöße“, sagt etwa Klaus Heiermann, Vorstandsmitglied beim Rechtsschutzversicherer Arag. Konkret geht es für die Versicherer um die Frage, ob und in welcher Form sie selbst mit zugelassenen Rechtsanwältinnen und -anwälten ihre Kunden beraten und vertreten dürfen. In Deutschland ist dies untersagt, unter anderem um Interessenkonflikten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern vorzubeugen.
Versicherer haben Interesse am Rechtsmarkt
Das wirtschaftliche Interesse von Versicherungsunternehmen am Kanzleimarkt ist offensichtlich: Gerade Rechtsschutzversicherern würde es eine Chance bieten, ihr Geschäft auszuweiten. Denn sie könnten in die Beratung von Kundinnen und Kunden und deren Vertretung vor Gericht einsteigen – und in der Folge auch ihre Qualitätsstandards durchsetzen.
Außerdem hätten sie die Kosten für Rechtsberatung und -vertretung besser im Griff – gleich in mehrerlei Hinsicht: Erstens liegen die Kosten für externe Kanzleien in der Branche oft über denen für angestellte Juristinnen und Juristen. Zweitens kann ein Versicherer ein hoch spezialisiertes Team vorhalten, das in den Versicherungsfällen geübt ist und die Angelegenheiten schnell und effizient erledigt.
Frischen Wind brachte im Herbst das bayerische Justizministerium in die Sache, wenn auch von der Seite. Seine Vertreter kamen zur Konferenz der Landesjustizminister am 7. November in Leipzig mit einer Beschlussvorlage zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Diese sah vor, das RDG „weiterzuentwickeln, sodass Rechtsschutzversicherern unter bestimmten Voraussetzungen die außergerichtliche Beratung und Vertretung ihrer Versicherungsnehmer ermöglicht wird“.
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Anwaltsmarkt: Verbot des Fremdbesitzes unter Druck
In bislang fünf Beiträgen haben Esra Laubach und Raphael Arnold die Sachlage zum Verbot des Fremdbesitzes bei deutschen Anwaltskanzleien analysiert – angefangen mit dem EuGH-Urteil im Verfahren zwischen Daniel Halmer und der Rechtsanwaltskammer München:
Das Münchener Ministerium begründete den Vorschlag damit, dies diene „dem verbesserten Zugang zum Recht für breite Bevölkerungsschichten, der Beschleunigung der Abwicklung von Fällen und der Entlastung der Justiz.“ Nach FINANCE-Informationen hatte den Vorschlag der Berg an Diesel-Verfahren ausgelöst, an dem sich viele Gerichte lange abarbeiteten.
Münchener Justizministerium blitzt ab
Dennoch fiel die bayerische Vorlage bei den Landesjustizministern krachend durch. Keines der übrigen Bundesländer schloss sich der Idee an. Anwaltskammern und -vereine hatten im Vorfeld dagegen klar Stellung bezogen.
In anderen europäischen Ländern ist es dagegen durchaus üblich, dass Juristinnen und Juristen, die bei Versicherern angestellt sind, zu den Fällen des eigenen Hauses beraten und vertreten – in und außerhalb der EU. Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land, doch in Großbritannien, Österreich, den Niederlanden, Norwegen und der Schweiz treten Mitarbeitende der Versicherer als Rechtsberater und -vertreter der Versicherungsnehmer auf.
Arag sammelt Erfahrung mit britischer Kanzlei-Tochter
Arag sammelt damit seit vielen Jahren Erfahrungen. Als das Unternehmen im Sommer 2023 den britischen Rechtsschutzversicherer D.A.S. UK erwarb, holte es sich mit dem M&A-Deal als Tochtergesellschaft eine Kanzlei mit ins Haus. Diese ist heute unter dem Namen Arag Law tätig und beschäftigt rund 200 Mitarbeitende in Bristol und Bedwas in Wales.

