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Droht Deloitte das Opel-Mandat zu verlieren?

Die Übernahme von Opel durch PSA Peugeot Citroën könnte für Deloitte zur Folge haben, dass die WP-Gesellschaft ihr Prüfungsmandat bei Opel abgeben muss.
Opel

Die Übernahme des Autobauers Opel durch den französischen Autokonzern PSA Peugeot Citroën hat nicht nur für die Mitarbeiter von Opel Folgen. Auch der aktuelle Abschlussprüfer von Opel, Deloitte, dürfte von dem Deal betroffen sein.

Das Problem: Übernimmt ein großer Konzern ein kleineres Unternehmen, geht damit häufig auch ein Abschlussprüferwechsel einher. Für einen Konzern ist es umständlich, wenn die Töchter von einem anderen Wirtschaftsprüfer geprüft werden als die Mutter selbst, weil dadurch der Abstimmungsaufwand zunimmt und sich auch Mängel in der Prüfqualität ergeben können.

Je mehr Unternehmen ein Konzern im Laufe der Zeit übernimmt, desto wahrscheinlicher ist es, dass es innerhalb eines Konzerns viele verschiedene Prüfer gibt. Um das zu vermeiden, wird daher häufig nach einer Übernahme kurz- bis mittelfristig der Konzernprüfer bei den Töchtern installiert, hat Stefan Schmal, Partner bei der Unternehmensberatung FAS, beobachtet. Auch bei Opel ist dies aktuell der Fall: Der Abschlussprüfer Deloitte prüft auch die Bilanzen des Noch-Mutterkonzerns General Motors.

EY dürfte nach der Übernahme das Opel-Mandat erhalten

Die Möglichkeit, konzernweit auf einen einzigen Prüfer setzen zu können, ist auch der Grund, warum sich die großen Konzerne fast ausschließlich von den Big Four KPMG, PwC, Deloitte und Ernst & Young (EY) prüfen lassen: Sie wollen einen Wirtschaftsprüfer, der mit ausreichend Manpower in der ganzen Welt vertreten ist, um auch die ausländischen Töchter prüfen zu können.

Im konkreten Fall von Opel würde das Folgendes bedeuten: PSA wird aktuell von EY und der kleineren Mazars geprüft, die beiden WP-Gesellschaften arbeiten also in einem Joint Audit zusammen, wie es in Frankreich üblich ist. Nach der Übernahme ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass EY Deutschland das Opel-Mandat bekommt – und Deloitte es verliert. 

Deloitte könnte Opel künftig beraten

Der Verlust des Honorars dürfte Deloitte nicht allzu sehr schmerzen. Deloitte kassierte von Opel im Geschäftsjahr 2015 mit 200.000 Euro eine Summe am unteren Ende dessen, was Wirtschaftsprüfer üblicherweise für ihre Arbeit erhalten. Doch es geht bei den Prüfmandaten auch um Prestige, und Opel dürfte wegen der Bekanntheit der Marke ein angesehener Kunde sein. Mit solchen Leuchtturmmandaten versuchen die WP-Gesellschaften auch den Nachwuchs zu sich zu locken. Die derzeitige Nachwuchsproblematik in der WP-Branche sorgt für einen verschärften Wettbewerb zwischen den Big Four um neues Personal.

Für Deloitte könnte der sich abzeichnende Verlust des Prüfmandats aber auch eine Chance sein: Wenn die Gesellschaft bei Opel nicht mehr prüfen darf, kann sie sich für ein Beratungsmandat bei dem Autobauer bewerben. Die Wahrscheinlichkeit, dass Opel Deloitte als Berater mandatiert, ist nicht gering. Immerhin kennt kaum jemand den Autobauer so gut wie Deloitte, und sowohl die Integration in den PSA-Konzern als auch die Überführung des Konzerns in das Zeitalter der Elektromobilität werden viel Beratungsbedarf erzeugen.

EY darf bei Opel nach der Übernahme kaum noch beraten

Auch wenn sich EY über dieses neue Mandat, was der WP-Gesellschaft faktisch einfach in den Schoß fallen würde, freuen dürfte, so gibt es einen Wermutstropfen: Sobald PSA Opel übernimmt, darf EY als Prüfer des Mutterkonzerns nur noch sehr eingeschränkt Beratungsdienstleistungen bei der neuen Tochter Opel anbieten. Sollte EY momentan bei Opel beraten, so müsste EY dieses Beratungsmandat nach der Übernahme durch PSA ganz oder teilweise abgeben. Ob EY Opel berät, wollte das Unternehmen auf FINANCE-Anfrage nicht preisgeben.

Der Grund für die mögliche Rochade ist das neue Abschlussprüferreformgesetz: Um die Unabhängigkeit des Prüfers zu wahren, hat der Gesetzgeber die Trennung zwischen Prüfung und Beratung zumindest im kapitalmarktorientierten Umfeld verschärft.

Zum einen gibt es eine exakte Blacklist, in der genau aufgeführt ist, welche Beratungsleistungen ein Abschlussprüfer seinem Prüfungsmandanten anbieten darf und welche nicht, erklärt Stefan Schmal von FAS. Zum anderen gibt es eine sogenannte Fee-Cap, die besagt, dass das Honorar, das das Unternehmen dem Prüfer für die Beratung zahlt, nicht höher sein darf als 70 Prozent des durchschnittlichen Prüfungshonorars von drei aufeinanderfolgenden Jahren.

julia.schmitt[at]finance-magazin.de

Info

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Julia Schmitt ist Redaktionsleiterin von FINANCE-Online und Moderatorin bei FINANCE-TV. Nach ihrem Studium der Volkswirtschaftslehre und Publizistik an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz stieg sie 2014 bei F.A.Z. BUSINESS MEDIA ein. Sie betreut die Themenschwerpunkte Wirtschaftsprüfung und Bilanzierung und ist Trägerin des Karl Theodor Vogel Preises der Deutschen Fachpresse.