Zu zeitraubend, zu aufwendig, zu teuer: Joint Audits haben in Deutschland keinen guten Ruf. Kein Wunder also, dass es nur wenige Unternehmen gibt, die sich darauf einlassen, zeitgleich mehrere Wirtschaftsprüfer zu mandatieren.
Im Dax30 gibt es im Moment keinen einzigen Konzern, der mehr als einen Wirtschaftsprüfer beschäftigt. Stattdessen lässt man sich lieber durch KPMG, PwC, EY oder Deloitte prüfen, am liebsten jahrzehntelang. Zumindest damit ist es jetzt vorbei, vor wenigen Tagen ist die verpflichtende Prüferrotation in Kraft getreten. Laut der sind die Unternehmen verpflichtet, ihren Prüfer wesentlich häufiger auszutauschen.
Für das Modell Joint Audit ist das eine neue Chance: Normalerweise dürfen die Konzerne ihren Prüfer laut den neuen Regeln nur noch maximal 20 Jahre behalten. Wenn sie sich allerdings für ein Joint Audit entscheiden, dürfen sie die Prüfer 24 Jahre mandatieren. Die EU-Kommission glaubt, dass so die Qualität der Prüfung verbessert wird, weil die Unabhängigkeit des Prüfers besser gewährleistet ist.
Abstimmungsaufwand bei Joint Audits sorgt für Kritik
Davon ist auch Pierre Zapp, Wirtschaftsprüfer und Partner bei der WP-Gesellschaft Roever Broenner Susat Mazars überzeugt: „Wenn zwei Gesellschaften prüfen, ist durch das Vier-Augen-Prinzip eine höhere Qualität der Abschlussprüfung gewährleistet“. Das bedeutet allerdings nicht, dass beide Prüfungsgesellschaften den gleichen Sachverhalt doppelt prüfen.
Vielmehr geht es darum, dass die Prüfung auf beide aufgeteilt wird, und zwar mit ganz klaren Grenzen. Denkbar ist zum Beispiel eine Aufteilung nach Ländern oder Branchen. Bei länderübergreifenden Themen wie beispielsweise bei Impairment-Tests sollte aber ein einziger Prüfer bestimmt werden, damit es nicht zu Doppelarbeiten kommt. In jedem Fall hält Pierre Zapp eins für besonders wichtig: „Über die wichtigen Meilensteine der Prüfungen müssen sich die Prüfer gegenseitig informieren, zum Beispiel indem beide Prüfer an Schlussbesprechungen der jeweiligen Branchen oder Länder teilnehmen“.
Aus Sicht vieler Unternehmen ist genau das ein Problem: Am Ende der Prüfung müssen schließlich beide Prüfer die Verantwortung für den gesamten Abschluss tragen. Die Koordination und der Abstimmungsaufwand zwischen den Prüfern sowie zwischen Prüfern und Unternehmen würden das Honorar in die Höhe treiben, heißt es oft.
Joint Audit: Neue Chancen für kleine WP-Gesellschaften
Ob ein Joint Audit tatsächlich teurer ist als eine Prüfung mit einer einzigen Prüfungsgesellschaft, lässt sich schwer sagen, so Pierre Zapp. Seiner Meinung nach haben die Unternehmen aber einen Vorteil: Da die WP-Gesellschaften bei einer Neuausschreibung miteinander konkurrieren, kann sich das Unternehmen für bestimmte Leistungen jeweils den günstigsten Prüfer aussuchen.
„So kann es am Ende sogar sein, dass ein Joint Audit günstiger ist als die vorherige Leistung durch einen einzigen langjährigen Prüfer, dessen Preise womöglich schon gar nicht mehr marktkonform waren“, sagt Zapp. Grundsätzlich gilt: Je mehr Prüfer in einem Joint Audit zusammenarbeiten, desto größer ist der Abstimmungsaufwand. Daher ist in den meisten Fällen eine Beschränkung auf zwei Gesellschaften am Sinnvollsten.
Vor allem für die kleineren WP-Gesellschaften jenseits der Big Four ist das eine neue Chance, gemeinsam mit einem größeren Prüfer an begehrte Mandate zu kommen, für die sie alleine zu klein wären. Ob sich die großen deutschen Konzerne für diese Konstellation oder lieber auf eine Kombination der bewährten Big Four zurückgreifen, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.
Joint Audit erleichtert Prüferwechsel
Nicht nur für Unternehmen, die von der maximalen Bestelldauer ihres bisherigen Abschlussprüfers von 24 Jahren profitieren wollen, kann ein Joint Audit interessant sein. Auch alle anderen Firmen, die unter die Prüferrotation fallen, können bereits vor Ablauf der maximalen Bestelldauer von einem Joint Audit profitieren, weil dies den Prüferwechsel erleichtern kann.
So kann ein Unternehmen beispielsweise einige Jahre vor Ablaufen der Rotationsfrist einen zweiten Prüfer hinzunehmen, der dann gemeinsam mit dem bisherigen Prüfer arbeitet (asynchrone beziehungsweise zeitlich gestaffelte Bestellung). Durch die gemeinschaftliche Prüfung findet über mehrere Jahre ein Wissenstransfer zwischen den Prüfungsgesellschaften statt. „Dadurch kann bei einem Prüferwechsel der Wissensverlust minimiert werden“, sagt Pierre Zapp von Roever Broenner Susat Mazars.
Julia Schmitt ist Redaktionsleiterin von FINANCE-Online und Moderatorin bei FINANCE-TV. Nach ihrem Studium der Volkswirtschaftslehre und Publizistik an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz stieg sie 2014 bei F.A.Z. BUSINESS MEDIA ein. Sie betreut die Themenschwerpunkte Wirtschaftsprüfung und Bilanzierung und ist Trägerin des Karl Theodor Vogel Preises der Deutschen Fachpresse.