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Bilanzpolizei: DPR legt erneut Fokus auf Goodwill

Goodwill-Impairments und Pensionsverpflichtungen sind 2014 zwei der DPR-Prüfungsschwerpunkte.
Thinkstock / Getty Images

Die Bilanzpolizei DPR (Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung) wird auch im kommenden Jahr ihr Augenmerk auf die Wertminderung immaterieller Vermögensgegenstände (Goodwill-Impairment), auf die Bilanzierung leistungsorientierter Pensionsverpflichtungen und auf Konzernlageberichte legen. Das sind die Prüfungsschwerpunkte für 2014. Im Gegensatz zum Vorjahr kommen 2014 als neue Schwerpunkte die Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen sowie neue Standards zur Konsolidierung hinzu. Die Prüfungsschwerpunkte repräsentieren regelmäßig die häufigsten Fehler in der Rechnungslegung der Unternehmen.

Wie die DPR weiter mitteilt, würden im Rahmen von Goodwill-Impairments insbesondere die Konsistenz und Verlässlichkeit der Cashflow-Prognosen, die Ableitung der Wachstumrate und des Abzinsungssatzes sowie Bewertungsprämissen geprüft. Bei der Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen würden die Ermittlung des Abzinsungssatzes, die Merkmale des Versorgungsplans und die damit verbundenen Risiken, die versicherungsmathematischen Annahmen und die wesentlichen Auswirkungen in Folge der Erstanwendung des IAS 19 im Fokus stehen.

Professionelle Vorbereitung wichtig

Offenbar haben die meisten CFOs gelernt, sich angemessen auf die Sonderprüfungen durch die DPR vorzubereiten. Aus einer gemeinsamen Untersuchung des Deutschen Aktieninstituts (DAI) und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC über die Bilanzprüfungen durch die DPR geht hervor, dass rund 60 Prozent der Unternehmen komplexe Bilanzierungsthemen speziell mit Blick auf DPR-Prüfungen ausführlicher aufbereiten. „Mit einer guten Dokumentation lassen sich die Prozesse beschleunigen und Rückfragen vermeiden“, sagt Bernd Kliem, Partner bei PwC.

Auch im Hinblick auf die Veröffentlichung von Bilanzierungsfehlern hat sich ein neues Verständnis bei den Unternehmen eingestellt. In der Vergangenheit befürchteten die Firmen fast unisono Reputationsschäden. Das ist nun nicht mehr so. „Es gehört zum normalen Umgang mit dem Bilanz-Enforcement, dass die Wirkung einer Fehlerveröffentlichung heute differenzierter gesehen wird“, erklärt Christine Bortenlänger, geschäftsführender Vorstand des DAI.

Kritik an knappen Fristen

Erstaunlich: Laut der Untersuchung empfinden viele Firmen die Prüfungen ihrer Bilanzen durch die DPR mittlerweile als normalen Bestandteil ihrer Kapitalmarktpraxis. Immerhin jeder dritte Prüfling hätte nach Hinweisen von der DPR seine Rechnungslegungspraxis geändert. Bezeichnend sei, so die Studienautoren, dass die Unternehmen fast ausnahmslos die Komplexität der Rechnungslegung für die Hauptursache von Bilanzierungsfehlern halten. Kritik äußerten die vom DAI und PwC befragten Unternehmen jedoch bei den gesetzten Fristen. Fast jeder dritte Prüfling gab an, dass diese zu knapp gesetzt seien. Rund 40 Prozent der Firmen zeigten sich zudem vom Umfang der angeforderten Unterlagen überrascht.

andreas.knoch[at]finance-magazin.de