Kanzleien im Konflikt mit dem „Bürokratiemonster“ Arbeitszeitgesetz

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In der Vergangenheit haben lange Arbeitszeiten in der ein oder anderen Kanzlei zu Problemen geführt. Foto: Midnight Studio – stock.adobe.com
In der Vergangenheit haben lange Arbeitszeiten in der ein oder anderen Kanzlei zu Problemen geführt. Foto: Midnight Studio – stock.adobe.com

Freitagabend, nach einer langen Arbeitswoche: Die Couch lockt und der Fernseher läuft – plötzlich klingelt das Telefon: „Die Staatsanwaltschaft steht vor der Tür, sie müssen kommen“, fordert ein Mandant panisch. „Tut mir leid, ich habe die Arbeitszeit in dieser Woche bereits überschritten.“ Diese Antwort gibt kein Anwalt – niemals. Und genau das führt zu Kollisionen mit dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG): eine Herausforderung, vor der viele Juristen stehen.

Das ArbZG ist im Jahr 1994 in Deutschland in Kraft getreten. Es dient dem Schutz der Arbeitnehmer und schafft Rahmenbedingungen für deren Arbeitszeit, etwa, dass diese an Werktagen nicht über acht Stunden liegen darf. Nur in Ausnahmefällen kann die Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden erweitert werden, „wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“ Darüber regelt das Gesetz Vorgaben zu Ruhepausen und -zeiten: Zwischen den Arbeitseinsätzen sind elf Stunden Pause Pflicht.

Das Arbeitszeitgesetz ist in Kanzleien umstritten

In der Theorie klingt das sinnvoll, doch in der Praxis lassen sich die Vorgaben des Gesetzes nicht in allen Branchen gleichermaßen umsetzen. Daher sind einige Berufsgruppen, etwa Selbstständige, leitende Angestellte oder Chefärzte, von der Regelung ausgenommen. Und Anwälte? Fehlanzeige.

Doch gerade in Wirtschaftskanzleien ist die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes in seiner aktuellen Form eine Herausforderung. Lange Tage sind üblich: Sie beginnen früh und enden erst in den Abendstunden – manchmal bis ins Wochenende hinein. Infolgedessen kommen Juristen schnell auf eine wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 50 Stunden, was sich mit Blick auf die gesetzlich vorgesehene Höchstarbeitszeit kurzfristig kaum ausgleichen lässt.

„Das Korsett ist einfach zu starr und es passt nicht in die Art, wie wir heute arbeiten.“

Christoph Kleinmann, Graf von Westphalen

Dies sei ein Grund von vielen, warum im anwaltlichen Bereich intensiv diskutiert werde, inwieweit Juristen diesem Gesetz überhaupt unterliegen sollten, erläutert eine Personalchefin einer großen internationalen Wirtschaftskanzlei, die anonym bleiben möchte. Begründet werde die Kritik mit dem Berufsstand und Status von Anwälten. „Dieser ist nicht mit dem von festangestellten Mitarbeitern zu vergleichen: Der Arbeitsalltag ist bei Anwälten mit deutlich mehr Flexibilität und Unplanbarkeit verbunden“, führt sie fort.

Christof Kleinmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vorstandsmitglied beim Bundesverband für Wirtschaftskanzleien (BWD), erläutert im Interview mit FINANCE, was es damit auf sich hat. Die im BWD organisierten Wirtschaftskanzleien seien der Auffassung, dass sie als Anwältinnen und Anwälte mit leitenden Angestellten im Zusammenhang mit dem Arbeitszeitrecht vergleichbar sind. Einfach formuliert: „Der leitende Angestellte ist jemand, der selbst entscheiden kann, wann, wo und wie er seine Arbeit erbringt.“ Dies treffe nicht nur auf Berufe wie den des Wirtschaftsprüfers zu, sondern auch auf Anwälte, argumentiert er.

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Billable Hours als Grundlage der Zeiterfassung

Besonders problematisch werden Phasen langer Arbeitszeiten im Hinblick auf die Arbeitszeiterfassung. „Beispielsweise bei großen Transaktionen im M&A-Bereich, kann es zu einer echten Herausforderung werden, die maximal zulässige Anzahl an Stunden pro Tag einzuhalten“, berichtet Kleinmann. Dabei könne er nicht ausschließen, dass es auch Kanzleien gibt, die Arbeitszeiten schlicht nicht vollständig erfassen.

Doch die systematische Erfassung der Arbeitszeit ist schon seit Jahren Pflicht: Der Europäische Gerichtshof urteilte 2019, dass Arbeitgeber in der EU die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden mit einem „objektiven, verlässlichen und zugänglichen System“ erfassen müssen. Dies diene der wirksamen Kontrolle der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten. Das Bundesarbeitsgericht griff dieses Urteil 2022 auf und legte das Arbeitsschutzgesetz entsprechend aus. Seitdem gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auch in Deutschland rechtlich verbindlich.