„Unsere eigene Kanzlei in Großbritannien übernimmt im Moment rund 80 Prozent der versicherten Fälle unserer Kundinnen und Kunden“, berichtet Klaus Heiermann vom Vorstand der Arag in Düsseldorf. Zu einem großen Teil würden die Angelegenheiten aus den Bereichen Vermieterrechtsschutz, Autounfällen mit Personenschäden sowie arbeitsrechtlichen und vertragsrechtlichen Streitigkeiten stammen. Rund 14 Prozent dieser Fälle würden tatsächlich vor Gericht landen, mehr als 85 Prozent also außergerichtlich über Vergleiche erledigt. Grundsätzlich an Kanzleien gehen bei Arag Law Fälle im Baurecht und bei medizinischen Fehlbehandlungen. Heiermann bestätigt: „Für uns ist das ein einträgliches Modell.“
Insgesamt ist Arag in 18 Auslandsmärkten tätig, eine eigene Kanzlei unterhält das Unternehmen auch in Norwegen. In den Niederlanden wird der Anwaltsservice über eine eigene Gesellschaft bereitgestellt. Dort ist unter anderem der Streitwert gedeckelt: Bei bis zu 30.000 Euro dürfen die eigenen Anwälte ran, darüber besteht Anwaltspflicht.
Rechtsberatung bei Versicherern in Österreich üblich
In Österreich weist Arag auf seiner Webseite ebenfalls auf die rechtliche Beratung durch Juristinnen und Juristen aus dem eigenen Haus hin – wie auch etliche Wettbewerber, darunter Roland, DAS Rechtsschutz und Zurich. Dieses Vorgehen ist in der Alpenrepublik etablierte Praxis, schildern der Rechtsanwalt Philipp Strasser und die Rechtsanwaltsanwärterin Magda Feischl, die auf Versicherungsrecht spezialisiert sind. Und die Rechtslage ist seit langem durch höchstgerichtliche Urteile abgesichert. Dabei ist das Verbot des Fremdbesitzes bei Anwaltskanzleien dort strikter als in Deutschland und schließt auch andere Kammerberufe wie Steuerberater aus.
Die Grenzen der juristischen Tätigkeit von Rechtsschutzversicherern sind in Österreich relativ weit gezogen. „Das reicht hinein bis in Bereiche, die dem Anwaltsmonopol unterliegen“, sagt Philipp Strasser. Möglich ist etwa die Beratung durch hauseigene Juristen im Vorfeld juristischer Auseinandersetzungen und bei Vergleichsverhandlungen. Interessenkonflikte, etwa wenn zwei Beteiligte jeweils Policen eines Versicherers halten, müssen die Unternehmen jedoch ausschließen.
Schweiz: Für Coop zieht Anwaltsmonopol die Grenze
Auch in der Schweiz ist es möglich, dass Rechtsschutzversicherer Fälle selbst bearbeiten – zumindest, solange diese sich außerhalb des dortigen Anwaltsmonopols bewegen. Auf diese „Eigenbearbeitung“ entfallen bei Coop Rechtsschutz rund 85 Prozent sämtlicher Angelegenheiten, berichtet der General Counsel Christoph Arnet aus Aarau. Coop Recht beschäftigt rund 110 Anwältinnen und Anwälte, insgesamt sind es rund 180 Mitarbeitende.
Bei dem Schweizer Versicherer gibt es aber auch klare Grenzen für die Eigenbearbeitung, betont Arnet: Bei Interessenkonflikten muss sein Unternehmen die Fälle per Gesetz an Kanzleien abgeben. Fälle mit hohem Bearbeitungsaufwand, etwa Großereignisse mit Personenschäden und steuerrechtliche Verfahren, gibt Coop Rechtsschutz von sich aus an Anwältinnen und Anwälte ab. Der Schweizer Gesetzgeber, aber auch der Versicherer selbst hat also klare Leitplanken eingezogen.
Raphael Arnold ist Redakteur bei FINANCE. Er studierte in Gießen und Alexandria (Ägypten) Geschichte, Geografie und Arabisch. Schon vor und während des Studiums schrieb er für verschiedene Tageszeitungen. Bei den Nürnberger Nachrichten absolvierte er ein Volontariat und arbeitete im Anschluss in deren Wirtschaftsredaktion. Danach war er über 13 Jahre für den US-Investment News Service OTR Global als Researcher und Projektmanager tätig. Beim Juve Verlag verantwortete er bis Oktober 2024 knapp acht Jahre lang die Österreich-Publikationen.
