Rechtsanwältin Christina Gündel betreut mittelständische Unternehmen, Finanzdienstleister, Finanzdienstleistungsinstitute und KVGen im Aufsichtsrecht und Vertriebsrecht.
Beratungsschwerpunkte sind die fachliche Eignung von Geschäftsleitern, MARisk-Anforderungen an die Geschäftsorganisation sowie die Vorbereitung und Durchführung von BaFin-Erlaubnisverfahren. Daneben unterstützt sie Mandanten bei der Erfüllung geldwäscherechtlicher Sorgfaltspflichten. Sie ist Autorin zahlreicher Fachbeiträge zu kapitalmarktrechtlichen Themen.
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