Die Personalchefin der internationalen Großkanzlei steht der Zeiterfassung skeptisch gegenüber: „Sie führt nicht zwingend zu fairer Vergütung, da die Zeit und nicht die Qualität erfasst wird. Im Zweifel werden sogar diejenigen benachteiligt, die besonders effektiv arbeiten.“ Dabei hebt sie Bonussysteme positiv hervor, die in den meisten Großkanzleien einen gewissen Ausgleich schaffen.

„Arbeitszeiterfassung führt nicht zwingend zu fairer Vergütung, da die Zeit und nicht die Qualität erfasst wird.“

Personalchefin einer internationalen Wirtschaftkanzlei

Auf die Frage, wie die Arbeitszeiterfassung in Kanzleien gehandhabt wird, antwortete die Personalchefin: „In den meisten Kanzleien erfassen Anwälte die Billable Hours, also Arbeitsstunden, die einem Mandanten in Rechnung gestellt werden, sowie zusätzlich jene Tätigkeiten, die nicht direkt abgerechnet werden können.“ Bei einer Mindestvorgabe von bis zu 1800 Billable Hours jährlich, wie sie laut einer Azur-Recherche insbesondere Associates in einigen Großkanzleien haben, lässt sich ausrechnen, dass allein die abrechenbaren Stunden – unter Berücksichtigung von Urlaubstagen – fast eine 40-Stunden-Woche füllen.

So kommt es in bestimmten Branchen weiterhin vor, dass die Zeiterfassung nicht rechtskonform ausgeführt wird. Der Personalchefin zufolge könne das Gesetz zwar verschärft werden, doch wer wolle, würde dennoch immer wieder Mittel und Wege finden, daran vorbeizuarbeiten.

Fall DLA Piper: Anwälte sind keine leitenden Angestellten

Das Gesetz zu umgehen, funktioniert offenbar nicht immer. Ein prominentes Beispiel ist der Fall der Wirtschaftskanzlei DLA Piper. Im Jahr 2020 erhielt die Hamburger Arbeitsschutzbehörde erstmals anonyme Beschwerden über zu lange Arbeits- und dadurch verkürzte Ruhezeiten im norddeutschen Büro von DLA Piper. Es stand der Verdacht systematischer Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz im Raum; der Konflikt ging bis vor das Hamburger Verwaltungsgericht.

Dieses ließ die Argumentation der Wirtschaftskanzlei, dass Anwälte leitende Angestellte seien, nicht gelten. Dem Urteil zufolge sind diese normale Arbeitnehmer, da sie weder über Budgethoheit noch über maßgebliche unternehmerische Entscheidungsbefugnisse verfügen. Die Folge: DLA Piper müsse ein Zeiterfassungssystem einführen und die angestellten Anwälte schulen. Die Kanzlei hat beim Oberverwaltungsgericht Hamburg Berufung gegen das Urteil eingelegt, eine Entscheidung steht noch aus. Zu der Debatte wollte sich DLA Piper auf FINANCE-Anfrage nicht äußern.

Judith Nikolay, Geschäftsführerin des BWD, ist mit der Thematik vertraut. Erst Ende 2024 forderte der BWD in einem Positionspapier die aus seiner Sicht „überfällige Reform des Arbeitszeitgesetzes“. Der Fall DLA Piper ist für den Verband daher nicht irrelevant: „Wir blicken auf das Gesamtbild – und in diesem ist die Entscheidung ein sehr wichtiger Puzzlestein“, ordnet Nikolay ein. Der Gesetzgeber wäre ihr zufolge gut beraten, Klarheit zu schaffen.

Bereichsausnahme statt Wochenarbeitszeit

Auch Arbeitsrechtsanwalt Kleinmann ist überzeugt, dass sich etwas ändern muss: „Das Korsett ist einfach zu starr und es passt nicht in die Art, wie wir heute arbeiten.“ Er bezeichnet das Arbeitszeitgesetz als „Bürokratiemonster“.

„Das Arbeitszeitgesetz ist ein Bürokratiemonster.“

Christoph Kleinmann, Graf von Westphalen

Stattdessen nennt er drei Alternativen zur aktuellen Gesetzesform: „Wir als Verband würden uns freuen, wenn es die 48-Stunden-Woche gäbe. Noch mehr würden wir uns freuen, wenn es das Opt-out-Modell gäbe, und am meisten, wenn Wissensarbeitende generell als Bereichsausnahme des Arbeitszeitgesetzes gesehen würden – mit entsprechender Vergütung und der Möglichkeit, selbst darüber zu bestimmen, wann sie arbeiten.“

Mit der 48-Stunden-Woche haben CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag 2025 eine Anpassung des Arbeitszeitrechts vereinbart. „Wir geben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Betrieben mehr Flexibilität durch eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit“, erklärte Bundeskanzler Merz (CDU) das Vorhaben in seiner ersten Regierungserklärung am 14. Mai vergangenen Jahres in Berlin.

