Die geplante Verschärfung des Fremdbesitzverbots für Steuerberatungen kommt vorerst nicht. Der Bundesrat hat die Änderung des Steuerberatungsgesetzes in seiner Sitzung am Freitag abgelehnt. Private Equity kann sich damit weiterhin über mittelbare Beteiligungen bei Steuerkanzleien einkaufen.
Grund für den Sinneswandel ist allerdings keine neuentdeckte Zuneigung der Länderkammer für Investoren, sondern die Entlastungsprämie von 1.000 Euro für Arbeitnehmer, die vom Bundestag mit Blick auf die durch den Irankonflikt gestiegenen Lebenshaltungskosten noch kurzfristig in den Gesetzentwurf aufgenommen worden war. Die fehlende Gegenfinanzierung hätte für Länder und Kommunen aber geringere Steuereinnahmen bedeutet, weshalb sie das Gesetz schließlich doch ablehnten.
Einjährige Diskussion ging dem Gesetz voraus
Der Entscheidung des Bundesrates war eine fast einjährige Diskussion um das Fremdbesitzverbot vorausgegangen. Das Bundesfinanzministerium war für eine Verschärfung und hatte einen entsprechenden Passus in den Gesetzesentwurf aufgenommen. Das Bundeswirtschaftsministerium lehnte sie ab. Nach langen Diskussionen innerhalb der Koalition entschied sich die Bundesregierung schließlich gegen eine Verschärfung des Fremdbesitzverbots bei Steuerberatungen.
Der Bundesrat sah das anders und plädierte dafür. Dieser Antrag fand dann im Finanzausschuss des Bundestags eine Mehrheit und so stimmte der Bundestag am 24. April schließlich für den Entwurf und damit für einen Ausschluss von Finanzinvestoren. Aufgrund der kurzfristig eingefügten Entlastungsprämie lehnte der Bundesrat das Gesetz schließlich doch ab.
Um das Vorhaben doch noch umzusetzen, können Bundesregierung und Bundestag nun den Vermittlungsausschuss anrufen. Er hat die Aufgabe, bei Differenzen zwischen Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss zu finden. Eine Verschärfung des Fremdbesitzverbots bei Steuerberatungen und damit der Ausschluss von Private Equity ist damit noch nicht endgültig vom Tisch, aber er verzögert sich.
Falk Sinß ist Redakteur bei FINANCE. Er hat Soziologie, Politologie und Neuere und Mittlere Geschichte in Frankfurt am Main sowie in Mainz Journalismus studiert, wo er auch einen Lehrauftrag inne hatte. Vor seiner Zeit bei FINANCE war Falk Sinß drei Jahre Redakteur der Zeitschrift Versicherungswirtschaft und zehn Jahre für verschiedene Medien des Universum Verlags tätig.
