Im März 2025 stand der europäische Rechtsrahmen für nachhaltige Finanzen vor einer bedeutenden Wende. Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Omnibus-Verordnung veröffentlicht. Diese Initiative zielt darauf ab, das komplexe Regelwerk der Nachhaltigkeitsvorschriften zu vereinfachen. Das Gesetzespaket soll insbesondere die Regeln der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) und der Taxonomie-Verordnung vereinfachen. Um die Bedeutung dieser Entwicklung aufzuzeigen, ist es wichtig, an die Faktoren zu erinnern, die zu dieser Transformation geführt haben.
Die regulatorische Wende begann im November 2019 mit dem Start des European Green Deal, einer ehrgeizigen Initiative, die Europa bis 2050 klimaneutral machen soll. Dieser strategische Plan wurde von einem beispiellosen rechtlichen Instrumentarium begleitet mit dem Ziel, Finanzströme in nachhaltige Aktivitäten zu lenken.
Im Zentrum des Projekts steht die grüne Taxonomie, die einen technischen Referenzrahmen schuf, um den Kern einer nachhaltigen Investition zu identifizieren. Die Marktteilnehmer kritisierten aber eine übermäßige Komplexität, knappe Umsetzungsfristen und eine mangelnde Transparenz für Investoren.
Darüber hinaus verpflichtete die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), ein Schlüsselelement des Sustainable-Finance-Regelwerks, die Finanzakteure zu Transparenz hinsichtlich der Nachhaltigkeit ihrer Produkte, einschließlich einer innovativen Klassifikationsstruktur. Diese neue Verordnung wurde schnell für ihre mangelnde operationelle Klarheit, Schwächen im Gesamtregelwerk – insbesondere im Zusammenspiel mit der CSRD und der Taxonomie – sowie für die Risiken von Greenwashing aufgrund fehlender harmonisierter Definitionen kritisiert.
Um die Kritikpunkte anzugehen, wurde bereits eine Überarbeitung der Verordnung eingeleitet, die auf Vereinfachung, Stärkung der regulatorischen Kohärenz und Klarheit der verwendeten Ansätze und Kategorien abzielt. Eine erste Veröffentlichung der SFDR 2.0, die den Markterwartungen besser entspricht, ist für das vierte Quartal 2025 geplant, mit endgültiger Annahme Mitte 2027 und vollständigem Inkrafttreten 2029.
Für Europas Wettbewerbsfähigkeit
Angesichts der Komplexität schlug die Europäische Kommission im Februar 2025 ein ehrgeiziges Gesetzespaket auf Basis des Draghi-Berichts vor. Dieser von der Kommission in Auftrag gegebene Report hat zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken, um Herausforderungen, insbesondere im Bereich Nachhaltigkeit, zu meistern. Der Draghi-Bericht diente als Katalysator für einen pragmatischeren Umgang mit ESG-Vorschriften: Vereinfachung, Verhältnismäßigkeit und Wettbewerbsfähigkeit, ohne die Umweltambitionen zu opfern.
Die Omnibus-ESG-Verordnung als Teil dieses Ansatzes zielt darauf ab, die Berichtspflichten zu erleichtern und die Regeln zur Sorgfaltspflicht zu vereinfachen. Sie schließt etwa 80 Prozent der zuvor von der CSRD erfassten Unternehmen aus und reduziert somit die zu veröffentlichenden Daten um etwa 66 Prozent gegenüber der ursprünglichen CSRD-Version. Die Taxonomie dient weiterhin als Referenz, um zu bestimmen, was bei Investitionen „nachhaltig“ ist, in Verbindung mit der SFDR und der CSRD. Die Omnibus-Verordnung reduziert jedoch den Umfang der Taxonomie-Berichterstattung, ohne die Taxonomie-Verordnung selbst zu berühren.
Während das Europäische Parlament bereits eine zweijährige Verschiebung für die CSRD und eine einjährige Verzögerung für die CS3D beschlossen hat, laufen die Verhandlungen über die Änderungen der Richtlinien weiter. Die Kommission hofft auf eine endgültige Veröffentlichung der Omnibus-ESG-Verordnung Anfang 2026.
Der Vorschlag hat in Politik und Wirtschaft leidenschaftliche Debatten ausgelöst. Kritiker betonen, dass die Vereinfachung nicht auf Kosten der Nachhaltigkeitsziele gehen darf. Die Kommission stellte klar, dass die SFDR von dieser Richtlinie nicht betroffen sein wird. Dadurch wird sichergestellt, dass Finanzprodukte weiterhin strengen Nachhaltigkeitsstandards unterliegen.
Vermögensverwaltungsgesellschaften haben in den vergangenen Jahren wichtige Maßnahmen ergriffen, um sich an die Regulierung anzupassen. Sie haben massiv in Personal- und Technologieressourcen investiert, um die ESG-Anforderungen zu erfüllen. Viele haben Abonnements bei ESG-Datenanbietern abgeschlossen, die zwar kostspielig sind, aber notwendig, um verlässliche Informationen über die nachhaltige Performance von Vermögenswerten zu erhalten.
Dieser Kostendruck hat diese Gesellschaften jedoch auch dazu veranlasst, ihre Geschäftsmodelle zu straffen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und gleichzeitig die neuen Standards einzuhalten. Sie lagern zeitaufwendige Funktionen aus. Indem sie nicht wesentliche Aufgaben an externe Dienstleister vergeben, können sie sich auf wertschöpfende Tätigkeiten wie die Analyse von ESG-Daten und die Entwicklung nachhaltiger Anlagestrategien konzentrieren. Dieser Ansatz reduziert nicht nur Kosten, sondern verbessert auch die Effizienz und stellt sicher, dass die regulatorischen Anforderungen eingehalten werden.
Vielversprechende Zukunft
Die Reise durch die europäische regulatorische Landschaft zeigt: Obwohl noch viel zu tun ist, ist der Wille, die Voraussetzungen für eine nachhaltigere Finanzwelt zu schaffen, stärker denn je. Unternehmen, Investoren und Regulierungsbehörden müssen zusammenarbeiten, um sich in dem neuen Umfeld zurechtzufinden und sicherzustellen, dass Nachhaltigkeit nicht nur ein Ziel, sondern eine greifbare Realität ist.
Die Omnibus-ESG-Verordnung stellt einen Wendepunkt dar, wie Europa Nachhaltigkeit angeht. Durch die Vereinfachung der Regeln bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung hoher Standards ebnet sie den Weg für eine nachhaltige Finanzwirtschaft, die der Umwelt und der Gesellschaft wirklich zugutekommen kann. Der Weg ist noch lang. Doch jeder Schritt bringt Europa seinem Ziel näher, Investmentpraxis und -ansätze zu transformieren.
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Der Autor
Fouad Massabni ist Head of ESG Commercial Officer bei Société Générale Securities Services.
fouad.massabni@sgcib.com