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Wirecard: EY legt Einspruch gegen APAS-Bescheid ein

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EY braucht mehr Zeit und legt Einspruch gegen den APAS-Bescheid an. Foto: Lubo Ivanko - stock.adobe.com
EY braucht mehr Zeit und legt Einspruch gegen den APAS-Bescheid an. Foto: Lubo Ivanko - stock.adobe.com

EY legt Einspruch gegen den Bescheid der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) und die darin verhängten Sanktionen ein. „EY Deutschland hat gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt, um ausreichend Zeit für eine umfassende Prüfung des weiteren Vorgehens zu haben“, bestätigte ein Sprecher gegenüber FINANCE einen Bericht der FAZ. Der Einspruch stellt keine inhaltliche Bewertung dar.

Die APAS hatte im April 2023 Strafen gegen EY aufgrund der Verletzung von Sorgfaltspflichten bei der Testierung der Wirecard-Bilanzen der Jahre 2016 bis 2018 verhängt, der Bescheid wurde dem Big-Four-Haus jedoch erst am 15. Dezember zugestellt. Anschließend hatte EY einen Monat Zeit, um diesen zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.

Der APAS-Bescheid umfasst allerdings rund 2.000 Seiten, deren Prüfung durch die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel verzögert worden sein dürfte.

Einspruch verschafft EY späteren Sanktionsbeginn

Mit dem Einspruch hat EY nun mehr Zeit, um den Bescheid inhaltlich zu bewerten. Nach Abschluss der Prüfung kann der Wirtschaftsprüfer den Einspruch dann entweder inhaltlich begründen oder zurückziehen. Die von der APAS verhängten Sanktionen werden jedoch erst rechtskräftig, wenn der Einspruch abgelehnt werden würde oder EY diesen zurückzieht, und die Strafe akzeptiert. Ein Teil der Strafe umfasst ein zweijähriges Annahmeverbot neuer Prüfmandate bei Unternehmen von öffentlichem Interesse.

Allerdings hat EY hat seit Bekanntwerden des Wirecard-Skandals kein bedeutendes Prüfmandat mehr gewonnen. Das wird sich wohl auch erst ändern, wenn das zweijährige Annahmeverbot vorüber ist. Dem Wirtschaftsprüfer dürfte es deshalb wichtig sein, das Annahmeverbot möglichst schnell hinter sich zu bringen, zumal für 2026 im Dax 40 mehrere Prüfmandate ausgeschrieben werden.

Andererseits sieht sich EY mehreren Schadensersatzforderungen ausgesetzt und wird zunächst prüfen wollen, ob der Bescheid der APAS Angriffspunkte für diese oder andere Forderungen enthält. Unabhängig vom Ergebnis dieser Prüfung: Der Beginn der gegen EY verhängten Sanktionen verzögert sich damit weiter.

Falk Sinß ist Redakteur bei FINANCE. Er hat Soziologie, Politologie und Neuere und Mittlere Geschichte in Frankfurt am Main sowie in Mainz Journalismus studiert, wo er auch einen Lehrauftrag inne hatte. Vor seiner Zeit bei FINANCE war Falk Sinß drei Jahre Redakteur der Zeitschrift Versicherungswirtschaft und zehn Jahre für verschiedene Medien des Universum Verlags tätig.