Die bevorstehende Hauptversammlung von Volkswagen (VW) am 16. Mai könnte eine ungewöhnliche Dramatik entwickeln. Im Mittelpunkt der Kontroverse: Die geplante Wiederbestellung von EY als Abschlussprüfer des Konzerns. Eine Gruppe von Aktionären hat nun einen Gegenantrag eingereicht und wirbt für dessen Unterstützung. Dirigiert wird die Aktion von Rechtsanwalt Wolfgang Schirp, dessen Kanzlei Schirp & Partner auch ehemalige, geschädigte Wirecard-Anleger vertritt.
Wirecard-Skandal belastet EY weiterhin
Folgendes kritisieren die Anleger: „Die erneute Bestellung von EY für das wichtige Amt des Abschlussprüfers ist mit der negativen Rolle von EY im Wirecard-Skandal nicht zu vereinbaren.“ Das Big-Four-Haus habe sich bislang jeder Aufklärung des Wirecard-Skandals verweigert und sich nicht bereiterklärt, „über eine Entschädigung der Wirecard-Anleger zu verhandeln, heißt es in der Mitteilung.
„Wir haben kein Verständnis dafür, dass EY von Volkswagen erneut als Abschlussprüfer beauftragt werden soll“, findet Rechtsanwalt Schirp. EY gehöre zu den Verantwortlichen im Wirecard-Skandal, dem größten Finanzskandal der deutschen Geschichte. „EY weigert sich ausdrücklich, einer höchstrichterlichen Aufforderung nachzukommen und sich um Einigungslösungen mit den Geschädigten zu bemühen.“
Liegt EYs Haftungsmasse unter VW-Prüfhonorar?
Ein weiterer Punkt wird dem Beratungshaus zur Last gelegt, und dieser hat mit dem Rechtsformwandel zu tun, den die deutsche EY-Landesgesellschaft Anfang 2024 vollzogen hatte. Dieser Schritt schränke die Haftungsmasse erheblich ein, meint Schirp. Die Umwandlung wird von Schirp als strategischer Schritt interpretiert, um im Notfall in die Insolvenz flüchten zu können.
Die Rechtsformumwandlung habe zur Folge, dass EY insgesamt nur noch mit dem im Handelsregister eingetragenen Haftkapital hafte, glaubt der Rechtsanwalt. „Dies ist ein Betrag von circa 2 Millionen Euro“, lässt sich Schirp zitieren.
Eine derart niedrige Haftsumme sei der Größe der Aufgabe bei Volkswagen nicht mehr angemessen, auch mit Blick auf die Höhe des zu erwartenden Honorars, heißt es weiter. Schirp mahnt, dass der Wirtschaftsprüfer damit im Schadensfall nicht mehr in der Lage wäre, angemessen für mögliche Schäden aufzukommen.
Im vergangenen Geschäftsjahr lag das Gesamthonorar für die Abschlussprüfung bei 38 Millionen Euro. Mandatiert war auch damals bereits EY. Seit 2020 prüft EY bereits den Volkswagen-Konzern. Aufgrund der gesetzlich verordneten Prüferrotation musste VW das Mandat, das zuvor vom EY-Rivalen PwC geführt wurde, neu ausschreiben. Seither prüft EY den angeschlagenen Automobilkonzern aus Wolfsburg.
Schirp: „Wirecard muss weiterhin präsent bleiben“
Wie wahrscheinlich ist es aber, dass der Antrag der von Schirp vertretenen VW-Aktionäre durchgeht? Schirp gibt auf Anfrage von FINANCE preis, dass er Privataktionäre von VW vertritt. Diese machen 25,7 Prozent des gesamten Aktionariats aus. Wie viele davon den Rechtsanwalt mandatiert haben, ist nicht klar.
Demgegenüber stehen allerdings die Porsche Automobil Holding SE, die knapp 32 Prozent der VW-Anteile hält, institutionelle Anleger (gut 20 Prozent) sowie Qatar (gut 10 Prozent) und das Land Niedersachsen mit knapp 12 Prozent. Der Rechtsanwalt müsste also zahlreiche wichtige VW-Aktionärsgruppen umstimmen, um eine einfache Stimmenmehrheit für seinen Antrag zu erhalten und damit Erfolg zu haben. Sollte ihm dies am Freitag gelingen, müsste sich VW zügig um einen anderen Abschlussprüfer bemühen.
Schirp, der eine Reihe an geschädigten Aktionären im Wirecard-Prozess vertritt, erklärt dazu gegenüber FINANCE: „Wir sind darauf angewiesen, dass sich andere Aktionäre unserem Antrag anschließen. Wirecard muss weiterhin präsent bleiben.“
Aktionärsstruktur von Volkswagen zum 31.Dezember 2024

Nach KapMuG-Beschluss: EY ist aus dem Schneider
Die Bemühungen der VW-Aktionäre orientieren sich auch am Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts, wonach gegen EY keine Klagen im Rahmen des Kapitalanleger-Musterverfahrens (KapMuG) eingereicht werden können. Die gerichtliche Entscheidung sei der Grund für die diesjährige Rebellion der VW-Aktionäre. Bei der vergangenen Hauptversammlung war das Verfahren gegen EY noch anhängig, es gab damals also noch Hoffnung, dass EY im Rahmen des Kapitalanleger-Musterverfahrens zur Rechenschaft gezogen werden könnte.
EY wollte den Gegenantrag zur VW-Hauptversammlung nicht kommentieren. VW hat sich auf die Anfrage von FINANCE bislang nicht geäußert.
Esra Laubach ist Redakteurin bei FINANCE und widmet sich schwerpunktmäßig den Themen Transformation, Restrukturierung und Recht. Sie ist Sprach- und Kommunikationswissenschaftlerin. Vor FINANCE war sie rund fünf Jahre als Legal-Journalistin für den Juve Verlag in Köln tätig, wo sie auch ihr journalistisches Volontariat absolvierte. Esra Laubach arbeitete während ihres Studiums multimedial u.a. für das ARD-Morgenmagazin, mehrere Zeitungen und moderierte beim Hochschulradio Kölncampus.
