Dass Finanzmarkregulierungen auch Treasury-Abteilungen betreffen, ist nicht neu. Bestes Beispiel ist die EU-Derivaterichtlinie Emir. Ein Papier der europäischen Bankenaufsicht EBA übertrifft nun aber die schlimmsten Vorstellungen: Der Richtlinienentwurf könnte dazu führen, dass Corporate-Treasury-Einheiten künftig als Schattenbanken gewertet werden.
Laut der EBA-Definition gilt eine Institution automatisch als Schattenbank, wenn sie Kredite gewährt, Einlagen hält, Garantien einräumt oder Finanzinstrumente für sich selbst oder Kunden handelt – völlig typische Aktivitäten einer Inhouse-Bank in Deutschlands Unternehmen.
Welche Konsequenzen dies konkret für Treasurer und CFOs hätte und wie die Chancen stehen, das die EBA noch einlenkt – das erfahren Sie bei der FINANCE-Schwesterpublikation DerTreasurer.