Newsletter

Abonnements

APAK: Vergütungspraxis unter Beschuss

Zu hohe Aufwandsentschädigungen? Kritik am Vergütungsmodell der Prüferaufsicht APAK wird laut.
Thinkstock / Getty Images

Seit Ende 2013 sieht sich die Abschlussprüferaufsichtskommission APAK immer wieder mit dem Vorwurf konfrontiert, ihr Vergütungssystem sei unzulässig. Jetzt erhält sie Rückendeckung von der Wirtschaftsprüferkammer. In einer Mitteilung weist die Wirtschaftsprüferkammer diese Vorwürfe zurück und stellt sich klar hinter die duale Struktur des deutschen Aufsichtssystems.

Konkret geht es bei den Vorwürfen um die Ausgestaltung der Finanzierungsstruktur der öffentlichen Prüferaufsicht APAK, deren Aufgabe es ist, die Wirtschaftsprüferkammer zu beaufsichtigen. Das zehnköpfige Gremium arbeitet ehrenamtlich – also unentgeltlich. Dennoch erhält es eine Aufwandsentschädigung. Diese wird, nachdem sie jährlich vom Bundeswirtschaftsministerium genehmigt wird, aus den Mitgliederbeiträgen der Wirtschaftsprüferkammer bezahlt. Doch genau wegen dieser Praxis der Aufwandsentschädigung hagelt es derzeit Kritik aus den Reihen der Kammer.

Kritiker Hildebrandt: Zu hohe Zahlungen an APAK-Mitglieder

An die Spitze der Bewegung hat sich der streitbare Wirtschaftsprüfer Dirk Hildebrandt gestellt, der als Geschäftsführer und Dozent Fachseminare für Wirtschaftsprüfer an der „Akademie Primus“ durchführt und inzwischen einen Kreis kleinerer Wirtschaftsprüfer um sich geschart hat. Hildebrandt argumentiert, dass es sich bei den Zahlungen an die APAK-Mitglieder nicht um Aufwandsentschädigungen handelt, sondern um unzulässige Vergütungen, da ehrenamtliche Tätigkeiten unentgeltlich erbracht werden müssten.

Auf der von ihm betriebenen Internetseite heißt es dazu: „Die Kammermitglieder werden von Präsidium und Vorstand wissentlich in die Irre geführt! Sechsstellige Zahlungen an pensionierte Bundesrichter und Hochschulprofessoren für eine ehrenamtliche Tätigkeit sind gesetzwidrig!” Insbesondere kritisiert er die erhebliche Höhe der Zahlungen: „Nach mir vorliegenden Informationen „aus gut unterrichteten Kreisen" erhalten APAK-Mitglieder jährlich zunächst eine fünfstellige Aufwandspauschale (ohne jeglichen Nachweis), Tagespauschalen in Höhe von 1.500 Euro pro Tag, unbegrenzten Auslagenersatz und für weitere Bemühungen 200 Euro pro Stunde!”

APAK: „Mitglieder müssen für ihren Aufwand entschädigt werden”

Da der Chor der Kritiker offenbar immer mehr anschwillt, sah sich die Wirtschaftsprüferkammer gezwungen, öffentlich zu reagieren. In einem Schreiben dazu heißt es: „Es gibt keine Wertgrenzen, nach denen eine Aufwandsentschädigung ab einer bestimmten Höhe in eine (verdeckte) Vergütung umschlägt. (…) Maßgebend ist hier, dass die spezielle APAK-Tätigkeit von Gesetzes wegen als eine ehrenamtliche Tätigkeit definiert wurde”.

Tatsächlich besteht diese Regelung bereits seit der Gründung der APAK 2005. Damals hatte sich der Gesetzgeber und auch ein Großteil des Berufsstandes bewusst dagegen ausgesprochen, die Aufsicht als Behörde mit hauptamtlicher Leitung auszugestalten. Um dem Aufsichtsmodell zudem das erforderliche Renommee zu verleihen, mussten auch entsprechend qualifizierte Persönlichkeiten als Mitglieder der APAK gewonnen werden. Dadurch, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erst das Budget genehmigen muss, sollte eine unabhängige Finanzierung sichergestellt werden. Dass dann gerade in den letzten Wochen Kritik an dem bewährten Modell aufkommt, irritiert etwas.

Konflikt im WPK-Wahlkampf?

Tim Volkmann, Leiter des Sekretariats der APAK, vermutet den Grund in den kommenden Beiratswahlen der Wirtschaftsprüferkammer: „Hildebrandt will dazu im Vorfeld einen vermeintlichen Skandal heraufbeschwören". Seiner Meinung nach handelt es sich bei den Aufwandsentschädigungen um ein ganz normales Vorgehen, „schließlich müssen die Mitglieder der APAK für ihren zeitlichen und materiellen Aufwand angemessen entschädigt werden, was auch bei Einrichtung der APAK in der Gesetzesbegründung deutlich zum Ausdruck kam”, so Volkmann. Weiterhin spiele wohl auch ein Eckpunktepapier, welches die APAK im Oktober 2013 veröffentlicht hatte, eine wichtige Rolle. Darin macht die APAK deutlich, dass auch mit Blick auf die EU-Regulierung zur Abschlussprüfung ihre Kompetenzen erweitert und gesetzlich festgeschrieben werden müssten. Die Wirtschaftsprüferkammer könnte daher im Aufsichtssystem bald eine kleinere Rolle spielen. Dagegen wollen sich manche aus dem Berufsstand wehren, vermutet Volkmann.

julia.becker[at]finance-magazin.de