Diesem Argument schließt sich auch ein Großteil der 562 Teilnehmenden einer FINANCE-Umfrage auf Linkedin an. So stimmen 61 Prozent der Befragten für eine 48-Stunden-Woche. 27 Prozent können sich eine Gesetzesänderung nur mit klaren Regeln vorstellen und weitere 12 Prozent vertreten die Meinung, sie könnte Beschäftigten schaden. Auch Kleinmann hat Bedenken: Eine Wochenarbeitszeit bringe zwar Flexibilität, aber sie helfe nicht beim gesetzlich starren Erholungszeitraum von elf Stunden zwischen den Arbeitseinsätzen.

Opt-out-Modell als Alternative

Eine Alternative, die sowohl die EU-Richtlinie vorsieht als auch in Österreich bereits etabliert ist, sieht der Arbeitsrechtler im Opt-out-Modell. Der Fachanwalt erläutert: „Es darf mit entsprechender Vergütung bis zu 60 Stunden wöchentlich und bis zu zwölf Stunden täglich gearbeitet werden. Die Zeiten sind jedoch nicht verpflichtend – der Arbeitnehmer kann sich ohne Nachteil freiwillig dafür oder dagegen entscheiden.“

Die Personalchefin, die anonym bleiben möchte, betrachtet das Modell hingegen etwas kritischer. Auf den ersten Blick klinge dies praktikabel, doch sie könne sich vorstellen, dass Anwälte dennoch unterbewusst benachteiligt werden könnten, wenn sie die Mehrarbeit ablehnten, etwa bei der Verteilung zeitintensiver Mandate. Sie hebt zudem den Gesundheitsaspekt hervor: „Es wird sich immer um die Gesundheit der Arbeitnehmer gesorgt. Doch ist es das gesündere Modell, wenn die Entscheidung für Mehrarbeit aus monetären Gründen fällt?“

Lange Arbeitszeiten erhöhen das Gesundheitsrisiko

Einer gemeinsamen Studie zu gesundheitlichen Risiken der Weltgesundheitsorganisation und der Internationalen Arbeitsorganisation von 2021 zufolge seien lange Arbeitszeiten heute für etwa ein Drittel der geschätzten arbeitsbedingten Krankheitslast verantwortlich. Ab einer Arbeitswoche von 55 Stunden sprechen die Organisationen sogar von einem „ernsten Gesundheitsrisiko“. Zwischen 2000 und 2016 sei die Zahl der Todesfälle durch Herzerkrankungen aufgrund langer Arbeitszeiten um 42 Prozent und durch Schlaganfälle um 19 Prozent gestiegen.

Folglich sehen auch Arbeitnehmervertreter eine Arbeitszeitverlängerung kritisch. „Änderungen am Arbeitszeitgesetz sind unnötig und vor allem kontraproduktiv“, erklärt die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis Anfang des Jahres. Neben vermehrten Krankschreibungen und gesundheitlichen Langzeitfolgen führe eine Anpassung zu negativen Konsequenzen für die Gleichstellung und einer noch geringeren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die Personalchefin der internationalen Wirtschaftskanzlei betont die Fürsorgepflicht seitens der Führungskräfte. Die meisten Kanzleien würden mittlerweile beispielsweise in Mental-Health-Programme investieren. Dennoch: Ihrer Erfahrung nach hingen mentale und körperliche Gesundheit nicht zwingend mit der geleisteten Stundenanzahl zusammen. So werde eine 50-Stunden-Woche mit klaren Zielvorgaben, Flexibilität und Handlungsspielraum als weniger belastend empfunden als eine 35-Stunden-Woche mit ständiger Kontrolle und mangelnder Flexibilität unter Druck.

Das Arbeitszeitgesetz müsse modernisiert werden

Der BWD zeigt sich derweil „verhalten optimistisch“, was die Modernisierung des Gesetzes geht. Seit Kleinmanns Eintritt ins Berufsleben als Anwalt vor fast 30 Jahren werde das Thema diskutiert – bis heute sei man keinen Schritt weitergekommen. „Wir brauchen endlich einen konkreten Gesetzesentwurf zur Flexibilisierung der Arbeitswelt, mit dem auch Anwältinnen und Anwälte künftig arbeiten können“, ergänzt BWD-Geschäftsführerin Nikolay ihren Vorstandskollegen. Bis es soweit ist, dürfte das Arbeitszeitgesetz jedoch noch für hitzige Diskussionen in der Gesellschaft, Politik und vor allem in Kanzleien sorgen.

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